Rechtsprechung
| BFH, 05.02.2002 - VIII B 100/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 76 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde - Verfahrensmangel - Kapitalvermögen - Zinsen - Steuerfestsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 05.02.2002 - VIII B 100/01
Hinsichtlich der Rüge, der Vorsitzende habe die Streitsache mit den Beteiligten nicht hinreichend erörtert, nimmt der Senat auf die ständige Rechtsprechung des BFH Bezug, nach der § 76 Abs. 2 FGO das FG nicht verpflichtet, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204). - BFH, 13.11.1996 - X R 18/95
Sinn des Begründungszwangs für Urteile - Mitteilung der wesentlichen rechtlichen …
Auszug aus BFH, 05.02.2002 - VIII B 100/01
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hätten darlegen müssen, weshalb ihnen trotz Kenntnis der in Bezug genommenen Entscheidung eine sachliche Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich war (zu dem mit § 119 Nr. 6 FGO verfolgten Zweck vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1996 X R 18/95, BFH/NV 1997, 494, unter 2. a der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 17.12.2002 - X B 189/01
Gewerblicher Grundstückshandel; grundsätzliche Bedeutung
Dann ist die Bezugnahme auf einen Beschluss im Vollziehungsaussetzungsverfahren nicht anders zu sehen, als jede andere Bezugnahme auf eine Entscheidung, die dieselben Beteiligten betrifft, diesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt gegeben wurde und alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte behandelt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1998 I R 56/98, BFH/NV 1999, 808; vom 5. Februar 2002 VIII B 100/01, juris Nr. STRE200250366, und Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 23 a, m.w.N.). - BFH, 12.10.2005 - VIII B 159/03
Zinsabschlag
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Bezugnahme zur Begründung auf ein anderes Urteil insbesondere dann nicht zu beanstanden, wenn es zwischen denselben Beteiligten ergangen ist, diesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt bekannt gegeben war und wenn es die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte behandelt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Februar 2002 VIII B 100/01 juris;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 119 Rz. 23 a, m.w.N.). - BFH, 27.11.2002 - X B 87/02
Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmängel i.S.d. § 115 Abs. 2 …
Dies vorausgesetzt hätte der Kläger darlegen müssen, weshalb ihm trotz Kenntnis der in Bezug genommenen Entscheidung eine sachliche Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich war (BFH-Beschluss vom 5. Februar 2002 VIII B 100/01, juris Nr.: STRE200250366;… zu dem mit § 119 Nr. 6 FGO verfolgten Zweck vgl. u.a. BFH-Urteil vom 13. November 1996 X R 18/95, BFH/NV 1997, 494, unter 2. a der Gründe, m.w.N.).
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