Rechtsprechung
| BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Keine Terminsverlegung wegen vorausgegangener Notfallbehandlung; Glaubhaftmachung krankheitsbedingter Verhinderung; Keine Maßgeblichkeit nachträglich vorgelegter Unterlagen zum Gesundheitszustand
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Glaubhaftmachung krankheitsbedingter Teilnahme am Verhandlungstermin; keine Terminsverlegung wegen einer Tage vor dem Termin erfolgten Notfallbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 06.05.2008 - 12 K 185/07
- BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 21.01.2004 - V B 25/03
Antrag auf Terminsaufhebung - ärztliches Attest
Auszug aus BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Zwar kann in einer plötzlichen Erkrankung eines nicht vertretenen Klägers, die dessen Erscheinen zum Verhandlungstermin entgegensteht, ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung liegen (BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2004 V B 25, 26/03, BFH/NV 2004, 962;… vom 30. Juni 1988 VI S 10/87, BFH/NV 1989, 234).Die Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist Aufgabe desjenigen, der die Verlegung beantragt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 962).
- BFH, 23.11.2001 - V B 224/00
Terminsverlegung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30; vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, m.w.N.). - BFH, 27.01.2004 - VII B 66/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf Terminsänderung wegen plötzlicher …
Auszug aus BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Zutreffend ist auch, dass das FG weitere Unterlagen zum Gesundheitszustand des Klägers, die dieser erst nach der Verkündung des Urteils eingereicht hat, nicht mehr berücksichtigen konnte und musste (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2004 VII B 66/03, BFH/NV 2004, 796).
- BFH, 03.08.2005 - II B 47/04
Nichtzulassungsbeschwerde: Terminsverlegung wegen Erkrankung
Auszug aus BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Würden diese Anforderungen an die Begründung des Antrags bei einer aus Krankheitsgründen kurzfristig begehrten Terminsverlegung nicht gestellt, bestünde die Gefahr, dass die Entscheidung darüber allein vom Beteiligten abhinge, was mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens nicht vereinbar wäre (BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041;… vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799, jeweils m.w.N.). - BFH, 03.07.2001 - II B 132/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsanspruch - Aufhebung eines Termins - …
Auszug aus BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Juli 2001 II B 132/00, BFH/NV 2002, 30;… vom 23. November 2001 V B 224/00, BFH/NV 2002, 520, m.w.N.). - BFH, 09.12.1998 - IV B 90/97
Antrag auf Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Würden diese Anforderungen an die Begründung des Antrags bei einer aus Krankheitsgründen kurzfristig begehrten Terminsverlegung nicht gestellt, bestünde die Gefahr, dass die Entscheidung darüber allein vom Beteiligten abhinge, was mit dem Ziel einer möglichst zügigen Durchführung des Verfahrens nicht vereinbar wäre (…BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041; vom 9. Dezember 1998 IV B 90/97, BFH/NV 1999, 799, jeweils m.w.N.). - BFH, 30.06.1988 - VI S 10/87
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren; …
Auszug aus BFH, 17.04.2009 - VIII B 123/08
Zwar kann in einer plötzlichen Erkrankung eines nicht vertretenen Klägers, die dessen Erscheinen zum Verhandlungstermin entgegensteht, ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung liegen (…BFH-Beschlüsse vom 21. Januar 2004 V B 25, 26/03, BFH/NV 2004, 962; vom 30. Juni 1988 VI S 10/87, BFH/NV 1989, 234).
- FG Niedersachsen, 07.12.2023 - 10 K 239/20
Erfüllung des Tatbestands der Veräußerung iSd § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG durch …
Ein unsubstantiiertes Attest ohne unverschlüsselte Diagnose genügt diesen Anforderungen nicht (BFH-Beschluss vom 17. April 2009, VIII B 123/08, BFH/NV 2009, 1139;… BFH-Beschluss vom 9. Mai 2012, VII B 3/12, BFH/NV 2012, 1324;… Herbert in: Gräber, FGO, 9. Auflage, § 91 Rz. 4 m.w.N.).
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