Rechtsprechung
| BFH, 10.05.2007 - VIII B 126/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 1896; ; BGB § 1910 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Bezeichnung eines Verfahrensmangels; keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Fehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 08.05.2006 - 4 K 84/05
- BFH, 10.05.2007 - VIII B 126/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.05.2007 - VIII B 125/06
NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung, Nichtigkeitsfeststellungsklage
Auszug aus BFH, 10.05.2007 - VIII B 126/06
Alternative FGO geltend macht bezüglich der Frage, an wen in Betreuungsfällen bei volljährigen geschäftsfähigen Betreuten ein Verwaltungsakt wirksam bekannt zu geben ist und ob der Finanzverwaltung bei der Auswahl des Bekanntgabeadressaten ein --eingeengter-- Ermessensspielraum zusteht, nimmt der Senat auf die Begründung im Beschluss zu VIII B 125/06 vom 10.5.2007, BFH/NV ..., ...) Bezug. - BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
Auszug aus BFH, 10.05.2007 - VIII B 126/06
b) Soweit der Kläger darin eine unrichtige Rechtsanwendung durch das FG erblickt, dass der Einzelrichter im Rahmen der Überleitung von der seinerzeitigen Pflegschaft für den Kläger nach § 1910 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) a.F. zum 1. Januar 1992 in ein Betreuungsverhältnis nach § 1896 BGB "von demselben Wirkungskreis" ausgegangen sei, macht er keinen Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, sondern allenfalls einen dem materiellen Recht zuzuordnenden Mangel geltend, der indes nicht zur Zulassung der Revision führt (BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799, m.w.N.). - BFH, 25.08.2006 - VIII B 13/06
NZB: materielle Richtigkeit, grundsätzliche Bedeutung, Übergehen von …
Auszug aus BFH, 10.05.2007 - VIII B 126/06
Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --ausgehend von der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG)-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 2006 VIII B 13/06, BFH/NV 2006, 2122, m.w.N.).
- BFH, 10.05.2007 - VIII B 125/06
NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung, Nichtigkeitsfeststellungsklage
c) Soweit der Kläger ausdrücklich auch die Streitjahre 1991, 1992 sowie 1994 und 1995 anficht und nachdem die im Wege der getrennten Veranlagung ergangenen Steuerbescheide für diese Jahre aufgehoben und durch eigenständige Zusammenveranlagungsbescheide, die Gegenstand der Aufhebungsklage zu Az. 4 K 84/05 (Nichtzulassungsbeschwerde Az. VIII B 126/06) sind, ersetzt worden sind, ist ein berechtigtes Interesse an der alsbaldigen Feststellung von deren Unwirksamkeit i.S. des § 41 Abs. 1 2. Alternative FGO weder erkennbar noch vom Kläger schlüssig dargetan worden. - BFH, 28.10.2008 - VIII B 62/07
Geltendmachung von Verfahrensverstößen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - …
a) Soweit der Kläger rügt, das FG habe es unterlassen, die Frage zu prüfen, ob überhaupt eine Steuerverkürzung vorliege bzw. ein Steueranspruch besteht, handelt es sich allenfalls um einen dem materiellen Recht zuzuordnenden Mangel, der indes nicht zur Zulassung der Revision führt (BFH-Beschlüsse vom 10. Mai 2007 VIII B 126/06, juris;… vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799).
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