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Rechtsprechung
   BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13425
BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07 (https://dejure.org/2008,13425)
BFH, Entscheidung vom 27.05.2008 - VIII B 127/07 (https://dejure.org/2008,13425)
BFH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - VIII B 127/07 (https://dejure.org/2008,13425)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de

    Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer als gebundene Entscheidung

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer durch Einkommensteueränderungsbescheide keine Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im …

    Auszug aus BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07
    - welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93;… BFH-Beschluss vom 15. November 2005 VII B 86/05, BFH/NV 2006, 350).
  • BFH, 17.05.1985 - VI R 137/82

    Ermessensentscheidung - Inanspruchnahme des Arbeitnehmers - …

    Auszug aus BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07
    Denn die hier streitige Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer durch Einkommensteueränderungsbescheide ist keine Ermessensentscheidung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660); auf die Ausführungen des Klägers zu seiner Unkenntnis von der fehlenden Lohnsteuerabführung durch seinen Arbeitgeber kommt es danach ersichtlich nicht an.
  • BFH, 15.11.2005 - VII B 86/05

    Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07
    - welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93; BFH-Beschluss vom 15. November 2005 VII B 86/05, BFH/NV 2006, 350).
  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 100/83

    Anforderung an Sachverhaltsaufklärung seitens des Finanzgerichts

    Auszug aus BFH, 27.05.2008 - VIII B 127/07
    Danach ist das Gericht zwar berechtigt, aber keineswegs stets verpflichtet, unter Inkaufnahme eines unverhältnismäßig großen Aufwands Umstände zu ermitteln, die wie hier hinsichtlich der vereinnahmten Scheckzahlungen im Wissensbereich der Beteiligten (somit "in ihrer Sphäre") liegen und die diese unter Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht nicht preisgeben (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1986 VIII R 100/83, BFH/NV 1987, 105, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 10 K 752/10

    Festsetzung der Einkommensteuer vor Festsetzungsverjährung

    Die Inanspruchnahme eines Arbeitnehmers für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer durch Erlass eines Einkommensteuerbescheides stellt demgemäß keine Ermessensentscheidung dar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1985 VI R 137/82, BFHE 144, 217, BStBl II 1985, 660, und vom 27. Mai 2008 VIII B 127/07, BFH/NV 2008, 1664).
  • FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 13 K 799/09

    Verrechnung eines Bruttoarbeitslohns mit negativen Einnahmen durch den …

    Das FA könne sich zwar auf die Entscheidungen des BFH vom 17. Mai 1985 VI R 173/82 und vom 27. Mai 2008 VIII B 127/07 berufen, die Leitentscheidung vom 17. Mai 1985 betreffe aber keine Lohnsteuernachforderung, sondern die Veranlagung zur Einkommensteuer.
  • FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 13 V 757/09

    Ernstliche Zweifel an Steuernachforderungen der Finanzverwaltung

    Ein Ermessen steht der Finanzbehörde insoweit nicht zu ("sind aufzuheben oder zu ändern"; vgl. auch Beschluss des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 27. Mai 2008 VIII B 127/07, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2008, 1664).
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