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Rechtsprechung
   BFH, 01.03.2001 - VIII B 134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13604
BFH, 01.03.2001 - VIII B 134/00 (https://dejure.org/2001,13604)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2001 - VIII B 134/00 (https://dejure.org/2001,13604)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2001 - VIII B 134/00 (https://dejure.org/2001,13604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO a.F. § 115 Abs. 2; ; FGO a.F. § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 n.F.; ; FGO § 116 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 n.F.; ; AO 1977 § 270 Satz 2; ; AO 1977 § 268 ff.

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Verfahrensfehler - Nichtigkeit der Steuerfestsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde gegen einen Einkommensteuerbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1992 - IV R 109/90

    Dispacheur ist kein freier Beruf

    Auszug aus BFH, 01.03.2001 - VIII B 134/00
    a) Bei der Prüfung, ob das FG einen Verfahrensfehler begangen hat, ist von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auszugehen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1992 IV R 109/90, BFHE 170, 88, BStBl II 1993, 235).
  • BFH, 11.12.1986 - V B 61/86

    Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BFH, 01.03.2001 - VIII B 134/00
    Unter diesen Umständen wäre für die schlüssige Darlegung einer Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen erforderlich gewesen, auszuführen, weshalb sie sich nicht bereits hinreichend klar aus der bisherigen Rechtsprechung beantworten lassen oder in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen diese Rechtsprechung seit ihrer Veröffentlichung umstritten ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1986 V B 61/86, BFH/NV 1987, 309, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1986 - III B 50/85

    Beschwer - Zusammenveranlagung - Aufteilung der Steuerschuld - Erhöhung von …

    Auszug aus BFH, 01.03.2001 - VIII B 134/00
    Es ist ferner in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass eine Beschwer für eine Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid trotz gleichbleibender Gesamtsteuerschuld im Hinblick auf die Folgen einer Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268 ff. AO 1977 auch für das Begehren besteht, die Einkünfte anders zuzuordnen (BFH-Beschluss vom 7. November 1986 III B 50/85, BFHE 148, 126, BStBl II 1987, 94).
  • BFH, 27.08.1990 - VI B 216/89

    Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten des Hauptverfahrens hinsichtlich einer …

    Auszug aus BFH, 01.03.2001 - VIII B 134/00
    Der BFH hat in dem Beschluss vom 27. August 1990 VI B 216/89 (BFH/NV 1991, 214) unter Hinweis auf § 270 Satz 2 AO 1977 entschieden, dass die Besteuerungsgrundlagen aus dem Zusammenveranlagungsbescheid unverändert zu übernehmen sind.
  • BFH, 08.10.2002 - III B 74/02

    Aufteilungsbescheid; notwendige Beiladung des Ehegatten; NZB-Verfahren - keine …

    d) Von einer notwendigen Beiladung kann im Übrigen nicht schon wegen einer voraussichtlichen Erfolglosigkeit der Klage in der Sache (hier: Hinweis auf § 270 Satz 2 AO 1977; dazu BFH-Beschlüsse vom 1. März 2001 VIII B 134/00, veröffentlicht in juris;… in BFH/NV 1991, 214;… ferner ausführlich Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 270 AO 1977 Rz. 3 ff., m.w.N.) abgesehen werden (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 692, 693).
  • BFH, 10.12.2012 - X B 39/11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen

    Vielmehr ist den Entscheidungsgründen zu entnehmen, dass das FG dies getan hat, wenn auch wohl in rechtlich fehlerhafter Weise: Eine etwaige Nichtigkeit der Steuerbescheide dürfte auf die Aufteilungsbescheide durchgreifen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 1. März 2001 VIII B 134/00, nicht veröffentlicht, juris), weil die Aufteilung sich denknotwendig nur auf rückständige, also existente Steuern beziehen kann.
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