Rechtsprechung
| BFH, 20.09.2022 - VIII B 135/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Verstoß gegen die Pflicht bei der Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zu berücksichtigen
- rechtsinformationen.bund.de
Verstoß gegen die Pflicht bei der Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zu berücksichtigen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Verstoß gegen die Pflicht bei der Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zu berücksichtigen - IWW
§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 116 Abs. 6 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Unzureichende tatsächliche Feststellungen zum Sachverhalt; Anrechnung eines Darlehens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen die Pflicht bei der Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zu berücksichtigen
- rechtsportal.de
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Unzureichende tatsächliche Feststellungen zum Sachverhalt; Anrechnung eines Darlehens
- datenbank.nwb.de
Verstoß gegen die Pflicht bei der Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zu berücksichtigen
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertragsauslegung durch das Finanzgericht
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 26.10.2021 - 15 K 15100/20
- BFH, 20.09.2022 - VIII B 135/21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.04.2020 - X B 156/19
Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens bei Verweis auf Internetquellen
Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 135/21
Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 10, m.w.N.).Es darf auch nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 2020, 1077, Rz 11).
- BFH, 04.02.2021 - VIII B 38/20
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bei der …
Auszug aus BFH, 20.09.2022 - VIII B 135/21
Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.02.2021 - VIII B 38/20, BFH/NV 2021, 641, Rz 3).
- BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Hierzu zählen insbesondere die Schriftsätze der Beteiligten, ihr Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, ihr Verhalten, die den Streitfall betreffenden Steuerakten, beigezogene Akten eines anderen Verfahrens, vom Gericht eingeholte Auskünfte, Urkunden und die aufgrund einer gegebenenfalls durchgeführten Beweisaufnahme gewonnenen Beweisergebnisse (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, Rz 4 und vom 05.02.2021 - VIII B 70/20, Rz 9, jeweils m.w.N.). - BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, …
Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff (…BFH-Beschlüsse vom 04.02.2021 - VIII B 38/20, BFH/NV 2021, 641, Rz 3 und vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 10 und in BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).
Es darf auch nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2020, 1077, Rz 11 und in BFH/NV 2022, 1301, Rz 5).
- BFH, 31.01.2024 - X R 11/22
Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 …
Hierzu zählen insbesondere die Schriftsätze der Beteiligten, ihr Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, ihr Verhalten, die den Streitfall betreffenden Steuerakten, beigezogene Akten eines anderen Verfahrens, vom Gericht eingeholte Auskünfte, Urkunden und die aufgrund einer gegebenenfalls durchgeführten Beweisaufnahme gewonnenen Beweisergebnisse (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 05.02.2021 - VIII B 70/20, BFH/NV 2021, 642, Rz 9 und vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).
- BFH, 18.04.2023 - IX B 7/22
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, …
Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff (…BFH-Beschlüsse vom 04.02.2021 - VIII B 38/20, BFH/NV 2021, 641, Rz 3, und vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 10, und in BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).
Es darf auch nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2020, 1077, Rz 11, und in BFH/NV 2022, 1301, Rz 5).
- BFH, 04.06.2024 - VIII B 32/23
Auslegung von Feststellungserklärungen und zivilrechtlicher Vollmachten zur …
Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (…BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 10; vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 4;… vom 13.10.2023 - VIII B 99/22, BFH/NV 2024, 32, Rz 11).Es darf auch nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (…BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 11; vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 5;… vom 13.10.2023 - VIII B 99/22, BFH/NV 2024, 32, Rz 12).
- BFH, 26.11.2024 - VIII B 79/23
Bezugnahmen des FG auf Schriftsätze des Finanzamts zur Begründungserleichterung
Das Gesamtergebnis des Verfahrens wird insbesondere durch die Schriftsätze der Beteiligten, ihr Vorbringen in der mündlichen Verhandlung sowie in einem etwaigen Erörterungstermin, ihr Verhalten, die den Streitfall betreffenden Steuerakten, beigezogene Akten eines anderen Verfahrens, vom Gericht eingeholte Auskünfte, Urkunden und die aufgrund einer gegebenenfalls durchgeführten Beweisaufnahme gewonnenen Beweisergebnisse konkretisiert (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 10; vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 4;… vom 13.10.2023 - VIII B 99/22, BFH/NV 2024, 32, Rz 11;… vom 04.06.2024 - VIII B 32/23, BFH/NV 2024, 908, Rz 20; BFH-Urteil vom 31.01.2024 - X R 11/22, BFHE 285, 318, Rz 31).Es darf auch nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (…BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 11; vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 5;… vom 13.10.2023 - VIII B 99/22, BFH/NV 2024, 32, Rz 12; BFH-Urteil vom 31.01.2024 - X R 11/22, BFHE 285, 318, Rz 31).
- BFH, 13.10.2023 - VIII B 99/22
Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bei nachträglich …
Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (…BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 10; vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).Es darf auch nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (…BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 11; vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 5).
- BFH, 09.04.2024 - IX B 35/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler, Pflicht zur vollständigen …
Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff (BFH-Beschlüsse vom 04.02.2021 - VIII B 38/20, Rz 3 und vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, Rz 4).Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, Rz 10 und vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, Rz 4).
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