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Rechtsprechung
   BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11524
BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02 (https://dejure.org/2003,11524)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2003 - VIII B 183/02 (https://dejure.org/2003,11524)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2003 - VIII B 183/02 (https://dejure.org/2003,11524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 96; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16
    Betriebsaufgabe: Apotheke

  • datenbank.nwb.de

    Aufgabe eines Apothekenbetriebs aufgrund der Überlassung durch eine nicht approbierte Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Langfristige Überlassung einer freiberuflichen Praxis als Betriebsaufgabe; Nichtzulassung der Revision; Erlangung des Apothekenrealrechts im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als …

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02
    Der Hinweis darauf, dass nach einer im Schrifttum vertretenen Auffassung die langfristige Überlassung einer freiberuflichen Praxis zur Betriebsaufgabe führe und deshalb aus Gründen der Gleichbehandlung für die Verpachtung einer Apotheke nichts anderes gelten könne, lässt nicht nur außer Acht, dass in letzterem Falle die Überlassung eines gewerblichen Unternehmens zu beurteilen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes; BFH-Beschluss vom 14. Januar 1998 IV B 48/97, BFH/NV 1998, 706).
  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02
    Soweit die Beschwerde schließlich darauf hinweist, die Nutzungsüberlassung sei B auch nach der Badischen Apotheken- und Apothekerordnung vom 28. Juli 1806 untersagt gewesen, kann dem Vortrag --wie bereits dargelegt (vgl. Abschn. 2 a der Beschlussgründe)-- weder entnommen werden, dass sich dem FG eine solche Aufklärung hätte aufdrängen müssen, noch lassen die Ausführungen zu den Regelungen des Landesrechts (vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 11 des Gesetzes über das Apothekenwesen vom 20. August 1960, BGBl 1, 697; Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 1 BvF 3/53, BVerfGE 5, 25) mit der erforderlichen Substantiierung erkennen, dass die Rechtsbehauptung des Klägers zu 1 zutrifft (…vgl. zu Verfahrensverstößen im Zusammenhang mit irrevisiblem Recht s. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 80).
  • BFH, 19.08.1998 - X R 176/96

    Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02
    Vielmehr ist die Vorinstanz --in Übereinstimmung mit der bis zum Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht streitigen Beurteilung aller Verfahrensbeteiligten-- erkennbar davon ausgegangen, dass B --auch in der Zeit zwischen 1946 und dem Tod ihres Ehemannes-- Inhaberin eines ruhenden Gewerbebetriebs gewesen sei (zur unentgeltlichen Überlassung s. auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. August 1998 X R 176/96, BFH/NV 1999, 454, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als …

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02
    Die Beschwerdebegründung ist auch in dieser Hinsicht unsubstantiiert (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246), da die Rechtsbehauptung, B habe unter Verstoß gegen öffentliches Recht die Apotheke ihrem Ehemann überlassen, den genannten Normen nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann.
  • BFH, 08.05.2000 - X B 142/99

    Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02
    Hinzu kommt, dass den Darlegungen des Klägers zu 1 jedenfalls nicht in der gebotenen Form entnommen werden kann, dass sich dem FG die Schlussfolgerung einer Betriebsaufgabe durch B hätte aufdrängen müssen (zu diesem Erfordernis BFH-Beschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 72, m.w.N.).
  • BFH, 13.11.2002 - VIII B 35/02

    Zulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil - Darlegung der …

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02
    Die Beschwerdebegründung hat es zudem unterlassen, substantiiert auf die Verfassungsmäßigkeit der Unterscheidung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Einkünften einzugehen (…dazu Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 18 Rz. 4) sowie die bisherige Rechtsprechung des BFH zur Überlassung von Apotheken darzustellen (…vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 32 f.; BFH-Beschluss vom 13. November 2002 VIII B 35/02, BFH/NV 2003, 333).
  • BFH, 20.10.1999 - III B 74/99

    NZB; Zulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 26.08.2003 - VIII B 183/02
    Dem Begehren des Kläger zu 1, das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des FA über die Berichtigung der fehlerhaften Bilanzansätze ruhen zu lassen (§ 155 FGO i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung), kann schon deshalb nicht stattgegeben werden, weil die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist (BFH-Beschluss vom 20. Oktober 1999 III B 74/99, BFH/NV 2000, 576).
  • BFH, 18.10.2005 - I B 226/04

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; Abwicklung KapG; Betriebsaufgabegewinn

    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) erfordert --wenn eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu der entscheidungserheblichen Rechtsfrage bereits vorliegt-- Ausführungen dazu, inwiefern und aus welchen Gründen die Rechtsfrage weiterhin umstritten ist, insbesondere, welche neuen und vom BFH bisher nicht geprüften Gesichtspunkte in der Rechtsprechung der Finanzgerichte gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. November 2002 VIII B 35/02, BFH/NV 2003, 333;… vom 27. März 2003 V B 184/01, BFH/NV 2003, 1071; vom 26. August 2003 VIII B 183/02, BFH/NV 2004, 177;… s. auch Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 116 FGO Rz. 179;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 33; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 116 FGO Tz. 41 f.).
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