Rechtsprechung
| BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 1, FGO § 116 Abs 3 S 4
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu stellen
- rechtsinformationen.bund.de
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu stellen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 FGO, § 56 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 1 FGO, § 116 Abs 3 S 4 FGO
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu stellen - IWW
§ 116 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 56 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 56 Abs. 2 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Begründungsfrist; Misslungene rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrags
- Betriebs-Berater
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gemäß § 116 Abs. 3 S. 4 FGO zu stellen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu stellen
- rechtsportal.de
Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Begründungsfrist; Misslungene rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrags
- datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO zu stellen
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Verhinderung zur Stellung eines Fristverlängerungsantrags
Verfahrensgang
- FG Köln, 18.11.2020 - 9 K 697/14
- BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.05.2011 - VIII B 120/10
Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung
Auszug aus BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21
Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich insoweit nicht um eine gesetzliche Frist i.S. des § 56 Abs. 1 FGO (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 01.12.1986 - GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264; BFH-Beschluss vom 13.05.2011 - VIII B 120/10, BFH/NV 2011, 1524, Rz 3).Dass sie aus Krankheitsgründen daran gehindert war, den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO noch am 24.02.2021 zu formulieren und rechtzeitig an den BFH zu übermitteln, entschuldigt nach der Rechtsprechung nicht die Versäumung der Begründungsfrist, sondern nur die --insoweit unerhebliche-- misslungene rechtzeitige Stellung des Verlängerungsantrags am letzten möglichen Tag (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1524, Rz 4;… vom 09.08.2011 - VIII B 48/11, BFH/NV 2011, 1911, Rz 3).
- BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …
Auszug aus BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21
Nach der Rechtsprechung des BFH handelt es sich insoweit nicht um eine gesetzliche Frist i.S. des § 56 Abs. 1 FGO (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 01.12.1986 - GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264;… BFH-Beschluss vom 13.05.2011 - VIII B 120/10, BFH/NV 2011, 1524, Rz 3). - BFH, 09.08.2011 - VIII B 48/11
Verlängerung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung
Auszug aus BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21
Dass sie aus Krankheitsgründen daran gehindert war, den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO noch am 24.02.2021 zu formulieren und rechtzeitig an den BFH zu übermitteln, entschuldigt nach der Rechtsprechung nicht die Versäumung der Begründungsfrist, sondern nur die --insoweit unerhebliche-- misslungene rechtzeitige Stellung des Verlängerungsantrags am letzten möglichen Tag (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 1524, Rz 4; vom 09.08.2011 - VIII B 48/11, BFH/NV 2011, 1911, Rz 3). - BFH, 21.07.2005 - X B 66/05
Beschwerdebegründungsfrist; Wiedereinsetzung
- BFH, 23.11.2004 - X B 94/04
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ohne Nachholung der versäumten …
Auszug aus BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21
Zudem ist innerhalb der Antragsfrist gemäß § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO die versäumte Rechtshandlung nachzuholen (…BFH-Beschlüsse vom 21.07.2005 - X B 66/05, BFH/NV 2005, 1862; vom 23.11.2004 - X B 94/04, juris).
- BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in …
Nach ihrem Ablauf kann sie auch nicht im Wege einer Wiedereinsetzung nachträglich verlängert werden (ständige Rechtsprechung, s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 01.12.1986 - GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, zur Revisionsbegründungsfrist und BFH-Beschluss vom 15.11.2021 - VIII B 23/21, Rz 12 sowie Senatsbeschluss vom 01.12.2009 - VI B 75/09, BFH/NV 2010, 659). - BFH, 29.11.2022 - VIII B 88/22
Formunwirksamkeit einer Beschwerdebegründung per E-Mail
Rn. 7 b) Mangels einer fristgemäß eingegangenen Begründung ist die Beschwerde des Klägers unzulässig (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.10.2017 - IX B 98/17, BFH/NV 2018, 49, und vom 15.11.2021 - VIII B 23/21, BFH/NV 2022, 241). - BSG, 22.05.2023 - B 9 V 3/23 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung des …
Die vom Prozessbevollmächtigten zur unverschuldeten Versäumung eines rechtzeitig gestellten Fristverlängerungsantrags dargelegten Gründe sind mangels einer Wiedereinsetzbarkeit in die "Fristverlängerungsfrist" insoweit rechtlich unbeachtlich (vgl BFH Beschluss vom 15.11.2021 - VIII B 23/21 - juris RdNr 12).
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