Rechtsprechung
| BFH, 30.09.1986 - VIII B 31/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BFH, 03.12.1974 - VII B 88/74
Versagung der Akteneinsicht - Vorsitzender Richter - Beteiligter - Anfechtung - …
Auszug aus BFH, 30.09.1986 - VIII B 31/86
Der vom Kläger abgelehnte Richter Dr. E hat sich mit seiner Äußerung zur Aktenversendung und -einsichtnahme an der ständigen Rechtsprechung der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit orientiert, die u.a. durch die sich aus dem Steuergeheimnis ergebenden Besonderheiten des finanzgerichtlichen Verfahrens geprägt ist (vgl. u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Dezember 1974 VII B 88/74, BFHE 114, 173, BStBl II 1975, 235, 236).
- BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B
Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über …
Eine Äußerung des abgelehnten Richters ist nämlich grundsätzlich nur zu Tatsachen erforderlich (vgl BFH Beschluss vom 30. September 1986 - VIII B 31/86 und vom 27. Juli 1992 - VIII B 59/91, beide juris), die hier - soweit es die vom Kläger angeführten Gründe für eine Besorgnis der Befangenheit betrifft - anhand der Akten eindeutig feststellbar sind. - BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur …
Es ist auch unschädlich, daß die abgelehnten Richter keine dienstliche Äußerung über das Ablehnungsgesuch abgegeben haben, da der zur Entscheidung stehende Sachverhalt unstreitig feststeht (Senatsbeschluß vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308). - BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Es ist insoweit unschädlich, daß die abgelehnten Richter keine dienstliche Äußerung über das Ablehnungsgesuch abgegeben haben, da der zur Entscheidung stehende Sachverhalt unstreitig feststeht (BFH-Beschluß vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308).
- BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96 Denn eine Äußerung des abgelehnten Richters ist nur zu Tatsachenfragen erforderlich (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308;… vom 14. Juni 1994 VII B 34/94, BFH/NV 1995, 131).
- BFH, 24.11.2000 - II B 44/00
Richterablehnung
Aus dem mit dieser Regelung verfolgten Zweck, die tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zu erweitern (…vgl. Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 51 FGO Rz. 61), folgt aber, dass es einer dienstlichen Äußerung nicht bedarf, wenn der Sachverhalt, auf den das Gesuch gestützt wird, feststeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308, und in BFH/NV 1995, 414). - BFH, 25.03.1999 - IV B 82/98
Besorgnis der Befangenheit
Sinn der dienstlichen Äußerung ist es, den Sachverhalt zu klären (BFH-Beschluß vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308); diese ist daher grundsätzlich auf die für das Ablehnungsgesuch entscheidungserheblichen Tatsachen zu beschränken (…BFH-Beschlüsse vom 7. Mai 1986 I B 70/85, BFH/NV 1987, 653, und in BFH/NV 1995, 414). - BFH, 31.01.2002 - IV B 208/01
Beschwerde - Aussetzung der Vollziehung - Besorgnis der Befangenheit - …
Darauf kann nach der Rechtsprechung des BFH verzichtet werden, wenn --wie im Streitfall-- der Sachverhalt, aus dem der Antragsteller die Befangenheit herleitet, unstreitig feststeht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. November 1999 XI B 41/99, BFH/NV 2000, 593, und vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308). - BFH, 24.03.1998 - I B 137/97 Daher kann auf die dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter nicht verzichtet werden (s. BFH-Beschlüsse vom 30. September 1985 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308;… vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637).
- FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
Ablehnungsgesuch eines Richters wegen Befangenheit allein aus dem Grund des …
Allerdings bedarf es dann keiner dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters über das Ablehnungsgesuch, wenn der zur Entscheidung stehende Sachverhalt unstreitig feststeht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30.09.1986 - VIII B 3186, BFH/NV 1987, 308;… vom 16.04.1993 - I B 155/92, BFH/NV 1994, 637;… vom 17.04.1996 - I B 134/95, BFH/NV 1996, 826); denn eine solche Äußerung ist nur zu Tatsachenfragen erforderlich (vgl. BFH-Beschluss vom 30.09.1986 - VIII B 3186, BFH/NV 1987, 308, m.w.N.). - LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei …
Aus § 44 Abs. 3 ZPO folgt nur eine Verpflichtung des abgelehnten Richters dazu, sich zu Tatsachen zu äußern (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 27.03.1997 - Az: XI B 190/96, zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 30. September 1986 VIII B 31/86, BFH/NV 1987, 308; BFH…, Beschluss vom 14. Juni 1994 VII B 34/94, zitiert nach juris = BFH/NV 1995, 131). - BFH, 07.12.1999 - IV B 82/99
Richterablehnung; dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters
- BFH, 14.06.1994 - VII B 34/94
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 29.12.1999 - XI B 41/99
Aussetzung der Vollziehung - Außerordentliche Beschwerde - Besorgnis der …
- BFH, 16.04.1993 - I B 156/92
Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit
- BFH, 29.11.1999 - XI B 41/99
Richterablehnung; Ablehnung des Spruchkörpers
- BSG, 26.01.1994 - 6 BKa 12/92
Unzulässigkeit der Nichzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der …
- FG Hamburg, 24.07.2018 - 2 K 24/18
Finanzgerichtsordnung: Befangenheitsgesuch wegen vermeintlich fehlerhafter …
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