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Rechtsprechung
   BFH, 09.02.2009 - VIII B 53/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9313
BFH, 09.02.2009 - VIII B 53/08 (https://dejure.org/2009,9313)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2009 - VIII B 53/08 (https://dejure.org/2009,9313)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - VIII B 53/08 (https://dejure.org/2009,9313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Berücksichtigung des Inhalts beigezogener Akten durch das FG; Rechtliches Gehör; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Kein Entzug des gesetzlichen Richters durch inzidente Prognose des FG über den Ausgang eines Schadenersatzprozesses

  • Judicialis

    FGO § 71 Abs. 2; ; FGO § 78; ; FGO § 100 Abs. 1 S. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Richtigkeit und Angemessenheit einer Schätzung

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; berechtigtes wirtschaftliches Interesse nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.01.2004 - VII R 54/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - VIII B 53/08
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bestehen kann, wenn ein Beteiligter wegen des erledigten Verwaltungsakts einen Schadenersatzprozess, wenn schon nicht anhängig gemacht hat, so doch mit hinreichender Sicherheit anhängig machen will, sofern die Entscheidung nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO für diesen Schadenersatzprozess nicht ohne Bedeutung wäre und der Schadenersatzprozess nicht offensichtlich aussichtslos ist (BFH-Urteil vom 27. Januar 2004 VII R 54/02, BFH/NV 2004, 797, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.1998 - III B 3/98

    Vernehmung von Zeugen - Einspruchsschreiben - Fristgerechte Aufgabe - …

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - VIII B 53/08
    Das FG ist dabei nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten und die beigezogenen Akten anderer Behörden oder Gerichte enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (…z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219; BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).
  • BFH, 12.08.1986 - VII R 138/83

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Genaue Bezeichung der die Verletzung …

    Auszug aus BFH, 09.02.2009 - VIII B 53/08
    Das FG ist dabei nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten und die beigezogenen Akten anderer Behörden oder Gerichte enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219;… BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).
  • BFH, 08.12.2011 - III B 75/10

    Überraschungsentscheidung; Vereidigung eines Zeugen; Verwertung einer Petition

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist das FG nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Akten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt; die Klägerin hatte die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör dadurch zu verschaffen, dass sie gemäß § 78 Abs. 1 FGO Akteneinsicht nimmt und ggf. anschließend zum Akteninhalt Stellung bezieht (…vgl. BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219;… BFH-Beschlüsse vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180; vom 9. Februar 2009 VIII B 53/08, BFH/PR 2009, 317).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 127/10

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Rn. 5 Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör hätte bei dieser Sachlage selbst dann nicht vorgelegen, wenn das FG die genannten Schriftsätze in der mündlichen Verhandlung nicht angesprochen hätte (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, und vom 9. Februar 2009 VIII B 53/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 962).
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