Rechtsprechung
| BFH, 24.02.1995 - VIII B 56/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die hinreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Kinderfreibeträge
Auszug aus BFH, 24.02.1995 - VIII B 56/94
Die Beschwerde legt keine wesentlichen Veränderungen dar, die die Fachgerichte ggf. zu einer erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes berechtigen (vgl. dazu BVerfG-Beschluß vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86, BStBl II 1990, 664, 666 m. w. N.). - BFH, 07.07.1992 - VIII R 54/88
Zurechnung einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG )
Auszug aus BFH, 24.02.1995 - VIII B 56/94
Die angebliche Divergenzentscheidung des erkennenden Senats vom 7. Juli 1992 VIII R 54/88 (BFHE 169, 49, BStBl II 1993, 331, 332) führt gerade aus, daß in dem dortigen Streitfall, in dem es um die Erfassung eines Veräußerungsgewinnes ging, § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) deshalb nicht eingreife, weil hier keine Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts zur Umgehung von Steuergesetzen zum Zwecke der Steuerminderung mißbraucht worden seien. - BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei …
Auszug aus BFH, 24.02.1995 - VIII B 56/94
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich in dem von der Beschwerde zitierten Beschluß vom 7. Oktober 1969 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64 (BVerfGE 27, 111, BStBl II 1970, 160, 164) keineswegs nur mit einer möglichen Systemwidrigkeit des § 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes befaßt, sondern vor allem auch die sachliche Berechtigung der Beteiligungsquote von 25 v. H. umfassend unter dem Gesichtspunkt untersucht und bejaht, daß hierdurch die Bedingungen für die Erzielung von Veräußerungsgewinnen wesentlich günstiger seien als bei einer geringeren Beteiligung.
- BFH, 27.06.1985 - I B 27/85
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BFH, 24.02.1995 - VIII B 56/94
Eine durch den Bundesfinanzhof (BFH) geklärte Rechtsfrage ist regelmäßig nicht mehr klärungsbedürftig und kann somit keine grundsätzliche Bedeutung mehr haben (BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, ständige Rechtsprechung). - BFH, 23.01.1992 - II B 64/91
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
Auszug aus BFH, 24.02.1995 - VIII B 56/94
Hierzu ist es erforderlich, daß die Beschwerde, ausgehend von der BFH-Entscheidung, im einzelnen darlegt, welche neuen gewichtigen rechtlichen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage in welcher Entscheidung der Finanzgerichte und/oder der Literatur vorgetragen werden, die der BFH bisher noch nicht geprüft hat (BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676). - BFH, 10.02.1982 - I B 39/81
§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG umfaßt alle Formen mittelbarer Beteiligung
Auszug aus BFH, 24.02.1995 - VIII B 56/94
Der BFH hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift ebenfalls mehrfach bestätigt (vgl. u. a. BFH-Beschluß vom 10. Februar 1982 I B 39/81, BFHE 135, 307, BStBl II 1982, 392, 394).
- BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage …
Hierzu ist es erforderlich, daß die Beschwerde, ausgehend von der BFH-Entscheidung, im einzelnen darlegt, welche neuen gewichtigen rechtlichen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage in welcher Entscheidung der Finanzgerichte und/oder der Literatur vorgetragen werden, die der BFH bisher noch nicht geprüft hat (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Februar 1995 VIII B 56/94, BFH/NV 1995, 973, 974, m. w. N., ständige Rechtsprechung). - BFH, 19.02.1999 - VIII B 77/98
Nachträgliche AK; Bürgschaftsinanspruchnahme und Darlehensverluste
Eine durch den BFH geklärte Rechtsfrage ist regelmäßig nicht mehr klärungsbedürftig, so daß ihr keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukommen kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 1995 VIII B 56/94, BFH/NV 1995, 973;… in BFH/NV 1998, 29;… vom 1. September 1997 VIII B 105/96, BFH/NV 1998, 450, ständige Rechtsprechung). - BFH, 05.11.1998 - VIII B 30/98
Verfassungsmäßige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist diese gesetzliche Wertung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 7. Oktober 1969 2 BvL 3/66, 2 BvR 701/64, BStBl II 1970, 160; vom 20. November 1984, 1 BvR 727/82, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1985, 381; BFH-Beschluß vom 24. Februar 1995 VIII B 56/94, BFH/NV 1995, 973). - BFH, 28.06.1999 - VII B 330/98
Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; grundsätzliche Bedeutung der …
Die Beschwerdeschrift versäumt es auch, zu der Rechtsprechung des BFH Stellung zu nehmen, daß die Inanspruchnahme der als alleiniger Geschäftsführer bestellten Person als Haftender vor oder neben anderen evtl. auch für eine Haftungsinanspruchnahme in Betracht kommenden Personen in der Regel ermessensgerecht (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 22. Juli 1997 I B 44/97, BFH/NV 1998, 11, m.w.N., und Senatsurteil vom 2. Juli 1987 VII R 104/84, BFH/NV 1988, 6, m.w.N.) und daß bei der Ausübung des Ermessens grundsätzlich nicht auf die Beteiligungsverhältnisse der Geschäftsführer am Gesellschaftskapital abzustellen ist (vgl. Senatsurteil vom 29. Mai 1990 VII R 85/89, BFHE 161, 486, BStBl II 1990, 1008); sie stellt auch nicht dar, worin sie einen weiteren Klärungsbedarf für diese Rechtsfragen sieht (vgl. BFH-Beschluß vom 24. Februar 1995 VIII B 56/94, BFH/NV 1995, 973, 974).
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