Rechtsprechung
| BFH, 18.07.2007 - VIII B 63/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 118 Abs. 2; ; AO § 42; ; EStG § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Zulassung der Revision wegen einer Divergenz; keine Berücksichtigung verspäteten Vorbringens im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 09.03.2006 - 11 K 282/03
- BFH, 18.07.2007 - VIII B 63/06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- FG Baden-Württemberg, 29.09.2004 - 12 K 72/02
Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Veräußerung der …
Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 63/06
Nach diesen Maßstäben liegt eine Divergenz nicht vor, denn der Sachverhalt, der dem von den Klägern herangezogenen Urteil des FG Baden-Württemberg vom 29. September 2004 12 K 72/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 712) zugrunde lag, ist mit dem des Streitfalles nicht vergleichbar.a) Das FG Baden-Württemberg hat sein Urteil in EFG 2005, 712 maßgeblich darauf gestützt, dass in dem von ihm entschiedenen Fall die Übertragung der Geschäftsanteile des Klägers an einer Holdinggesellschaft auf seine damalige Ehefrau keine unentgeltliche Zuwendung gewesen sei, weil auch ein fremder Dritter zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr als 1 DM für die Geschäftsanteile bezahlt hätte.
b) Unbeschadet dessen hat das FG in der Vorentscheidung auch keinen abstrakten Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu den Ausführungen des FG Baden-Württemberg in seinem Urteil in EFG 2005, 712 steht.
Wenn das FG München im Streitfall nach Würdigung der Gesamtumstände mangels Erkennbarkeit jeglicher wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher nichtsteuerlicher Gründe für den Verkauf der GmbH-Geschäftsanteile einen Rechtsmissbrauch bejaht, so liegt deshalb keine Abweichung von der Entscheidung des FG Baden-Württemberg in EFG 2005, 712 vor.
- BFH, 04.06.2003 - VII B 138/01
Recht auf Akteneinsicht
Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 63/06
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG; eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen genügt nicht (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2003 VII B 138/01, BFHE 202, 231, BStBl II 2003, 790;… vom 11. März 2003 VII B 208/02, BFH/NV 2003, 816, m.w.N.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53, m.w.N.). - BFH, 11.03.2003 - VII B 208/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
Auszug aus BFH, 18.07.2007 - VIII B 63/06
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem festgestellten Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG; eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen genügt nicht (BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2003 VII B 138/01, BFHE 202, 231, BStBl II 2003, 790; vom 11. März 2003 VII B 208/02, BFH/NV 2003, 816, m.w.N.;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 53, m.w.N.).
- BFH, 29.01.2009 - IX B 23/08
NZB: Gestaltungsmissbrauch einzelfallbezogen - grundsätzliche Bedeutung und …
Das schließt es ein, dass einerseits eine gezielt gestaltete Verlustrealisation regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 2008 IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, aufhebend Urteil des FG Münster in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1302), andererseits aber aufgrund der Umstände des Einzelfalls bei Nichtvorliegen wirtschaftlicher oder sonst beachtlicher nichtsteuerlicher Gründe ein Gestaltungsmissbrauch gegeben sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2005 VIII R 37/03, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2006, 117, unter II. A. 2. b; Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 63/06, nicht veröffentlicht --n.v.--, [...]).Dabei hat das FG in diesem Zusammenhang auch aufgezeigt (Urteil S. 24), dass und warum der Streitfall mit dem Sachverhalt des Urteils des FG Baden-Württemberg in EFG 2005, 712 nicht vergleichbar ist (s.a. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2007 VIII B 63/06, n.v., [...]).
- FG Saarland, 17.06.2008 - 2 K 1179/04
Gestaltungsmissbrauch und Anteilsverkauf
Bei der Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 29. September 2004, EFG 2005, 712 habe es sich um einen Einzelfall gehandelt (BFH vom 18. Juli 2007 VIII B 63/06).
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