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Rechtsprechung
   BFH, 29.07.2002 - VIII B 71/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14423
BFH, 29.07.2002 - VIII B 71/02 (https://dejure.org/2002,14423)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2002 - VIII B 71/02 (https://dejure.org/2002,14423)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - VIII B 71/02 (https://dejure.org/2002,14423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung …

    Auszug aus BFH, 29.07.2002 - VIII B 71/02
    Denn die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist nicht berührt, wenn --wie im Streitfall-- Begriffe in einem unterschiedlichen Regelungsinhalt verwendet werden und deshalb auch nicht nach denselben Prinzipien auszulegen oder zu definieren sind (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 12. März 1987 GmS-OGB 6/86, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 2571).
  • BFH, 18.05.2001 - VIII B 25/01

    Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung

    Auszug aus BFH, 29.07.2002 - VIII B 71/02
    Der Senat hat sich in seinem den Streitfall betreffenden Beschluss vom 18. Mai 2001 VIII B 25/01 (BFH/NV 2001, 1119, unter II. 2. b cc) im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung eingehend mit der Frage des Zuflusses der Einnahmen, der objektiven Bereicherung des Klägers und damit auseinander gesetzt, dass es sich bei dem Forderungsausfall um einen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes irrelevanten Vermögensverlust des Klägers handelt.
  • FG Münster, 04.09.2019 - 4 K 1538/16

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen entfällt die Zuflussfiktion für …

    Die Frage, ob ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit i.S. des § 17 Abs. 2 InsO vorliegt, hat eine andere Zielrichtung als die Frage, ob eine Gutschrift einen Zufluss im Hinblick darauf bewirkt, dass der Schuldner aucheinem entsprechenden Auszahlungsbegehren entsprochen hätte" (BFH-Beschluss vom 29.07.2002 VIII B 71/02, juris).
  • FG Sachsen, 13.02.2025 - 4 K 545/22

    Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Zinseinnahmen als Einkünfte aus …

    Die Frage, ob ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO Insolvenzordnung vorliegt, hat eine andere Zielrichtung als die Frage, ob eine Gutschrift einen Zufluss im Hinblick darauf bewirkt, dass der Schuldner auch einem entsprechenden Auszahlungsbegehren entsprochen hätte (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2002 VIII B 71/02, juris;… Beschluss vom 24. Mai 2005 VIII B 165/03, BFH/NV 2005, 1786).
  • BFH, 24.05.2005 - VIII B 165/03

    Zufluss; Novation; Zahlungsfähigkeit des Schuldners

    Bereits im Beschluss vom 29. Juli 2002 VIII B 71/02 (juris) ist der BFH davon ausgegangen, dass der Bundesgerichthof den Begriff der Zahlungsunfähigkeit in § 17 Abs. 2 der Insolvenzordnung anders definiert.
  • BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 1658/02

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung, dass die …

    gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 2002 - VIII B 71/02 - .
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