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Rechtsprechung
   BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12223
BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05 (https://dejure.org/2005,12223)
BFH, Entscheidung vom 24.11.2005 - VIII B 73/05 (https://dejure.org/2005,12223)
BFH, Entscheidung vom 24. November 2005 - VIII B 73/05 (https://dejure.org/2005,12223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15; GG Art. 3 Abs. 1
    Betriebsaufspaltung: sachliche Verflechtung bei Grundstücken

  • datenbank.nwb.de

    Grundstücke, die für das Betriebsunternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, als wesentliche Betriebsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05
    Dies bereits deshalb, weil das Finanzgericht (FG) --im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BFHE 192, 474, BStBl II 2000, 621)-- davon ausgegangen ist, dass das vermietete und für Verlagszwecke errichtete Gebäude für den Betrieb der S-GmbH (Verlag und Druckerei) von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung war.
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05
    Schließlich kann auch der Vortrag, der Frage, ob die Gewebeertragsteuer mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) vereinbar sei, komme im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 21. April 2004 4 K 317/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1065) grundsätzliche Bedeutung zu, der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BFH, 05.04.2005 - IV B 96/03

    Gewerbliche Prägung bei Kreditaufnahme durch Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Schlüssigkeit einer solchen Rüge nicht nur die Behauptung des Verfassungsverstoßes, sondern --woran es im anhängigen Verfahren fehlt-- zudem Darlegungen dazu voraus, dass eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1998 IV B 134/97, BFH/NV 1999, 590;… vom 26. November 1998 IV B 150/97, BFH/NV 1999, 657;… vom 3. August 1999 VIII B 79/98, BFH/NV 2000, 222, m.w.N.; vgl. auch zur Verfahrensaussetzung nach § 74 FGO BFH-Beschluss vom 5. April 2005 IV B 96/03, BFH/NV 2005, 1564).
  • BFH, 16.10.2000 - VIII B 18/99

    Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05
    Zu Recht hat es hierbei auch den Umstand als unerheblich angesehen, dass das Gebäude teilweise für andere Zwecke genutzt wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2000 VIII B 18/99, BFH/NV 2001, 438).
  • BFH, 26.11.1998 - IV B 150/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verfassungswidrigkeit von Gesetzen

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Schlüssigkeit einer solchen Rüge nicht nur die Behauptung des Verfassungsverstoßes, sondern --woran es im anhängigen Verfahren fehlt-- zudem Darlegungen dazu voraus, dass eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1998 IV B 134/97, BFH/NV 1999, 590; vom 26. November 1998 IV B 150/97, BFH/NV 1999, 657;… vom 3. August 1999 VIII B 79/98, BFH/NV 2000, 222, m.w.N.;… vgl. auch zur Verfahrensaussetzung nach § 74 FGO BFH-Beschluss vom 5. April 2005 IV B 96/03, BFH/NV 2005, 1564).
  • BFH, 11.11.1998 - IV B 134/97

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Schlüssigkeit einer solchen Rüge nicht nur die Behauptung des Verfassungsverstoßes, sondern --woran es im anhängigen Verfahren fehlt-- zudem Darlegungen dazu voraus, dass eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1998 IV B 134/97, BFH/NV 1999, 590;… vom 26. November 1998 IV B 150/97, BFH/NV 1999, 657;… vom 3. August 1999 VIII B 79/98, BFH/NV 2000, 222, m.w.N.;… vgl. auch zur Verfahrensaussetzung nach § 74 FGO BFH-Beschluss vom 5. April 2005 IV B 96/03, BFH/NV 2005, 1564).
  • BFH, 03.08.1999 - VIII B 79/98

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 24.11.2005 - VIII B 73/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH setzt die Schlüssigkeit einer solchen Rüge nicht nur die Behauptung des Verfassungsverstoßes, sondern --woran es im anhängigen Verfahren fehlt-- zudem Darlegungen dazu voraus, dass eine normverwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1998 IV B 134/97, BFH/NV 1999, 590;… vom 26. November 1998 IV B 150/97, BFH/NV 1999, 657; vom 3. August 1999 VIII B 79/98, BFH/NV 2000, 222, m.w.N.;… vgl. auch zur Verfahrensaussetzung nach § 74 FGO BFH-Beschluss vom 5. April 2005 IV B 96/03, BFH/NV 2005, 1564).
  • BFH, 30.12.2022 - XI B 104/21

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wegen Verstoßes …

    Die Schlüssigkeit einer die Verletzung des Gleichheitssatzes betreffenden Rüge erfordert auch Darlegungen dazu, dass eine normverwerfende Entscheidung des BVerfG zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 24.11.2005 - VIII B 73/05, BFH/NV 2006, 540;… vom 18.04.2017 - V B 147/16, BFH/NV 2017, 1052).

    Die Schlüssigkeit einer --wie hier-- die Verletzung des Gleichheitssatzes betreffenden Rüge erfordert auch Darlegungen dazu, dass eine normverwerfende Entscheidung des BVerfG zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 24.11.2005 - VIII B 73/05, BFH/NV 2006, 540;… in BFH/NV 2017, 1052, Rz 14).

  • BFH, 18.04.2017 - V B 147/16

    Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsvoraussetzungen bei Geltendmachung einer …

    Rn. 14 c) Selbst wenn --wie der Kläger meint-- von einer sachlich ungerechtfertigten Ungleichbehandlung auszugehen wäre, erfordert die Schlüssigkeit einer die Verletzung des Gleichheitssatzes betreffenden Rüge auch Darlegungen dazu, dass eine normverwerfende Entscheidung des BVerfG zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde (vgl. BFH-Beschluss vom 24. November 2005 VIII B 73/05, BFH/NV 2006, 540, m.w.N.).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren - …

    Dabei kann es der Senat offenlassen, ob im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde der Beschwerdeführer, der die Verfassungswidrigkeit einer Norm geltend macht, neben den Gründen der vermuteten Verfassungswidrigkeit auch schlüssig darlegen muss (woran es im Streitfall mangelt), dass es bei verfassungskonformer Besteuerung voraussichtlich auch zu einer den Beschwerdeführer weniger belastenden Steuerfestsetzung kommen wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. November 1998 IV B 134/97, BFH/NV 1999, 590, und vom 24. November 2005 VIII B 73/05, BFH/NV 2006, 540, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2006 - XI B 137/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erbengemeinschaft an freiberuflicher …

    a) Der Vortrag des Klägers, die Revision sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 21. April 2004 4 K 317/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1065) an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, genügt nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 24. November 2005 VIII B 73/05, BFH/NV 2006, 540).
  • BFH, 11.08.2022 - V B 66/20

    Die bestehenden Regelungen für Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit …

    Rn. 19 Die Schlüssigkeit einer die Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) betreffenden Rüge erfordert weiter Darlegungen dazu, dass eine normverwerfende Entscheidung des BVerfG zu einer rückwirkenden Neuregelung des beanstandeten Gesetzes oder zumindest zu einer Übergangsregelung für alle noch offenen Fälle führen werde (vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.2005 - VIII B 73/05, BFH/NV 2006, 540, Rz 4, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06

    Möglichkeit der Qualifizierung von Gewinnanteilen eines an einer GbR beteiligten …

    Der Vortrag des Klägers, die Revision sei im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom 21. April 2004 4 K 317/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 1065) an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, genügt nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 24. November 2005 VIII B 73/05, BFH/NV 2006, 540).
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