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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 111.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2242
BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 111.63 (https://dejure.org/1966,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1966 - VIII C 111.63 (https://dejure.org/1966,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1966 - VIII C 111.63 (https://dejure.org/1966,2242)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 111.63
    Über die Verbindlichkeit und die Auslegung von besoldungsrechtlichen Verwaltungsvorschriften, durch welche die Bezüge von Posthaltern (hier: Kinderzuschläge) zwecks Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn geregelt werden (Fortbildung von BVerwGE 19, 48).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der …

    In solchen Fällen entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß das Revisionsgericht - ungeachtet des Umstandes, daß Verwaltungsvorschriften grundsätzlich nicht dem (revisiblen) Recht zugeordnet werden können - die rechtliche Kontrolle darauf zu erstrecken hat, ob der auf Grund der Verwaltungsvorschriften ergangene Verwaltungsakt dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes dadurch Rechnung trägt, daß er die Ermessensbindung durch die Verwaltungsvorschriften beachtet (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 111.63 - [DÖD. 1967, 52]).
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 80.67

    Auslegung eines Runderlasses des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen …

    Verwaltungsanweisungen der hier in Rede stehenden Art stellen also gleichsam eine vorwegnehmend fixierte, vorgezeichnete Verwaltungspraxis dar, durch die der Dienstherr sich bindet und an die er sich daher grundsätzlich halten muß (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 111.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 BBG Nr. 17], vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 136 BBG Nr. 3] und vom 10. Juni 1969 - BVerwG II C 89.67 -).

    Daraus folgt, daß das Revisionsgericht - abgesehen von der in den aufgezeigten engen Grenzen vorzunehmenden Überprüfung der Auslegung einer Verwaltungsanweisung - nur noch zu prüfen hat, ob sich diese Verwaltungsanweisung, hier also der Runderlaß vom 29. März 1951, und zwar in der Auslegung, die ihm das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei gegeben hat, im Rahmen des dem Dienstherrn gesetzlich eingeräumten Ermessens hält und ob der angefochtene Verwaltungsakt dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß er die durch den Runderlaß vorgenommene Ermessensbindung beachtet (ebenso die vorerwähnten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 111.63 -, vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 94.63 - und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 -).

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 81.67

    Umfang der revisionsgerichtlichen Prüfung von Verwaltungsanweisungen - Bedeutung …

    Verwaltungsanweisungen der hier in Rede stehenden Art stellen also gleichsam eine vorwegnehmend fixierte, vorgezeichnete Verwaltungspraxis dar, durch die der Dienstherr sich bindet und an die er sich daher grundsätzlich halten muß (ebenso schon BVerwG, Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 111.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 BBG Nr. 17], vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 136 BBG Nr. 3] und vom 10. Juni 1969 - BVerwG II C 89.67 -).

    Daraus folgt, daß das Revisionsgericht - abgesehen von der in den aufgezeigten engen Grenzen vorzunehmenden Überprüfung der Auslegung einer Verwaltungsanweisung - nur noch zu prüfen hat, ob sich diese Verwaltungsanweisung, hier also der Runderlaß vom 29. März 1951, und zwar in der Auslegung, die ihm das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei gegeben hat, im Rahmen des dem Dienstherrn gesetzlich eingeräumten Ermessens hält und ob der angefochtene Verwaltungsakt dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß er die durch den Runderlaß vorgenommene Ermessensbindung beachtet (ebenso die vorerwähnten Urteile BVerwG VIII C 111.63, BVerwG VI C 94.63 und BVerwG VI C 47.64).

  • BVerwG, 10.06.1969 - II C 89.67

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung eines Umzugskostenzuschusses - Bewilligung …

    Erteilt der Dienstherr - was im Rahmen seiner Aufgaben liegt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. August 1966 - BVerwG VIII C 40.63 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 12] und Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 111.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 79 BBG Nr. 17]) - in Ausübung seines Ermessens allgemeine Weisungen für die Handhabung im Einzelfall, so bindet ihn der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in der Weise, daß nach den Richtlinien in gleichliegenden Fällen gleichmäßig verfahren werden muß (BVerwGE 19, 48 [55]).

    In diesem Rahmen hat auch das Revisionsgericht, sofern die Richtlinien wie hier (vgl. § 7 UkG) auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruhen, zu prüfen, ob sie sich in den Grenzen des dem Dienstherrn eingeräumten Konkretisierungsermessens halten - wogegen in dem hier zu entscheidenden Fall keine Bedenken bestehen - und ob der ergangene Verwaltungsakt dem Gleichheitssatz dadurch Rechnung trägt, daß er die Ermessensbindung durch die Verwaltungsvorschriften beachtet (ebenso Urteil - BVerwG VIII C 111.63 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 46.76

    Rechtscharakter der zwischen Eintritt der Dienstunfähigkeit und Entlassung eines …

    Sie übersieht, daß es sich bei den "Besonderen Bestimmungen über das Dienstverhältnis der Posthalter" um die vom Gesetzgeber dem Dienstherrn überlassene Konkretisierung der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht in einem Teilbereich gegenüber diesen Beamten handelt (vgl. hierzu Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 8 C 111.63 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 17]), wobei auch hier offenbleiben kann, ob der Gesetzgeber zu einer Überlassung in diesem Teilbereich verfassungsrechtlich befugt war.
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