Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2185
BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73 (https://dejure.org/1974,2185)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1974 - VIII C 112.73 (https://dejure.org/1974,2185)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1974 - VIII C 112.73 (https://dejure.org/1974,2185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,2185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines Einberufungsbescheides durch die Behörde gegen Empfangbekenntnis - Möglichkeit der Heilung eines Zustellungsmangels - Fehlen einer wirksamen Ersatzzustellung - Bildung der Überzeugung des Gerichts im Wege freier Beweiswürdigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73
    Sie ist aber nicht gegenstandslos geworden, weil der Einberufungsbescheid nach den Grundsätzen der Urteile BVerwGE 31, 324 und 32, 243 weiterhin seine Wirksamkeit entfaltet und der Kläger auch nicht nach § 29 Abs. 6 Satz 1 WPflG als entlassen gilt.
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73
    Sie ist aber nicht gegenstandslos geworden, weil der Einberufungsbescheid nach den Grundsätzen der Urteile BVerwGE 31, 324 und 32, 243 weiterhin seine Wirksamkeit entfaltet und der Kläger auch nicht nach § 29 Abs. 6 Satz 1 WPflG als entlassen gilt.
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 107.72

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes, § 9 Abs. 2 VwZG dann nicht anzuwenden, wenn eine verwaltungsverfahrensrechtliche Frist - etwa eine Widerspruchsfrist - in Lauf gesetzt wird (zuletzt Urteil vom 5. Juni 1974 - BVerwG VIII C 107.72 -).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …

    Der Empfangsberechtigte hat das Schriftstück im Sinne von § 9 Abs. 1 VwZG erhalten, "wenn es ihm vorgelegen hat und er die Möglichkeit hatte, von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen; daß er es auch in Besitz genommen hat, ist nicht zu fordern" (Urteil vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 112.73 - n.v., UA S. 7).
  • BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Daß er ihn auch in Besitz genommen hat, ist nicht erforderlich (vgl. Urteil vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 112.73 - Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl., § 41 Rz 38).
  • VG Leipzig, 07.02.2000 - 6 K 421/98

    Zustellung, Empfangsbevollmächtigter, Zugang, Bevollmächtigter, …

    Dass er ihn auch in Besitz genommen hat, ist nicht erforderlich (BVerwG, Urt. v. 28.8.1974, 8 C 112.73, Beschl. v. 9.7.1986, Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 10).
  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 70.74

    Fortdauer einer Wehrpflicht trotz Übersiedlung nach Berlin - Entlassung aus dem …

    Das folgt aus § 43 Abs. 1 Satz 2 WPflG (Urteile vom 24. Januar 1973 - BVerwG VIII C 98.71 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 12] und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 112.73 -).
  • BVerwG, 30.10.1974 - VIII C 31.74

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Zuständigkeit für eine isolierte …

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist inzwischen geklärt, daß hierdurch das wirksam begründete Wehrdienstverhältnis nicht berührt wird (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 13] und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -).
  • BVerwG, 06.09.1978 - 7 B 127.78

    Nichtzulassung der Revision

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden (z.B. in den Urteilen vom 5. Juni 1974 - BVerwG 8 C 107.72 - und vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 112.73 -), daß § 9 Abs. 2 VwZG (Bund) nicht anzuwenden ist, wenn eine verwaltungsverfahrensrechtliche Frist in Lauf gesetzt wird, und daß die Widerspruchsfrist, die gemäß § 70 VwGO durch die Bekanntgabe des Verwaltungsakts allein in Lauf gesetzt wird, eine solche verwaltungsverfahrensrechtliche Frist ist.
  • BVerwG, 18.02.1975 - VIII B 54.74

    Geltendmachung eines Erlöschens der Wehrpflicht als Berliner Bürger - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch mehrere Entscheidungen klargestellt, daß eine ohne die Genehmigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 WPflG erfolgte Übersiedlung nach Berlin nicht zum Erlöschen oder Ruhen der Wehrpflicht führt (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 13] und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -).
  • VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 07.03024

    Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18.4.1997 - 8 C 43/95, NVwZ 1999, 178 und vom 28.8.1974 - VIII C 112.73) hat der Empfangsberechtigte das Schriftstück im Sinne des § 9 Abs. 1 VwZG a. F. (nunmehr § 8 VwZG) dagegen bereits dann erhalten, wenn es ihm vorgelegen hat und er die Möglichkeit hatte, von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen, dass er es auch in Besitz genommen hat, sei nicht zu fordern.
  • BVerwG, 02.01.1975 - VIII CB 85.73
    Der beschließende Senat hat aber inzwischen durch mehrere Entscheidungen geklärt, daß diesem Vorbringen bereits §§ 1 Abs. 3 Nr. 2, 3 Abs. 2 WPflG entgegenstehen und daß die Rechtsbehauptung, mit der Übersiedlung nach Berlin erlösche oder ruhe die Wehrpflicht, auch nicht auf Art. 11 GG, auf die Berliner Verfassung und auf das in Berlin geltende Besatzungsrecht gestützt werden kann (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht