Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zustellung eines Einberufungsbescheides durch die Behörde gegen Empfangbekenntnis - Möglichkeit der Heilung eines Zustellungsmangels - Fehlen einer wirksamen Ersatzzustellung - Bildung der Überzeugung des Gerichts im Wege freier Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 09.10.1973 - 4 K 924/72
- BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73
Sie ist aber nicht gegenstandslos geworden, weil der Einberufungsbescheid nach den Grundsätzen der Urteile BVerwGE 31, 324 und 32, 243 weiterhin seine Wirksamkeit entfaltet und der Kläger auch nicht nach § 29 Abs. 6 Satz 1 WPflG als entlassen gilt. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
- BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 107.72
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 112.73
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer oberster Gerichtshöfe des Bundes, § 9 Abs. 2 VwZG dann nicht anzuwenden, wenn eine verwaltungsverfahrensrechtliche Frist - etwa eine Widerspruchsfrist - in Lauf gesetzt wird (zuletzt Urteil vom 5. Juni 1974 - BVerwG VIII C 107.72 -).
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
Der Empfangsberechtigte hat das Schriftstück im Sinne von § 9 Abs. 1 VwZG erhalten, "wenn es ihm vorgelegen hat und er die Möglichkeit hatte, von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen; daß er es auch in Besitz genommen hat, ist nicht zu fordern" (Urteil vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 112.73 - n.v., UA S. 7). - BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85
Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels …
Daß er ihn auch in Besitz genommen hat, ist nicht erforderlich (vgl. Urteil vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 112.73 - Meyer/Borgs, VwVfG, 2. Aufl., § 41 Rz 38). - VG Leipzig, 07.02.2000 - 6 K 421/98
Zustellung, Empfangsbevollmächtigter, Zugang, Bevollmächtigter, …
Dass er ihn auch in Besitz genommen hat, ist nicht erforderlich (BVerwG, Urt. v. 28.8.1974, 8 C 112.73, Beschl. v. 9.7.1986, Buchholz 340 § 9 VwZG Nr. 10).
- BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 70.74
Fortdauer einer Wehrpflicht trotz Übersiedlung nach Berlin - Entlassung aus dem …
Das folgt aus § 43 Abs. 1 Satz 2 WPflG (Urteile vom 24. Januar 1973 - BVerwG VIII C 98.71 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 12] und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 112.73 -). - BVerwG, 30.10.1974 - VIII C 31.74
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Zuständigkeit für eine isolierte …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist inzwischen geklärt, daß hierdurch das wirksam begründete Wehrdienstverhältnis nicht berührt wird (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 13] und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -). - BVerwG, 06.09.1978 - 7 B 127.78
Nichtzulassung der Revision
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden (z.B. in den Urteilen vom 5. Juni 1974 - BVerwG 8 C 107.72 - und vom 28. August 1974 - BVerwG 8 C 112.73 -), daß § 9 Abs. 2 VwZG (Bund) nicht anzuwenden ist, wenn eine verwaltungsverfahrensrechtliche Frist in Lauf gesetzt wird, und daß die Widerspruchsfrist, die gemäß § 70 VwGO durch die Bekanntgabe des Verwaltungsakts allein in Lauf gesetzt wird, eine solche verwaltungsverfahrensrechtliche Frist ist. - BVerwG, 18.02.1975 - VIII B 54.74
Geltendmachung eines Erlöschens der Wehrpflicht als Berliner Bürger - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch mehrere Entscheidungen klargestellt, daß eine ohne die Genehmigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 WPflG erfolgte Übersiedlung nach Berlin nicht zum Erlöschen oder Ruhen der Wehrpflicht führt (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - [Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 13] und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -). - VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 07.03024
Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 18.4.1997 - 8 C 43/95, NVwZ 1999, 178 und vom 28.8.1974 - VIII C 112.73) hat der Empfangsberechtigte das Schriftstück im Sinne des § 9 Abs. 1 VwZG a. F. (nunmehr § 8 VwZG) dagegen bereits dann erhalten, wenn es ihm vorgelegen hat und er die Möglichkeit hatte, von seinem Inhalt Kenntnis zu nehmen, dass er es auch in Besitz genommen hat, sei nicht zu fordern. - BVerwG, 02.01.1975 - VIII CB 85.73 Der beschließende Senat hat aber inzwischen durch mehrere Entscheidungen geklärt, daß diesem Vorbringen bereits §§ 1 Abs. 3 Nr. 2, 3 Abs. 2 WPflG entgegenstehen und daß die Rechtsbehauptung, mit der Übersiedlung nach Berlin erlösche oder ruhe die Wehrpflicht, auch nicht auf Art. 11 GG, auf die Berliner Verfassung und auf das in Berlin geltende Besatzungsrecht gestützt werden kann (Urteile vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 38.73 - und vom 28. August 1974 - BVerwG VIII C 110.73 und BVerwG VIII C 112.73 -).
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