Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1971 - II A 278/69
- BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
Papierfundstellen
- BVerwGE 41, 127
- ZMR 1973, 150
- WM 1973, 226
- DVBl 1973, 416
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 12.01.1955 - V C 107.54
Rechtsnatur der Bewilligung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau
Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist nach der Entscheidung des früher zuständigen V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts der Bescheid über die Bewilligung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau ein Verwaltungsakt, nicht oder nicht nur eine Willenserklärung des bürgerlichen Rechts; ausschließlich dem bürgerlichen Recht gehört erst der Darlehensvertrag an, der auf Grund und im Vollzug des Bewilligungsbescheids geschlossen wird (BVerwGE 1, 308 [310]).Für diese letztere Möglichkeit nahm der III. Senat Bezug auf das bereits angeführte, das öffentliche Wohnungsbaudarlehen betreffende Urteil des V. Senats BVerwGE 1, 308; er schloß daraus auf eine Zweigleisigkeit des Rechtswegs (BVerwGE 13, 307 [310 f.]).
- BVerwG, 23.01.1962 - III C 203.60
Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörden nach Kündigung …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
Für seine Ansicht beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Rückforderung eines Aufbaudarlehens durch die Ausgleichsbehörde ebenso wie seine Gewährung auf öffentlichem Recht beruhe, auch wenn sich im Verhältnis zwischen dem eingeschalteten Bankinstitut und dem Darlehensnehmer privatrechtliche Ansprüche ergäben (BVerwGE 13, 307).Für diese letztere Möglichkeit nahm der III. Senat Bezug auf das bereits angeführte, das öffentliche Wohnungsbaudarlehen betreffende Urteil des V. Senats BVerwGE 1, 308; er schloß daraus auf eine Zweigleisigkeit des Rechtswegs (BVerwGE 13, 307 [310 f.]).
- BVerwG, 15.10.1964 - VIII C 56.64
Streitigkeit des öffentlichen Rechts - Zustimmung auf Grund von Art. X § 3 …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
Für sich allein führen die öffentlichen Interessen, denen diese Art der Wohnungsbauförderung zu dienen bestimmt ist, noch nicht zur Einordnung der dadurch begründeten Rechtsverhältnisse in das öffentliche Recht" (BVerwGE 19, 308 [312]).In seiner angeführten Entscheidung BVerwGE 19, 308 hat der erkennende Senat bereits die Auffassung abgelehnt, es handele sich bei Streitigkeiten aus Darlehen, die im Rahmen der Wohnungsfürsorge für Angehörige des öffentlichen Dienstes gewährt worden sind, um beamtenrechtliche Streitigkeiten (S. 313).
- BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 6.60
Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
Von der Zweistufenlehre ging auch der jetzt zuständige erkennende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 13, 47 (52) [BVerwG 31.08.1961 - VIII C 6/60] aus. - BGH, 16.12.1971 - III ZR 204/69
Zur Frage des Rechtswegs bei Streitigkeiten über die Ablösung von …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
Der Bundesgerichtshof hat die Zweistufenlehre erstreckt auf Regelungen, die dem Bestreben der öffentlichen Hand dienen, ihren Bediensteten Fürsorge angedeihen zu lassen, wie z.B. ein vertraglich festgelegtes Recht, geförderte Wohnungen zu belegen (Urteil vom 20. Dezember 1967 - VIII ZR 143/67 - [WM 68, 374 = ZMR 68, 206]) oder für die vorzeitige Ablösung des Darlehens durch den Darlehensnehmer, wenn seine Wohnung mit Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete gefördert worden war (Urteil vom 16. Dezember 1971 - III ZR 204/69 - [ZMR 1972, 194 [195], auszugsweise abgedruckt auch in DÖV 1972, 384]). - BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 143/67
Auszug aus BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
Der Bundesgerichtshof hat die Zweistufenlehre erstreckt auf Regelungen, die dem Bestreben der öffentlichen Hand dienen, ihren Bediensteten Fürsorge angedeihen zu lassen, wie z.B. ein vertraglich festgelegtes Recht, geförderte Wohnungen zu belegen (Urteil vom 20. Dezember 1967 - VIII ZR 143/67 - [WM 68, 374 = ZMR 68, 206]) oder für die vorzeitige Ablösung des Darlehens durch den Darlehensnehmer, wenn seine Wohnung mit Wohnungsfürsorgemitteln für Landesbedienstete gefördert worden war (Urteil vom 16. Dezember 1971 - III ZR 204/69 - [ZMR 1972, 194 [195], auszugsweise abgedruckt auch in DÖV 1972, 384]).
- BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04
Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung …
Die Anwendung dieses Grundsatzes ist hier nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Hingabe des Darlehens einen klassischen Fall der Anwendung der Zweistufentheorie darstellt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 179.71 - BVerwGE 41, 127; BGH, Urteil vom 29. Mai 1969 - III ZR 172/68 - BGHZ 52, 155;… Urteil vom 25. Oktober 1973 - III ZR 108/72 - BGHZ 61, 296, Eyermann/Rennert VwGO, 11. Auflage 2000, § 40 Rn. 50). - VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 25.09.1992 - VGH 6/92 Das zeigt sich ohne weiteres an der in der Rechtsprechung des BVerwG entwickelten Zwei-Stufen- Lehre (vgl. schon BVerwGE 1, 308 [310]; ferner BVerwGE 19, 308 [312]; 41, 127 [129 f.]).
Der öffentlich-rechtlich gestalteten Stufe des Bewilligungsverfahrens kann z. B. als zweite Stufe die in den Formen des bürgerlichen Rechts durchgeführte Ausführung durch Abschluß und Abwicklung eines dem Bewilligungsbescheid entsprechenden bürgerlich-rechtlichen Vertrages folgen (BVerwGE 41, 127 [130]).
Mit dem Bewilligungsbescheid wird in derartigen Fällen ein selbständiger, dem öffentlichen Recht angehörender Rückforderungsanspruch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht begründet (BVerwGE 41, 127 [131]).
- VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
Baurecht; Rechtsweg bei Subvention aufgrund öffentlich-rechtlichem Vertrag
Entscheidend ist die wirkliche Natur des Rechtsverhältnisses, dessen Bestehen oder Nichtbestehen unmittelbarer Gegenstand einer Feststellungsklage ist (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 179.71 -, BVerwGE 41, 127 ff.).
- BGH, 15.12.1998 - XI ZB 19/98
Rechtsweg für die Klage einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gegen ein …
Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Auszahlung der Fördermittel in Form eines Darlehensvertrages erfolgt (vgl. BGHZ 40, 206, 210 m.w.Nachw.; BVerwGE 41, 127, 130). - OVG Berlin, 22.01.1991 - 8 S 6.91
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gem. § 40 …
Die sogenannte Zweistufentheorie, welche etwaige Mehrphasigkeit der Aufgabenwahrnehmung erklärt und gegebenenfalls die Grundentscheidung der Exekutive als Inanspruchnahme von Sonderrecht des Staates versteht (vgl. u.a. BVerwGE 7, 180, 181 ff. [BVerwG 23.07.1958 - V C 328/56] ; 41, 127, 130 [BVerwG 25.10.1972 - VIII C 179/71] ; ständige Rechtsprechung bis DÖV 1990, 977 f.), greift nicht automatisch. - VGH Baden-Württemberg, 23.11.1988 - 6 S 2157/88
Kostenübernahme gegenüber einem Heimträger
Auf diese Merkmale wird in der Rechtsprechung und Lehre meist zur Abgrenzung öffentlich-rechtlicher von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten abgehoben (vgl. allgemein BVerwG, Urteile vom 25.03.1971, BVerwGE 38, 1/4, vom 25.10.1972, BVerwGE 41, 127/129 und vom 29.08.1975, BVerwGE 49, 137/141;… Kopp, VwGO, 7. Aufl., § 40 RdNrn. 6 ff. m.w.N.). - BGH, 04.06.1987 - III ZR 88/86
Nachträgliche Verzinsung von Wohnungsfürsorgemitteln
Der in Vollzug des Bewilligungsbescheides abgeschlossene Darlehensvertrag gehört demgegenüber dem bürgerlichen Recht an (BGHZ 40, 206, 210; 52, 155, 160 [BGH 29.05.1969 - III ZR 172/68]; 61, 296, 298;… BGH Urt. v. 16. Dezember 1971 - III ZR 204/69 a.a.O.;… Urt. v. 6. Juni 1977 - III ZR 63/75 - WM 1977, 1226, 1227; BVerwGE 1, 308, 310; 41, 127, 129; BVerwG Buchholz 454.31 § 25 WoBindG 1965 Nr. 1; Buchholz 454.4 § 69 II. WoBauG Nr. 1 und Nr. 3;… Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender a.a.O.). - KG, 13.10.2014 - 8 U 203/13
Zulässiger Rechtsweg bei Subventionsgewährung durch Hoheitsträger: …
Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Auszahlung der Fördermittel in Form eines Darlehensvertrages erfolgt (vgl. BGHZ 40, 206, 210 m.w.Nachw.; BVerwGE 41, 127, 130). - VGH Bayern, 10.08.2012 - 4 C 12.886
Rechtsweg; Weiderecht; Altrechtliche Dienstbarkeit
Dabei kommt es nicht auf die vom Kläger behauptete, sondern auf die wirkliche Natur des Rechtsverhältnisses an, dessen Bestehen oder Nichtbestehen unmittelbarer Gegenstand einer Feststellungsklage ist (BVerwG vom 25.10.1972 BVerwGE 41, 127/129, Rennert in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 40 RdNr. 32).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".