Rechtsprechung
| BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Wiedergutmachung Geschädigter aus dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BWGöD § 9 Abs. 2 S. 1 (n.F.)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1959 - I A 93/59
- BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Papierfundstellen
- BVerwGE 14, 114
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.11.1958 - VI C 221.56
Möglichkeit zur Gleichstellung von Sowjetzonenflüchtlingen nach § 3 Abs. 2 Gesetz …
Auszug aus BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Mit der bisherigen Fassung von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD mag diese Urteilsbegründung vereinbar sein: Den in das Ausland geflohenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes darf zwar nicht bei der Nachzeichnung ihrer Dienstlaufbahn in der Nachkriegszeit entgegengehalten werden, sie hätten ihr früheres Amt auch ohne Verfolgung wegen des staatlichen Zusammenbruchs verloren und hätten weitere Aufstiegsmöglichkeiten versäumt (vgl. BVerwGE 7, 318), weil sie nicht in das Bundesgebiet gekommen seien (Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 240.59 -, NJW/RzW 1961 S. 333).Der Hinweis auf die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bezieht sich in erster Linie auf die Rechtsgrundsätze des Urteils BVerwGE 7, 318.
- BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 240.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Mit der bisherigen Fassung von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD mag diese Urteilsbegründung vereinbar sein: Den in das Ausland geflohenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes darf zwar nicht bei der Nachzeichnung ihrer Dienstlaufbahn in der Nachkriegszeit entgegengehalten werden, sie hätten ihr früheres Amt auch ohne Verfolgung wegen des staatlichen Zusammenbruchs verloren und hätten weitere Aufstiegsmöglichkeiten versäumt (vgl. BVerwGE 7, 318), weil sie nicht in das Bundesgebiet gekommen seien (Urteil vom 22. Februar 1961 - BVerwG VIII C 240.59 -, NJW/RzW 1961 S. 333).Darauf kommt es im Falle des aus Verfolgungsgründen in das Ausland geflohenen Klägers nicht an (vgl. das erwähnte Urteil BVerwG VIII C 240.59).
- BVerwG, 01.06.1956 - II C 148.54
Auszug aus BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Der Kläger erstrebt die Rechtsstellung eines Senatspräsidenten, also eine Spitzenstellung des Justizdienstes, die auch von befähigten Richtern nur unter günstigen Bedingungen erreicht zu werden pflegt (vgl. BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] [318]). - BVerwG, 07.05.1957 - VI C 336.56
Auszug aus BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Dabei hat es - übereinstimmend mit den Urteilen BVerwGE 5, 54 [57] und 12, 207 [210] - Bevorzugungen unberücksichtigt gelassen, die den Verfolgten und den politisch Unbelasteten in der ersten Nachkriegszeit gewährt wurden, und den Kläger verglichen mit nicht geschädigten Richtern aus dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone, die in der Nachkriegszeit in das Bundesgebiet kamen und sich um eine ihrer früheren Rechtsstellung entsprechende Wiederverwendung im Justizdienst bemühten. - BVerwG, 25.04.1961 - VIII C 237.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Dabei hat es - übereinstimmend mit den Urteilen BVerwGE 5, 54 [57] und 12, 207 [210] - Bevorzugungen unberücksichtigt gelassen, die den Verfolgten und den politisch Unbelasteten in der ersten Nachkriegszeit gewährt wurden, und den Kläger verglichen mit nicht geschädigten Richtern aus dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone, die in der Nachkriegszeit in das Bundesgebiet kamen und sich um eine ihrer früheren Rechtsstellung entsprechende Wiederverwendung im Justizdienst bemühten.
- BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 48.65
Rechtsmittel
Durch das Sechste Änderungsgesetz erhielten erweiterte Rechte solche Geschädigte, die ohne Verfolgung am 8. Mai 1945 in einem Dienstbereich außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes beschäftigt gewesen wären; das gilt auch dann, wenn sie einen Wohnsitz innerhalb des Geltungsbereichs hatten (Ergänzung von BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).Eine Änderung der Rechtslage wurde insoweit herbeigeführt durch die Ergänzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD im Jahre 1961 (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
Bei einer solchen Nachzeichnung der Dienstlaufbahn mußten aber - wie im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] dargelegt worden ist - vor der Gesetzesänderung von 1961 alle Schwierigkeiten berücksichtigt werden, die im Einzelfall der Eingliederung und einem weiteren Aufstieg von Flüchtlingen und Vertriebenen im neuen Dienstbereich entgegenstanden.
Die Begründung, die der zuständige Bundestagsausschuß für die Gesetzesänderung gegeben hat (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] [118]), läßt nicht erkennen, daß nur Personen mit einem Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes begünstigt werden sollten.
- BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 7.67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Zur Nachzeichnung der Dienstlaufbahn, wenn der Verfolgte außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes geschädigt worden war (Ergänzung von BVerwG 14, 114).Diese Vorschrift, welche die Nachzeichnung der Dienstlaufbahn der entlassenen oder vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten regelt, ist ergänzt worden durch einen Satzteil, der zur Fiktion zwingt, der außerhalb des Geltungsbereichs geschädigte Beamte hätte nach dem 8. Mai 1945 seine Dienstlaufbahn im Geltungsbereich des Gesetzes fortsetzen können (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
War schon nach der bisherigen Rechtslage seine Dienstlaufbahn unter der Voraussetzung nachzuzeichnen, daß er nach dem 8. Mai 1945 in das jetzige Bundesgebiet übergesiedelt und sodann im öffentlichen Dienst wiederverwendet worden wäre, so konnten doch die Hemmnisse und Benachteiligungen nicht außer Betracht bleiben, denen die aus der sowjetisch besetzten Zone und die aus den Vertreibungsgebieten zugezogenen - aus ihrem früheren Amt verdrängten - Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Falle ihrer Wiederverwendung naturgemäß ausgesetzt waren (BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]); abweichend von der bisherigen Rechtslage wird die Nachzeichnung der Dienstlaufbahn jetzt für den Zeitraum ab 8. Mai 1945 unter die Fiktion gestellt, die aus dem früheren Amt verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes hätten nach dem staatlichen Zusammenbruch von 1945 ihre Dienstlaufbahn im Geltungsbereich des Gesetzes fortgesetzt, ohne Hemmnissen und Nachteilen der genannten Art ausgesetzt gewesen zu sein.
Bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn fehlt es in der Regel an der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, die dafür spricht, ein Geschädigter hätte eine solche Spitzenstellung bei ungestörter Fortsetzung seiner Dienstlaufbahn erreicht, sofern nicht besondere Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. außer dem von der Revision angeführten Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] das Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 15.68
Anspruch auf verbesserte Wiedergutmachung - Überprüfung des …
Die Geschädigten, die ohne Verfolgung am 8. Mai 1945 in einem Dienstbereich außerhalb des Geltungsgebiets des Gesetzes beschäftigt gewesen wären, werden damit den Geschädigten gleichgestellt, die nach dem 8. Mai 1945 die Aussicht gehabt hätten, in ihrem bisherigen Dienstbereich innerhalb des Geltungsgebiets des Gesetzes weiterverwendet zu werden; dadurch wird es ermöglicht - wie im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] näher dargelegt ist -, die Dienstlaufbahn der zur erstgenannten Gruppe gehörenden Geschädigten so nachzuzeichnen, als wenn sie bei der Fortsetzung dieser Dienstlaufbahn in der Nachkriegszeit nicht den Erschwernissen ausgesetzt gewesen wären, mit denen verdrängte Angehörige des öffentlichen Dienstes, die als Flüchtlinge oder Vertriebene in das Geltungsgebiet des Gesetzes kamen, bei der Wiederverwendung und bei der Entscheidung über den weiteren Aufstieg vielfach zu rechnen hatten.Wenn in einem solchen Falle im Wege der Beweiswürdigung die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Aufstiegs in eine "Spitzenstellung" verneint wird (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] [115]), kann eine Vorschrift des materiellen Wiedergutmachungsrechts nicht verletzt sein; es handelt sich um eine Frage der Beweiswürdigung.
Bei dieser Urteilsbegründung kommt es nicht auf die Schwierigkeiten an, die sich daraus ergeben, daß am 1. April 1951, an dem die Nachzeichnung der Dienstlaufbahn endet (BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]), in Berlin das Berufsbeamtentum noch nicht wiederhergestellt war (vgl. das Urteil vom 20. Dezember 1962 - BVerwG VIII C 78.61 -, JR 1963, 476 = NJW/RzW 1963, 335).
- BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 55.65
Rechtsmittel
Eine Änderung der Rechtslage wurde insoweit herbeigeführt durch die Ergänzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD im Jahre 1961 (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).Bei einer solchen Nachzeichnung der Dienstlaufbahn mußten aber - wie im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] dargelegt worden ist - vor der Gesetzesänderung von 1961 alle Schwierigkeiten berücksichtigt werden, die im Einzelfall der Eingliederung und einem weiteren Aufstieg von Flüchtlingen und Vertriebenen im neuen Dienstbereich entgegenstanden.
Die Begründung, die der zuständige Bundestagsausschuß für die Gesetzesänderung gegeben hat (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] [118]), läßt nicht darauf schließen, daß nur Personen mit einen Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes begünstigt werden sollten.
- BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 51.65
Rechtsmittel
Eine Änderung der Rechtslage wurde insoweit herbeigeführt durch die Ergänzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD im Jahre 1961 (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).Bei einer solchen Nachzeichnung der Dienstlaufbahn mußten aber - wie im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] dargelegt worden ist - vor der Gesetzesänderung von 1961 alle Schwierigkeiten berücksichtigt werden, die im Einzelfall der Eingliederung und einem weiteren Aufstieg von Flüchtlingen und Vertriebenen im neuen Dienstbereich entgegenstanden.
Die Begründung, die der zuständige Bundestagsausschuß für die Gesetzesänderung gegeben hat (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] [118]), läßt nicht darauf schließen, daß nur Personen mit einem Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Bundeswiedergutmachungsgesetzes begünstigt werden sollten.
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68
Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden …
Die von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD geforderte Annahme, der Geschädigte hätte seine Dienstlaufbahn in der Nachkriegszeit im Geltungsgebiet des Bundeswiedergutmachungsgesetzes fortsetzen können, zwingt, wenn der Geschädigte ohne Verfolgung außerhalb dieses Gebiets tätig gewesen wäre, zu konkretisierenden Feststellungen, welche den neuen Dienstherrn, die neue Behörde und die Tätigkeit des Geschädigten im neuen Dienstbereich betreffen; nach dieser Konkretisierung ist die weitere Dienstlaufbahn nach allgemeinen Grundsätzen individuell nachzuzeichnen bis zum 1. April 1951 (Ergänzung zu BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] und 22, 273).Der Sinn dieser Gesetzesänderung ist im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] näher bestimmt worden:.
Der allgemeine Grundsatz, daß die Nachzeichnung der Dienstlaufbahn für alle Geschädigten bei Anwendung des § 9 Abs. 2. Satz 1 BWGöD am 1. April 1945 endet, ist durch das Sechste Änderungsgesetz nicht berührt worden (BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
- BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen
Es wird in diesen verschieden gelagerten Fällen nur der allgemeine wiedergutmachungsrechtliche Grundsatz unterschiedlich konkretisiert, daß - vorbehaltlich besonderer Billigkeitsregelungen (vgl. etwa § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD; dazu: BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]) - im Rahmen des Bundeswiedergutmachungsgesetzes nur die Folgen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen behoben werden, während es die Aufgabe des Gesetzes zu Art. 131 GG ist, Nachteile auszugleichen, denen die Angehörigen des öffentlichen Dienstes infolge des staatlichen Zusammenbruchs von 1945 ausgesetzt waren. - BVerwG, 17.03.1976 - VIII C 7.73
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
Danach ist bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn von Geschädigten, deren Dienstort ohne die Schädigung nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsgebiets des Gesetzes gelegen hätte, davon auszugehen, daß sie ihre Dienstlaufbahn nach diesem Zeitpunkt in diesem Geltungsgebiet fortgesetzt hätten (BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).Dafür und für die Ausgestaltung eines etwa begründeten Beamtenverhältnisses bedarf es eines Rückgriffs auf die Ausgestaltung der Rechtsstellung vergleichbarer Lehrer an staatlichen Musikhochschulen in Westdeutschland (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 20.68
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für …
Zur Frage, wie der Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn (BVerwGE 11, 109) in Einklang zu bringen ist mit der Bestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD (1961), nach der Geschädigte so zu behandeln sind, als hätten sie ihre Dienstlaufbahn ab 8. Mai 1945 im Geltungsgebiet, des Gesetzes fortgesetzt (Ergänzung zu BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).Im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] ist grundsätzlich entschieden worden über die durch Art. 1 Nr. 6 des 6.ÄndG BWGöD bewirkte Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD: Abweichend von der bisherigen Regelung bleiben bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn von solchen Geschädigten, die ohne Verfolgung am 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsgebiets des Bundeswiedergutmachungsgesetzes im Dienst gestanden hätten, bei der nunmehr erforderlichen Annahme, sie hätten ihre Dienstlaufbahn nach diesem Stichtag im Geltungsgebiet des Gesetzes fortgesetzt, solche Benachteiligungen außer Betracht, denen zugezogene Angehörige des öffentlichen Dienstes bei ihrer erneuten Unterbringung im öffentlichen Dienst - und bei der Entscheidung über ihren weiteren Aufstieg - gegenüber einheimischen Mitbewerbern ausgesetzt gewesen wären.
- BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 66.65
Rechtsmittel
Diese Vorschrift ist durch das Sechste Änderungsgesetz vom 18. August 1961 (BGBl. I S. 1349) - Art. 1. Nr. 6, Art. VIII Abs. 1 Nr. 1 - rückwirkend auf den 1. April 1951 dahin gefaßt worden, daß dem Geschädigten die Rechtsstellung und die Besoldung zu gewähren ist, die er im Verlauf seiner Dienstlaufbahn voraussichtlich erreicht hätte, wenn er nicht geschädigt worden wäre und nach dem 8. Mai 1945 seine Dienstlaufbahn im Geltungsbereich dieses Gesetzes hätte fortsetzen können (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).Welche Anrechnungsmöglichkeiten sich im Rahmen der letztgenannten Ermessensvorschrift ergaben, kann im anhängigen Verfahren nicht abschließend geklärt werden; letztlich kommt es darauf an, wie vergleichbare Beamte, die in der Nachkriegszeit im Geltungsbereich des Bundeswiedergutmachungsgesetzes wiederverwendet oder weiterverwendet worden sind, im Rahmen von § 6 BesG günstiger als nach § 5 BesG behandelt worden sind (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).
- BVerwG, 28.03.1963 - VIII C 57.62
Wiedergutmachung nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung …
- BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 3.69
Antrag auf Verbesserung von bereits gewährten beamtenrechtlichen …
- BVerwG, 12.11.1970 - VIII B 93.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Recht auf bevorzugte …
- BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
- BVerwG, 29.01.1964 - VIII C 106.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 42.62
Entlassung ohne Versorgung eines Berufssoldaten der früheren Wehrmacht - …
- BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 89.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.12.1967 - VIII B 184.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiedergutmachungsrechtliche …
- BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger …
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 55.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 22.68
Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Nichtbeförderung …
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 73.68
Besoldung eines Polizeirats - Gewährung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung - …
- BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 95.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.11.1971 - VIII C 79.69
Wegfall des Wiedergutmachungsanspruchs bei neuem verfolgungsunabhängigen …
- BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 14.68
Schädigung im öffentlichen Dienst - Wirksamkeit eines Vergleichs
- BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 62.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.04.1964 - VIII B 61.63
- BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 61.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.10.1980 - 8 B 84.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schuldhaftigkeit der …
- BVerwG, 16.06.1969 - VIII B 2.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entlassung aus dem …
- BVerwG, 04.01.1968 - VIII B 205.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.04.1965 - VIII B 112.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 19.76
Wiedergutmachungsrecht - Statusschäden - Entlassungsschäden
- BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 12.68
Tätigkeit als Angestellter der jüdischen Gemeinde - Besondere Auswirkungen von …
- BVerwG, 07.12.1966 - VIII B 69.66
Überprüfung einer durch Vergleich zugesprochenen Wiedergutmachung wegen einer …
- BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 22.62
- BVerwG, 12.06.1969 - VIII B 112.68
Anspruch eines aus politischen Gründen entlassenen Polizeiangestellten auf eine …
- BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 27.62
- BVerwG, 31.01.1963 - VIII C 77.61
Umfang des Schadensersatzes nach dem Bundeswiedergutmachungsgesetz (BWGöD) - …
- BVerwG, 25.10.1962 - VIII C 95.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.01.1968 - VIII B 233.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 114.67
Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - …
- BVerwG, 07.12.1966 - VIII B 67.66
Antrag auf verbesserte Wiedergutmachung unter Berücksichtigung einer Beförderung …
- BVerwG, 06.12.1966 - VIII B 23.66
Berücksichtigung einer früheren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bei …
- BVerwG, 29.12.1967 - VIII B 216.67
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BVerwG, 08.02.1963 - VIII C 65.62
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen …
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