Rechtsprechung
| BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 63.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1965 - V A 1002/64
- BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 63.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 23, 41
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
Auszug aus BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 63.65
Er ist gleichgestellt den durch Entlassung geschädigten Gerichtsreferendaren (vgl. BVerfGE 18, 288 [298 f.] unter Hinweis auf BVerwGE 11, 109 [111 ff.]).Wird unterstellt, die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD (vgl. BVerwGE 11, 109) und auch die des § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD seien erfüllt, so wäre der Beklagte, der bisher keine der letztgenannten Vorschrift entsprechende Ermessensentscheidung getroffen hat, zu verpflichten, im Sinne von § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO den Kläger erneut zu bescheiden.
- BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
Wiedergutmachung
Auszug aus BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 63.65
Er ist gleichgestellt den durch Entlassung geschädigten Gerichtsreferendaren (vgl. BVerfGE 18, 288 [298 f.] unter Hinweis auf BVerwGE 11, 109 [111 ff.]). - BVerwG, 07.04.1960 - VIII C 50.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 63.65
Nach den schon nach der vorgenannten Vorschrift erkennbaren Absichten des Gesetzgebers und auch nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Vorschriften ist - entgegen der Ansicht des Beklagten - der die Übertragung einer bestimmten Rechtsstellung im öffentlichen Dienst betreffenden terminologischen Unterscheidung zwischen "Ablehnung" und "Nichtübernahme" jedenfalls dann keine entscheidene Bedeutung beizumessen, wenn es nur deshalb nicht zu einer ausdrücklichen Ablehnung kam, weil Anträge auf eine positive Entscheidung aus Verfolgungsgründen nicht mehr gestellt werden konnten oder sinnlos gewesen wären (vgl. zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c BWGöD: Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG VIII C 86.59 -, NJW/RzW 1960 S. 419 = RiA 1960 S. 300; zu §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 2 Satz 2 BWGöD: Urteil vom 9. Juli 1962 - BVerwG VIII C 165.60 -, NJW/RzW 1963 S. 91). - BVerwG, 08.09.1960 - VIII C 103.59
Auszug aus BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 63.65
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht in solchen Fällen die rechtsgleiche Wiederverwendung von Entlassungsgeschädigten der Wiedergutmachung entgegen, weil ein solcher Vorgang bereits den entstandenen Schaden behoben hatte (BVerwGE 11, 118). - BVerwG, 09.07.1962 - VIII C 165.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.12.1965 - VIII C 63.65
Nach den schon nach der vorgenannten Vorschrift erkennbaren Absichten des Gesetzgebers und auch nach Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Vorschriften ist - entgegen der Ansicht des Beklagten - der die Übertragung einer bestimmten Rechtsstellung im öffentlichen Dienst betreffenden terminologischen Unterscheidung zwischen "Ablehnung" und "Nichtübernahme" jedenfalls dann keine entscheidene Bedeutung beizumessen, wenn es nur deshalb nicht zu einer ausdrücklichen Ablehnung kam, weil Anträge auf eine positive Entscheidung aus Verfolgungsgründen nicht mehr gestellt werden konnten oder sinnlos gewesen wären (vgl. zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c BWGöD: Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG VIII C 86.59 -, NJW/RzW 1960 S. 419 = RiA 1960 S. 300; zu §§ 1 Abs. 2, 5 Abs. 2 Satz 2 BWGöD: Urteil vom 9. Juli 1962 - BVerwG VIII C 165.60 -, NJW/RzW 1963 S. 91).
- BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 3/17 R
Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Anforderungen an die Revisionsbegründung …
Die näheren Umstände, insbesondere auch die angefochtene Entscheidung, sind zur Auslegung des Antrags mit heranzuziehen (vgl BSGE 1, 98 = Juris RdNr 13). Für die Auslegung können auch die in den Vorinstanzen gestellten Anträge einbezogen werden (…vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 8;… BSG SozR 1500 § 164 Nr. 10;… BSGE 78, 98 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12; BVerwGE 23, 41; BVerwGE 106, 202).. - BVerwG, 03.03.1972 - IV C 4.69
Minigolfanlage im Außenbereich; Nachbarschutz als öffentlicher Belang
Diese für das frühere Verfahrensrecht entwickelte Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gilt auch für die Anwendung des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. Urteil vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4]; vgl. a. Urteil vom 9. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 63.65 - [BVerwGE 23, 41]). - BVerwG, 19.06.1969 - VIII B 29.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf …
Kann eine Schädigung darin liegen, daß die Erteilung der Lehrbefugnis nach der Habilitation im Jahre 1936 unterblieb, im Jahre 1943 aber erfolgte (Ergänzung des BVerwGE 23, 41)?.In dem die Auslegung der ebenfalls im Jahre 1965 eingefügten §§ 2 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a), 5 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c) BWGöD betreffenden Urteil BVerwGE 23, 41 wird dargelegt: Die einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gleichgestellte Nichtübernahme eines geprüften Rechtskandidaten in den Vorbereitungsdienst für die Justizlaufbahn verliere den Charakter einer zur Wiedergutmachung berechtigenden Schädigung nicht dadurch, daß der Betroffene später zum Referendar ernannt wurde, wenn er wegen dieser Verzögerung vor dem 8. Mai 1945 nicht mehr die zweite juristische Staatsprüfung ablegen konnte.
Zwar unterscheidet sich der vorliegende Fall in mehrfacher Hinsicht von dem Fall, über den im Urteil BVerwGE 23, 41 zu entscheiden war.
- OVG Hamburg, 20.04.2017 - 5 Bf 51/16
Zur Klagebefugnis des Jagdausübungsberechtigten gegen eine Befriedungsanordnung …
Für das Revisionsverfahren ist es insoweit anerkannt, dass dem Erfordernis eines bestimmten Antrages im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO schon dann Genüge getan sein kann, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (vgl. BVerwG, Urteile v. 9.12.1965, VIII C 63.65, BVerwGE 23, 41, juris; v. 10.12.1981, 3 C 27.80, Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59, juris; v. 2.2.1990, 6 C 5.88, juris;… OVG Münster, Urt. v. 23.5.2003, 11 A 5503/99, juris Rn. 44 ff.). - BVerwG, 30.05.1990 - 9 B 223.89
Überschaubarer Sachverhalt als Bestandteil eines feststellungsfähigen …
Hinreichend bestimmt ist eine Klage immer dann, wenn ihr Ziel aus der Tatsache der Erhebung allein oder in Verbindung mit den abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 3, 75; 12, 189 [BVerwG 13.04.1961 - III C 183/59]; 23, 41 [BVerwG 08.12.1965 - V C 6/65]; 60, 144 [BVerwG 21.05.1980 - 8 C 13/79]). - VGH Baden-Württemberg, 14.11.2005 - 2 S 1884/03
Zum Inhalt eines Berufungsantrages - Zum Anspruch auf Erlass der Grundsteuer …
Für das Revisionsverfahren ist es anerkannt, dass dem Erfordernis eines bestimmten Antrags im Sinne des § 139 Abs. 2 VwGO a.F./Abs. 3 n.F. schon dann Genüge getan sein kann, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (BVerwG, Urteile vom 9.12.1965, BVerwGE 23, 41, vom 10.12.1981, Buchholz 310 § 139 VwGO, Nr. 59 und vom 2.2.1990 - 6 C 5.88 -, juris; vgl. zum Ganzen OVG Münster, Urteil vom 23.5.2003 - 11 A 5503/99 -, juris; BayVGH, Urteile vom 11.3.2004 - AN 10 K 02.936 - und - 8 BV 03.1703 - sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001, VBlBW 2002, 126;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 124 a RdNr. 30 m.w.N.). - BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 6.73
Ansprüche Vertriebener auf Ersatz des Verdienstausfalls - Ausgleich für die …
"Geprüfte Rechtskandidaten" sind nur dann durch "Nichtübernahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst" geschädigt worden, wenn sie ihre Ausbildung ohne die Verfolgung im Anschluß an das Studium im Vorbereitungsdienst fortgesetzt hätten, nicht aber dann, wenn sie auch ohne Verfolgung nach Abschluß des Hochschulstudiums einen anderen Beruf ergriffen hatten und erst später aus Verfolgungsgründen gehindert waren, in den staatlichen Vorbereitungsdienst einzutreten (Ergänzung von BVerwGE 23, 41).Nach dem Fortfall von § 31 h BWGöD und der Einführung der erwähnten Vorschriften von §§ 2 und 5 BWGöD hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 23, 41 dargelegt, daß die neue Regelung in tatbestandlicher Hinsicht zu keiner Änderung geführt hat und daß nur hinsichtlich der Rechtsfolgen eine Gleichstellung der geprüften Rechtskandidaten mit den Geschädigten, die schon als Gerichtsreferendare im staatlichen Vorbereitungsdienst standen und dann entlassen wurden, vorgenommen worden ist; Verfahren, die nach § 31 h BWGöD eingeleitet worden waren, sind deshalb nach den neuen Vorschriften fortzusetzen.
- BVerwG, 25.11.1971 - VIII C 78.69
Anspruch auf Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Nichterteilung …
Eine Verzögerung der Erteilung der Lehrbefugnis ist der Nichterteilung der Lehrbefugnis nicht gleichzustellen (Abgrenzung zu BVerwGE 23, 41).Der Fall, über den der erkennende Senat im Urteil BVerwGE 23, 41 entschieden hat, lag anders.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 11 A 5503/99
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 4 S 2732/00
Berufungsbegründung - bestimmter Antrag
Ob daraus und aus dem Wortlaut des § 124a Abs. 3 Satz 5 VwGO a.F. ("Fehlt es an einem dieser Erfordernisse ...") auch zu folgern ist, dass innerhalb der Frist des § 124a Abs. 3 Satz 1 VwGO a.F. in der Berufungsbegründung das Berufungsbegehren als "bestimmter Antrag" ausdrücklich durch einen Rechtsmittel- und Sachantrag formuliert sein muss (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2002 - 7 S 653/02 - zu § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) oder ob es genügt, dass - gegebenenfalls durch eine Bezugnahme auf ein in dem Zulassungsantrag formuliertes Berufungsbegehren (vgl. BVerwGE 107, 117; Bayrischer VGH, Urteil vom 06.09.2000, NVwZ-RR 2001, 545) oder die erstinstanzlich gestellten Anträge (vgl. BVerwGE 23, 41) - das Ziel der Berufung hinreichend klar und ohne dass sich insoweit Zweifel ergeben könnten, erkennbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2001, VBlBW 2002, 126; zum Revisionsrecht: etwa BVerwG, Urteil vom 20.06.1991, NJW 1992, 703; BSG, Urteil vom 26.04.1977, MDR 1977, 788), kann der Senat offen lassen. - BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 47.76
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Beantragung von Asyl
- BAG, 29.11.1974 - 4 AZR 122/74
Beihilfefähige Aufwendungen - Anstaltsunterbringung - Ungekürzte …
- BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 193.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.09.1968 - VIII C 4.66
Einbeziehung gewerblicher Unternehmer im Zonenrandgebiet in Maßnahmen zur …
- BVerwG, 24.03.1966 - VIII C 272.63
Klagebefugnis des Vermieters gegen die Erteilung der wohnungsbehördlichen …
- BVerwG, 07.09.1973 - VII C 72.72
Subvention zur Erstattung von öffentlich-rechtlichen Wasserlasten auf …
- BVerwG, 23.08.1966 - VIII B 37.65
Wiedergutmachungsansprüche geprüfter, nicht in den staatlichen …
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