Rechtsprechung
| BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 64.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Erörterung gedachter Konfliktsituationen während der persönlichen Vernehmung - Feststellungen zur Ernsthaftigkeit der Beschäftigung mit dem Problem des Kriegsdienstes mit der Waffe
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 18.10.1966 - I 74/65
- BVerwG, 13.06.1968 - VIII B 156.67
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 64.68
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 64.68
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 64.68
Es ist an sich aus rechtlichen Gründen zwar nicht zu beanstanden, wenn die Tatsacheninstanz die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ablehnt mit der Begründung, eine solche lasse sich nicht feststellen, da der Wehrpflichtige sich mit den Fragen, von denen die Berechtigung seiner Kriegsdienstverweigerung abhängt, nicht entsprechend seinen geistigen Fähigkeiten und Anlagen auseinandergesetzt habe (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [DVBl. 1969, 748]). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 64.68
Führen die Erkenntnisse, die das Verwaltungsgericht bei einer solchen Erörterung während der persönlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers erlangt hat, zu entsprechenden tatsächlichen Feststellungen, so binden diese gemäß § 137 Abs. 2 VwGO das Revisionsgericht (vgl. das Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII c 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]).
- BVerwG, 03.04.1973 - VI B 10.73
Rechtsmittel
Führen die Erkenntnisse, die das Verwaltungsgericht bei einer solchen Erörterung während der persönlichen Vernehmung des Klägers erlangt hat, zu entsprechenden tatsächlichen Feststellungen, so binden diese gemäß § 137 Abs. 2 VwGO das Revisionsgericht (vgl.Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 -, vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 176.67 - undvom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 -).Das Verwaltungsgericht hat den Kläger mit der Erörterung verschiedener konstruierter Konfliktsituationen nicht in unzulässiger Weise überfordert und seine Antworten hierauf auch nicht mit Maßstäben bewertet, die im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den in der Beschwerdeschrift angeführten Urteilenvom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - undvom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 -, stehen.
In dieser Beziehung unterscheidet sich der vorliegende Streitfall wesentlich von dem Sachverhalt, der dem vom Kläger angeführtenUrteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - zugrunde lag.
- BVerwG, 08.07.1974 - VI B 40.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Wie dem Zusammenhang der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - (Buchholz 448.0 § 25 Nr. 24 = BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118) und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - mit dem Kläger dessen Verhalten in Konfliktsituationen, u.a. in dem Fall eines sog. "Ausrottungskrieges", erörtert, um aus der Art seiner Reaktion und seiner Auseinandersetzung mit den ihm vorgelegten Problemen Schlüsse auf den Ernst und die Tiefe der behaupteten Gewissensentscheidung zu ziehen.Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang nicht - wie in der Beschwerdeschrift vorgebracht wird - in Abweichung von den im Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - entwickelten Grundsätzen aus der "Richtigkeit" oder "Unrichtigkeit" der Antworten des Klägers negative Folgerungen hergeleitet (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 3. April 1973 - BVerwG VI B 10.73 - und vom 13. Mai 1974 - BVerwG VI CB 186.73 -).
- BVerwG, 13.05.1974 - VI CB 186.73
Rechtsmittel
Insoweit ist es schließlich auch nicht von demUrteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - abgewichen, wonach ein Mensch nur selten "imstande ist, sich in eine seelische Konfliktsituation, in der er sich in Wirklichkeit nicht befindet, so überzeugend hineinzuversetzen, daß er das Verhalten, das er in ihr voraussichtlich zeigen würde, mit einiger Sicherheit vorauszusagen vermag".
- BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75
Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Vergeblich rügt die Beschwerde weiter eine Abweichung des Verwaltungsgerichts von den Urteilen vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 13] und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 -. - BVerwG, 05.01.1972 - VIII CB 95.70 Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht hinsichtlich der Beurteilung der Antworten, die der Wehrpflichtige bei seiner Vernehmung auf Fragen gibt, welche im Zuge einer Erörterung bloß gedachter Konfliktsituationen an ihn gerichtet werden, von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 22 = BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402) und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - ab und beruht auf dieser Abweichung.
- BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73
Rechtsmittel
Dort ging es dem VIII. Senat, der in seinemUrteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - den Konflikt als für einen Kriegsdienstverweigerer möglicherweise unlösbar bezeichnet hatte, vor allem um die Klarstellung, daß auch der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG getroffen haben kann, der im Kriegsfall bereit wäre, zur Rettung von Zivilpersonen, deren Leben in seine Hand gegeben ist, dem Feinde gegenüber von der Waffe Gebrauch zu machen. - BVerwG, 09.07.1970 - VIII B 89.68 Insbesondere läßt sich auch nicht sagen, das Verwaltungsgericht habe bei der Würdigung der Antworten des Kriegsdienstverweigerers entgegen demUrteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - dem Umstande nicht Rechnung getragen, daß nach allgemeiner Erfahrung ein Mensch nur in seltenen Fällen imstande ist, sich in eine seelische Konfliktsituation, in der er sich in Wirklichkeit nicht befindet, so überzeugend hineinzuversetzen, daß er das Verhalten, das er in ihr voraussichtlich zeigen würde, mit einiger Sicherheit vorauszusagen vermag.
- BVerwG, 04.02.1976 - 6 CB 107.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
- BVerwG, 22.10.1973 - VI B 73.73
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Dies will die Beschwerde möglicherweise mit ihrer Berufung auf das Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 - geltend machen.
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- BVerwG, 13.06.1968 - VIII B 156.67
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 64.68
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 64.68
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