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| BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 98.64 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 98.64
Ob ein zur Erfüllung der Fürsorgepflicht erlassener Verwaltungsakt sich im Rahmen des dem Dienstherrn eingeräumten Ermessens hält, ist verwaltungsgerichtlich nachprüfbar auch dann, wenn das Ermessen der Behörde durch Verwaltungsvorschriften zentral gebunden ist (vgl. BVerwGE 19, 48).Diese begründeten faktisch einen Rechtsanspruch auf Beihilfen (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]; 19, 48 [56]; vergl. auch BGHZ 10, 295 [299]), wenn sie auch noch, wie es in ihrer Überschrift heißt, "Grundsätze für die Bewirtschaftung der Ausgabemittel bei Einzelplan XVII Kapitel 9 Unterteil a)" waren.
- BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 98.64
Diese begründeten faktisch einen Rechtsanspruch auf Beihilfen (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]; 19, 48 [56]; vergl. auch BGHZ 10, 295 [299]), wenn sie auch noch, wie es in ihrer Überschrift heißt, "Grundsätze für die Bewirtschaftung der Ausgabemittel bei Einzelplan XVII Kapitel 9 Unterteil a)" waren. - BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 98.64
Eine solche Entscheidung wäre auch nicht mit der vom Verwaltungsgerichtshof in der ebenfalls am heutigen Tage entschiedenen Streitsache BVerwG VIII C 63.63 ins Feld geführten Erwägung zu rechtfertigen, daß die Möglichkeit einer Fürsorge des Dienstherrn durch Gewährung einer Unterstützung bestehe, so daß die Versagung der Beihilfe nicht der Fürsorgepflicht und den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums widerspreche. - BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63
Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des …
Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 98.64
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (zuletzt BVerwGE 20, 44), das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip gebiete es, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt gewährt und sie damit von der Notwendigkeit einer eigenen Daseinsvorsorge freistellt. - BGH, 21.09.1953 - III ZR 304/52
Rechtsweg für beamtenrechtliche Ansprüche
Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 98.64
Diese begründeten faktisch einen Rechtsanspruch auf Beihilfen (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]; 19, 48 [56]; vergl. auch BGHZ 10, 295 [299]), wenn sie auch noch, wie es in ihrer Überschrift heißt, "Grundsätze für die Bewirtschaftung der Ausgabemittel bei Einzelplan XVII Kapitel 9 Unterteil a)" waren.
- BVerwG, 06.02.1967 - VI C 8.67
Entsprechende Anwendung des § 140 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) …
Nachdem der bis zum 31. Dezember 1966 auch in dem vorliegenden Rechtsstreit geschäftsplanmäßig zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Klägerin auf die zu vergleichbaren Streitfragen ergangenen Urteile vom 7. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 63.63 - (BVerwGE 22, 160) und BVerwG VIII C 98.64 hingewiesen hatte, hat die Klägerin erklärt, daß sie die Revisionen nicht zurücknehme. - BVerwG, 18.10.1976 - VI C 4.71
Überleitung von Beihilfeansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe nach dem Tode …
Diese gehört - entgegen der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - zu den für die Bundesbeamten maßgebenden Bestimmungen, welche für die von Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG erfaßten Personen - wie Frau P. - gemäß § 56 dieses Gesetzes zur die Gewährung von Beihilfen entsprechend gelten (Urteile vom 7. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 98.64 - [FEVS XIV, 201 [202]] und vom 25. Oktober 1972 - BVerwG VI C 5.71 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 16]). - BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die von der Beschwerde unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 98.64 - (vgl. auch die inhaltsgleiche Entscheidung BVerwGE 22, 160 [165]) aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vereinbar ist, bedarf ebenfalls keiner grundsätzlichen Klärung im Revisionsverfahren.
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