Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1965 - VIII ER 202.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 17.05.1963 - Bf I 13/62
- BVerwG, 22.02.1965 - VIII ER 202.63
- BVerwG, 31.01.1967 - VIII B 24.65
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1038
- JR 1966, 77
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.09.1964 - VIII B 57.64
Fristgerechte Darlegung des Zulassungsgrundes bei Antrag auf Armenrecht anstatt …
Auszug aus BVerwG, 22.02.1965 - VIII ER 202.63
Eine nicht durch einen Anwalt vertretene Partei, die das Armenrecht für eine Nichtzulassungsbeschwerde beantragt, vernachlässigt in der Regel nicht die ihr bei der Stellung des Armenrechtsgesuchs zuzumutende Sorgfalt, wenn sie keine oder nur unzureichende Angaben darüber macht, welchen Zulassungsgrund sie mit der Beschwerde geltend machen will (Ergänzung des Beschlusses vom 17. September 1964 - BVerwG VIII B 57.64 -).Einer armen Partei, die durch ihre Mittellosigkeit gehindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, sofern sie vor dem Ablauf der Frist das Armenrechtsgesuch gestellt und darüber hinaus alles Erforderliche und ihr Zumutbare getan hat, um die Entscheidung über das Armenrecht herbeizuführen (vgl. Beschluß vom 17. September 1964 - BVerwG VIII B 57.64 -, NJW 1965, S. 266 = DVBl. 1964, S. 1003, mit weiteren Nachweisen).
In dem vom Senat in seinem Beschluß vom 17. September 1964 - BVerwG VIII B 57.64 -, a.a.O., entschiedenen Fall ist allerdings gefordert werden, daß das Armenrechtsgesuch zumindest Anhaltspunkte für die Prüfung der Frage bieten müsse, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten die Zulassung der Revision erstrebt wird.
- BFH, 22.05.2003 - I S 2/03
PKH, Wiedereinsetzung
Zwar ist nicht zu verlangen, dass einer der möglichen Zulassungsgründe zutreffend bezeichnet wird (vgl. den vom Antragsteller in seinen "Angaben zur Prozesskostenhilfe" vom 4. März 2003 bezeichneten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. Februar 1965 VIII ER 202.63, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO Nr. 41 - in Ergänzung des BVerwG-Beschlusses vom 17. September 1964 VIII B 57.64, Buchholz, 310, § 60 VwGO Nr. 34). - BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 23.89
Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen Kündigung - …
Jedoch muß die mittellose Partei, um gemäß § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist zu erhalten, innerhalb der offenen Frist alles Erforderliche und ihr Zumutbare getan haben, um die Entscheidung über die Prozeßkostenhilfe herbeizuführen (BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - <NJW 1965, 1038>). - BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 381.97
Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts - …
Ein solcher Mangel kann zwar grundsätzlich behoben werden durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine demnächst unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO einzulegenden Beschwerde, hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen kann (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 41).
- BVerwG, 16.02.1998 - 9 B 1108.97
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Dieser Mangel könnte zwar behoben werden durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine demnächst unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO einzulegende Beschwerde, hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 41). - BVerwG, 12.12.1974 - VI ER 202.74
Begründetheit eines Antrags auf Armenrecht und der vorläufigen unentgeltlichen …
Wenn die das Armenrecht begehrende Partei - wie hier - durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, bedarf es dazu nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls eines an den Grundsätzen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO orientierten Mindestmaßes an Begründung (Beschlüsse vom 17. September 1964 - BVerwG VIII B 57.64 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 34 NJW 1965, 266], vom 12. Februar 1965 - BVerwG V ER 224.64 - [NJW 1965, 1293], vors 22. Februar 1965 - BVerwG VIII ER 202.63 - [NJW 1965, 1038], vom 15. März 1973 - BVerwG III B 22.73 - [ZLA 197 104 und 1974, 39] sowie vom 16. April 1973 - BVerwG III CB 66.72 - [ZLA 1973, 156]). - BVerwG, 13.05.1998 - 9 B 449.98
Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Dieser Mangel könnte zwar behoben werden durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine demnächst unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO einzulegende Beschwerde, hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 41). - BVerwG, 13.05.1998 - 9 PKH 78.98
Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Dieser Mangel könnte zwar behoben werden durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine demnächst unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO einzulegende Beschwerde, hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 41). - BVerwG, 11.03.1997 - 9 B 139.97
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für …
Aber auch unter dem Gesichtspunkt einer unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO einzulegenden zukünftigen Beschwerde, hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - Buchholz 310 § 60 VwGO, Nr. 41), kann Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht bewilligt werden. - BVerwG, 25.08.1994 - 9 B 474.94
Erfordernis anwaltlicher Vertretung - Antrag auf Bewilligung von …
Aber auch unter dem Gesichtspunkt einer unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO einzulegendenzukünftigen Beschwerde, hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 41), kann Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht bewilligt werden. - BVerwG, 03.12.1997 - 9 B 1105.97
Rechtsmittel
Dieser Mangel könnte zwar behoben werden durch Gewährung von Prozeßkostenhilfe für eine demnächst unter Beachtung des Vertretungserfordernisses des § 67 Abs. 1 VwGO einzulegende Beschwerde, hinsichtlich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1965 - BVerwG 8 ER 202.63 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 41). - BVerwG, 22.11.1995 - 9 B 580.95
Verwerfen einer unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Bewilligung von …
- BVerwG, 06.09.1990 - 9 B 221.90
Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Folgen einer Einlegung einer …
- BVerwG, 15.03.1989 - 5 B 24.89
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 03.04.1986 - 9 B 42.86
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BVerwG, 16.04.1973 - III CB 66.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 01.08.1991 - 9 B 162.91
Unzulässigkeit einer persönlich eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BVerwG, 15.03.1973 - III B 22.73
Postulationsfähigkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht - Rechtzeitigkeit der …
- BVerwG, 22.04.1969 - VIII B 20.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Antrag auf Bewilligung des …
- BVerwG, 21.12.1965 - VI B 9.65
Rechtsmittel
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