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Rechtsprechung
   BFH, 22.05.1984 - VIII R 316/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1074
BFH, 22.05.1984 - VIII R 316/83 (https://dejure.org/1984,1074)
BFH, Entscheidung vom 22.05.1984 - VIII R 316/83 (https://dejure.org/1984,1074)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 1984 - VIII R 316/83 (https://dejure.org/1984,1074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 255
  • BB 1984, 1666
  • BStBl II 1984, 746
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.03.1982 - VIII R 160/81

    Sparkassenbrief - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zinsen - Laufzeit eines …

    Auszug aus BFH, 22.05.1984 - VIII R 316/83
    Dies ist, wie der Große Senat des BFH im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats entschieden hat, bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht nur, wer selbst Kapital gegen Entgelt zur Nutzung überläßt, sondern auch dessen Nachfolger in dem Rechtsverhältnis, das der Überlassung von Kapital zur Nutzung zugrunde liegt, soweit ihm die Einnahmen aus Kapitalvermögen zivilrechtlich "gebühren" (BFH-Urteil vom 9. März 1982 VIII R 160/81, BFHE 136, 72, BStBl II 1982, 540; BFH-Beschluß vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 438 f., BStBl II 1983, 272).

    Der erkennende Senat hat bereits in dem Urteil in BFHE 136, 72, BStBl II 1982, 540 ausgeführt, daß eine von der Regel des § 101 Nr. 2 2. Halbsatz BGB abweichende Vereinbarung - von rechtsmißbräuchlichen Gestaltungen abgesehen - steuerrechtlich ebenso zu beachten ist, wie die Regel selbst.

    Diese Auffassung ist bereits dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 136, 72, 75 f., BStBl II 1982, 540 zu entnehmen.

  • BFH, 30.10.1973 - I R 67/72

    GmbH-Geschäftsanteil - Anspruch auf zeitanteiligen Gewinn - Buchungsverfahren - …

    Auszug aus BFH, 22.05.1984 - VIII R 316/83
    Für die Zurechnung der Gewinnanteile aus einem mit dem Geschäftsanteil erworbenen Gewinnbezugsrecht an den Erwerber spricht auch das BFH-Urteil vom 30. Oktober 1973 I R 67/72 (BFHE 111, 72, BStBl II 1974, 234).

    Die Ausschüttung der Gewinnanteile an den Erwerber führt allerdings aus der Sicht des Urteils in BFHE 111, 72, BStBl II 1974, 234 zu einer Abschreibung des aktivierten Gewinnbezugsrechts, mit der Folge, daß die Gewinnanteile im Ergebnis steuerfrei bleiben.

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit …

    Auszug aus BFH, 22.05.1984 - VIII R 316/83
    Dies ist, wie der Große Senat des BFH im Anschluß an die Rechtsprechung des erkennenden Senats entschieden hat, bei Einkünften aus Kapitalvermögen nicht nur, wer selbst Kapital gegen Entgelt zur Nutzung überläßt, sondern auch dessen Nachfolger in dem Rechtsverhältnis, das der Überlassung von Kapital zur Nutzung zugrunde liegt, soweit ihm die Einnahmen aus Kapitalvermögen zivilrechtlich "gebühren" (BFH-Urteil vom 9. März 1982 VIII R 160/81, BFHE 136, 72, BStBl II 1982, 540; BFH-Beschluß vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 438 f., BStBl II 1983, 272).
  • BFH, 04.03.1980 - VIII R 48/76

    Ausschüttung auf Anteilscheine - Grundstückssondervermögen - Einkünfte aus …

    Auszug aus BFH, 22.05.1984 - VIII R 316/83
    Denn ein anteiliger Kaufpreis für das Gewinnbezugsrecht gehörte ebensowenig zu den Werbungskosten (§ 9 EStG) wie der Kaufpreis für die Geschäftsanteile selbst (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1980 VIII R 48/76, BFHE 130, 287, BStBl II 1980, 453; Urteil des Reichsfinanzhofs vom 16. Oktober 1929 VI A 1712/29, Steuer und Wirtschaft 1930 II Nr. 253).
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