Rechtsprechung
| BFH, 07.09.2006 - VIII S 20/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz; ; FGO § 133a; ; FGO § 133a Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 133a Abs. 4 Satz 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; keine Begründung des angegriffenen Beschwerdebeschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.09.2005 - I S 11/05
NZB: Absehen von Begründung
Auszug aus BFH, 07.09.2006 - VIII S 20/06
Da eine hierauf gestützte Handhabung insbesondere keinen Anlass zu der Annahme gibt, der BFH habe das Vorbringen der Beteiligten nicht erwogen, vermag sie auch nicht den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes zu verletzen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2005 I S 10/05, BFH/NV 2005, 1600; vom 2. September 2005 I S 11/05, BFH/NV 2006, 97; vom 19. April 2006 VIII S 11/06, juris, jeweils m.w.N.). - BFH, 03.05.2005 - I S 10/05
Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 07.09.2006 - VIII S 20/06
Da eine hierauf gestützte Handhabung insbesondere keinen Anlass zu der Annahme gibt, der BFH habe das Vorbringen der Beteiligten nicht erwogen, vermag sie auch nicht den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes zu verletzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2005 I S 10/05, BFH/NV 2005, 1600;… vom 2. September 2005 I S 11/05, BFH/NV 2006, 97; vom 19. April 2006 VIII S 11/06, juris, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.04.2006 - VIII S 11/06
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs …
Auszug aus BFH, 07.09.2006 - VIII S 20/06
Da eine hierauf gestützte Handhabung insbesondere keinen Anlass zu der Annahme gibt, der BFH habe das Vorbringen der Beteiligten nicht erwogen, vermag sie auch nicht den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes zu verletzen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2005 I S 10/05, BFH/NV 2005, 1600;… vom 2. September 2005 I S 11/05, BFH/NV 2006, 97; vom 19. April 2006 VIII S 11/06, juris, jeweils m.w.N.).
- BFH, 04.11.2008 - V S 2/08
Anhörungsrüge - Absehen von einer Begründung gem. § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO - Kein …
Hierauf aufbauend räumt § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO dem Senat auch die Möglichkeit ein, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz FGO ergangen ist (…BFH-Beschlüsse vom 28. März 2007 I S 19/06, BFH/NV 2007, 1670; vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.). - BFH, 29.07.2014 - I S 8/14
Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verzicht …
Hierauf aufbauend eröffnet § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO die Möglichkeit, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO ergangen ist (BFH-Beschluss vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 28. März 2007 I S 19/06, BFH/NV 2007, 1670;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 133a Rz 17, m.w.N.). - BFH, 04.09.2024 - XI S 6/24
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Anwendung der Begründungserleichterung …
Rn. 3 Die Anhörungsrüge ist --bei grundlegenden Zweifeln an ihrer Zulässigkeit (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.09.2006 - VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74;… vom 15.03.2007 - XI S 33/06, BFH/NV 2007, 1180)-- jedenfalls unbegründet.
- BFH, 26.09.2007 - I S 12/07
Hinweis auf die mangelnde Schlüssigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Antrag …
Hierauf aufbauend räumt § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO dem Senat auch die Möglichkeit ein, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO ergangen ist (BFH-Beschluss vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.). - BFH, 29.02.2008 - IV S 1/08
Gegenvorstellung - Anhörungsrüge
Sofern hiermit eine Verletzung des Anspruchs der Antragstellerinnen auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden sollte, wäre zu beachten, dass ein solcher Vortrag nur im Rahmen des --zudem fristgebundenen-- Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 133a FGO Berücksichtigung finden könnte; hinzu kommt, dass die Rüge mit Rücksicht darauf, dass der Senat von einer vollständigen Begründung seines Beschwerdebeschlusses (IV B 161/06) abgesehen hat, auch in der Sache keinen Erfolg haben könnte (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.). - BFH, 02.01.2007 - XI S 27/06
Rechtliches Gehör; Gegenvorstellung
Da in dieser Vorschrift der Verzicht auf eine Begründung vorgesehen ist, kann aus einer entsprechenden Handhabung nicht gefolgert werden, der BFH habe das Vorbringen der Beteiligten nicht erwogen und den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 7. September 2006 VIII S 20/06, juris, m.w.N.), zumal nach § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz FGO auch von jeglicher Begründung abgesehen werden kann. - BFH, 28.03.2007 - I S 19/06
Anhörungsrüge
Hierauf aufbauend räumt § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO dem Senat auch die Möglichkeit ein, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO ergangen ist (BFH-Beschluss vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.). - BFH, 27.04.2009 - I S 6/09
Anhörungsrüge: Keine Begründung des angegriffenen Beschwerdebeschlusses
Hierauf aufbauend räumt § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO dem Senat auch die Möglichkeit ein, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz FGO ergangen ist (…BFH-Beschlüsse vom 28. März 2007 I S 19/06, BFH/NV 2007, 1670; vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.).
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