Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13430
BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,13430)
BFH, Entscheidung vom 24.07.2008 - VIII S 24/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,13430)
BFH, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - VIII S 24/08 (PKH) (https://dejure.org/2008,13430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Erledigung der Hauptsache

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; FGO § 128 Abs. 4; ; FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 142

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08

    Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache …

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    a) Die für die Bewilligung von PKH nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt im Streitfall --selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598;… vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801)-- schon deshalb, weil der bereits unter dem Aktenzeichen VIII B 132/08 angefochtene Beschluss eine Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache gemäß § 138 Abs. 1 FGO betrifft, die --wie die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) selbst in ihrer Antragsbegründung erkannt haben-- nach § 128 Abs. 4 FGO unanfechtbar ist.

    c) Auf dieser Grundlage stehen den Beteiligten im Anschluss an die Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen aus den Gründen des Beschlusses vom heutigen Tage im Verfahren VIII B 132/08 keine Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Entscheidung vom heutigen Tage in dem Verfahren VIII B 132/08 verwiesen.

  • BFH, 25.07.2001 - X B 122/00

    Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben - …

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    a) Die für die Bewilligung von PKH nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt im Streitfall --selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598;… vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801)-- schon deshalb, weil der bereits unter dem Aktenzeichen VIII B 132/08 angefochtene Beschluss eine Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache gemäß § 138 Abs. 1 FGO betrifft, die --wie die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) selbst in ihrer Antragsbegründung erkannt haben-- nach § 128 Abs. 4 FGO unanfechtbar ist.
  • BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05

    PKH

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    a) Die für die Bewilligung von PKH nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt im Streitfall --selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801)-- schon deshalb, weil der bereits unter dem Aktenzeichen VIII B 132/08 angefochtene Beschluss eine Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache gemäß § 138 Abs. 1 FGO betrifft, die --wie die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) selbst in ihrer Antragsbegründung erkannt haben-- nach § 128 Abs. 4 FGO unanfechtbar ist.
  • BFH, 20.05.2005 - VIII R 103/03

    Hauptsacheerledigung aufgrund BMF-Schr. v. 3.3.2005; unentgeltliche Übertragung …

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    Haben nämlich die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, ist das Verfahren nach ständiger Rechtsprechung --selbst bei tatsächlich fehlender Erledigung-- unmittelbar beendet, so dass nur noch über die Kosten des Verfahrens von Amts wegen nach Maßgabe des § 138 Abs. 1 FGO zu entscheiden ist; Erledigung der Hauptsache einerseits und die sich anschließende Kostenentscheidung andererseits sind danach voneinander zu unterscheiden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109; vom 20. Mai 2005 VIII R 103/03, BFH/NV 2005, 1830, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2005 - I S 8/04

    Einseitige Erledigungserklärung; AdV - Zuständigkeitswechsel des FA

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    Haben nämlich die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, ist das Verfahren nach ständiger Rechtsprechung --selbst bei tatsächlich fehlender Erledigung-- unmittelbar beendet, so dass nur noch über die Kosten des Verfahrens von Amts wegen nach Maßgabe des § 138 Abs. 1 FGO zu entscheiden ist; Erledigung der Hauptsache einerseits und die sich anschließende Kostenentscheidung andererseits sind danach voneinander zu unterscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109;… vom 20. Mai 2005 VIII R 103/03, BFH/NV 2005, 1830, m.w.N.).
  • BFH, 07.02.2003 - V B 202/01

    Widerruf übereinstimmender Erledigungserklärungen

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    Des Weiteren sind die Voraussetzungen für die Annahme einer fehlenden oder ausnahmsweise unbeachtlichen Erklärung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13. August 1999 XI B 83/99, BFH/NV 2000, 208; vom 7. Februar 2003 V B 202/01, BFH/NV 2003, 1060).
  • BFH, 13.08.1999 - XI B 83/99

    Streitigkeit über das Übereinstimmen von Erledigungserklärungen

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    Des Weiteren sind die Voraussetzungen für die Annahme einer fehlenden oder ausnahmsweise unbeachtlichen Erklärung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13. August 1999 XI B 83/99, BFH/NV 2000, 208;… vom 7. Februar 2003 V B 202/01, BFH/NV 2003, 1060).
  • BFH, 15.02.1968 - V B 46/67

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen - Erledigung der Hauptsache - …

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    Denn die von den Antragstellern abgegebene Erledigungserklärung kann nicht wegen Willensmängeln angefochten (BFH-Beschluss vom 15. Februar 1968 V B 46/67, BFHE 91, 514, BStBl II 1968, 413) und nach Abgabe der korrespondierenden Erklärung des Gegners nicht widerrufen werden (BFH-Urteil vom 9. März 1972 IV R 170/71, BFHE 105, 3, BStBl II 1972, 466).
  • BFH, 09.03.1972 - IV R 170/71

    Erklärung des Klägers - Erledigung der Hauptsache - Unwiderruflichkeit - …

    Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
    Denn die von den Antragstellern abgegebene Erledigungserklärung kann nicht wegen Willensmängeln angefochten (BFH-Beschluss vom 15. Februar 1968 V B 46/67, BFHE 91, 514, BStBl II 1968, 413) und nach Abgabe der korrespondierenden Erklärung des Gegners nicht widerrufen werden (BFH-Urteil vom 9. März 1972 IV R 170/71, BFHE 105, 3, BStBl II 1972, 466).
  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08

    Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache …

    Der Senat entscheidet über die Beschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des zu dem Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen VIII S 24/08 (PKH) anhängig gemachten Prozesskostenhilfeantrags.

    a) Abgesehen davon, dass den Klägern --für die sich Prozessbevollmächtigte nur im PKH-Verfahren VIII S 24/08 (PKH) bestellt haben-- wegen fehlender Postulationsfähigkeit nach § 62a FGO die Befugnis für die Einlegung der Beschwerde fehlt und sie deshalb Beschwerde erst nach Beiordnung eines postulationsfähigen Vertreters durch einen stattgebenden PKH-Beschluss hätten einlegen dürfen (…vgl. BFH-Beschluss vom 7. März 1996 III B 180/94, BFH/NV 1996, 636), ist diese schon deshalb unstatthaft, weil § 128 Abs. 4 FGO die Beschwerde "in Streitigkeiten über Kosten" und damit auch über Kostenbeschlüsse i.S. des § 138 Abs. 1 FGO ausschließt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188).

  • FG München, 20.05.2010 - 11 K 2508/07

    Unzulässigkeit der Anfechtung von nach Erledigungserklärungen ergangenen …

    Anderes gilt "nur", wenn ein Restitutionsgrund (§ 134 der Finanzgerichtsordnung -FGO- i.V.m. § 580 ZPO) vorliegt (…BFH Beschlüsse vom 07. Februar 2003 V B 202/01, BFH/NV 2003, 1060 und vom 24. Juli 2008 VIII S 24/08, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht