Rechtsprechung
| BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Erledigung der Hauptsache
- Judicialis
ZPO § 114; ; FGO § 128 Abs. 4; ; FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 142
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Erledigung der Hauptsache nach Abgabe der Erledigungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08
Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
a) Die für die Bewilligung von PKH nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt im Streitfall --selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598;… vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801)-- schon deshalb, weil der bereits unter dem Aktenzeichen VIII B 132/08 angefochtene Beschluss eine Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache gemäß § 138 Abs. 1 FGO betrifft, die --wie die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) selbst in ihrer Antragsbegründung erkannt haben-- nach § 128 Abs. 4 FGO unanfechtbar ist.c) Auf dieser Grundlage stehen den Beteiligten im Anschluss an die Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen aus den Gründen des Beschlusses vom heutigen Tage im Verfahren VIII B 132/08 keine Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Entscheidung vom heutigen Tage in dem Verfahren VIII B 132/08 verwiesen.
- BFH, 25.07.2001 - X B 122/00
Gesamtrechtsnachfolge - Fahndungsprüfung - Geltendmachung als Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
a) Die für die Bewilligung von PKH nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt im Streitfall --selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598;… vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801)-- schon deshalb, weil der bereits unter dem Aktenzeichen VIII B 132/08 angefochtene Beschluss eine Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache gemäß § 138 Abs. 1 FGO betrifft, die --wie die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) selbst in ihrer Antragsbegründung erkannt haben-- nach § 128 Abs. 4 FGO unanfechtbar ist. - BFH, 17.01.2006 - VIII S 6/05
PKH
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
a) Die für die Bewilligung von PKH nach Maßgabe des § 114 der Zivilprozessordung (ZPO) i.V.m. § 142 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung fehlt im Streitfall --selbst wenn man bei der gebotenen summarischen Prüfung des angestrebten Erfolgs bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ausreichend halten muss (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 2001 X B 122/00, BFH/NV 2001, 1598; vom 17. Januar 2006 VIII S 6/05 (PKH), BFH/NV 2006, 801)-- schon deshalb, weil der bereits unter dem Aktenzeichen VIII B 132/08 angefochtene Beschluss eine Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache gemäß § 138 Abs. 1 FGO betrifft, die --wie die Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) selbst in ihrer Antragsbegründung erkannt haben-- nach § 128 Abs. 4 FGO unanfechtbar ist.
- BFH, 20.05.2005 - VIII R 103/03
Hauptsacheerledigung aufgrund BMF-Schr. v. 3.3.2005; unentgeltliche Übertragung …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
Haben nämlich die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, ist das Verfahren nach ständiger Rechtsprechung --selbst bei tatsächlich fehlender Erledigung-- unmittelbar beendet, so dass nur noch über die Kosten des Verfahrens von Amts wegen nach Maßgabe des § 138 Abs. 1 FGO zu entscheiden ist; Erledigung der Hauptsache einerseits und die sich anschließende Kostenentscheidung andererseits sind danach voneinander zu unterscheiden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109; vom 20. Mai 2005 VIII R 103/03, BFH/NV 2005, 1830, m.w.N.). - BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
Einseitige Erledigungserklärung; AdV - Zuständigkeitswechsel des FA
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
Haben nämlich die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, ist das Verfahren nach ständiger Rechtsprechung --selbst bei tatsächlich fehlender Erledigung-- unmittelbar beendet, so dass nur noch über die Kosten des Verfahrens von Amts wegen nach Maßgabe des § 138 Abs. 1 FGO zu entscheiden ist; Erledigung der Hauptsache einerseits und die sich anschließende Kostenentscheidung andererseits sind danach voneinander zu unterscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109;… vom 20. Mai 2005 VIII R 103/03, BFH/NV 2005, 1830, m.w.N.). - BFH, 07.02.2003 - V B 202/01
Widerruf übereinstimmender Erledigungserklärungen
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
Des Weiteren sind die Voraussetzungen für die Annahme einer fehlenden oder ausnahmsweise unbeachtlichen Erklärung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (…vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13. August 1999 XI B 83/99, BFH/NV 2000, 208; vom 7. Februar 2003 V B 202/01, BFH/NV 2003, 1060). - BFH, 13.08.1999 - XI B 83/99
Streitigkeit über das Übereinstimmen von Erledigungserklärungen
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
Des Weiteren sind die Voraussetzungen für die Annahme einer fehlenden oder ausnahmsweise unbeachtlichen Erklärung weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 13. August 1999 XI B 83/99, BFH/NV 2000, 208;… vom 7. Februar 2003 V B 202/01, BFH/NV 2003, 1060). - BFH, 15.02.1968 - V B 46/67
Übereinstimmende Erledigungserklärungen - Erledigung der Hauptsache - …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
Denn die von den Antragstellern abgegebene Erledigungserklärung kann nicht wegen Willensmängeln angefochten (BFH-Beschluss vom 15. Februar 1968 V B 46/67, BFHE 91, 514, BStBl II 1968, 413) und nach Abgabe der korrespondierenden Erklärung des Gegners nicht widerrufen werden (BFH-Urteil vom 9. März 1972 IV R 170/71, BFHE 105, 3, BStBl II 1972, 466). - BFH, 09.03.1972 - IV R 170/71
Erklärung des Klägers - Erledigung der Hauptsache - Unwiderruflichkeit - …
Auszug aus BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08
Denn die von den Antragstellern abgegebene Erledigungserklärung kann nicht wegen Willensmängeln angefochten (BFH-Beschluss vom 15. Februar 1968 V B 46/67, BFHE 91, 514, BStBl II 1968, 413) und nach Abgabe der korrespondierenden Erklärung des Gegners nicht widerrufen werden (BFH-Urteil vom 9. März 1972 IV R 170/71, BFHE 105, 3, BStBl II 1972, 466).
- BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08
Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache …
Der Senat entscheidet über die Beschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des zu dem Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen VIII S 24/08 (PKH) anhängig gemachten Prozesskostenhilfeantrags.a) Abgesehen davon, dass den Klägern --für die sich Prozessbevollmächtigte nur im PKH-Verfahren VIII S 24/08 (PKH) bestellt haben-- wegen fehlender Postulationsfähigkeit nach § 62a FGO die Befugnis für die Einlegung der Beschwerde fehlt und sie deshalb Beschwerde erst nach Beiordnung eines postulationsfähigen Vertreters durch einen stattgebenden PKH-Beschluss hätten einlegen dürfen (…vgl. BFH-Beschluss vom 7. März 1996 III B 180/94, BFH/NV 1996, 636), ist diese schon deshalb unstatthaft, weil § 128 Abs. 4 FGO die Beschwerde "in Streitigkeiten über Kosten" und damit auch über Kostenbeschlüsse i.S. des § 138 Abs. 1 FGO ausschließt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188).
- FG München, 20.05.2010 - 11 K 2508/07
Unzulässigkeit der Anfechtung von nach Erledigungserklärungen ergangenen …
Anderes gilt "nur", wenn ein Restitutionsgrund (§ 134 der Finanzgerichtsordnung -FGO- i.V.m. § 580 ZPO) vorliegt (…BFH Beschlüsse vom 07. Februar 2003 V B 202/01, BFH/NV 2003, 1060 und vom 24. Juli 2008 VIII S 24/08, juris).
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