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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.2003 - VIII ZB 15/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8733
BGH, 11.06.2003 - VIII ZB 15/03 (https://dejure.org/2003,8733)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2003 - VIII ZB 15/03 (https://dejure.org/2003,8733)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - VIII ZB 15/03 (https://dejure.org/2003,8733)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …

    Auszug aus BGH, 11.06.2003 - VIII ZB 15/03
    Auch eine Zulassungsentscheidung durch den Einzelrichter ist wirksam und daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254, zur Veröff. in BGHZ best.).

    Die angefochtene Einzelrichterentscheidung unterliegt jedoch wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003, aaO).

    Der Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ist im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen; § 568 Satz 3 ZPO steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003, aaO).

  • BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 59/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auch eine Zulassungsentscheidung durch den Einzelrichter ist wirksam und daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254, zur Veröff. in BGHZ best.; Senatsbeschluß vom 11. Juni 2003 - VIII ZB 15/03).
  • BGH, 09.07.2003 - VIII ZB 22/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 13. März 2003 (IX ZB 134/02, NJW 2003, 1254, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; siehe auch Beschluß vom 11. Juni 2003 - VIII ZB 15/03) dargelegt hat, ist die Rechtsbeschwerde nach einer Zulassung durch den Einzelrichter der Kammer zwar statthaft, weil auch diese Zulassungsentscheidung durch den Einzelrichter wirksam und daher für das Rechtsbeschwerdegericht bindend ist.
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