Rechtsprechung
| BGH, 01.08.2001 - VIII ZB 24/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übergabe eines KfZ - Festlegung eines Verhandlungstermins - Fristverlängerung - Verlängerung der Berufungsbegründugsfrist - Korrespondenzmandat - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 abs. 2 S. 3
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung eines Verlängerungsantrags - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3552
- VersR 2002, 1576
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1996 - VII ZB 25/96
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die …
Auszug aus BGH, 01.08.2001 - VIII ZB 24/01
Mit einer hiervon abweichenden Verfahrenspraxis braucht der rechtsuchende Bürger nicht zu rechnen; sie widerspricht rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung (BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96, NJW 1997, 400 unter II 1).Auf sie braucht sich der Anwalt nicht einzustellen (BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1996 aaO).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus BGH, 01.08.2001 - VIII ZB 24/01
Dabei ist eine bekannte Entscheidungspraxis des angerufenen Spruchkörpers zwar in die Vorausschau einzubeziehen, jedoch nur insoweit, als sie den rechtlichen Anforderungen genügt; denn auf eine rechtswidrige Spruchpraxis braucht sich der Staatsbürger nicht einzustellen (BVerfG, Beschluß vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 649/88, NJW 1989, 1147 unter III 2).
- BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf …
Der Rechtsanwalt kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Allgemeinen erwarten, dass einem ersten Verlängerungsantrag dann entsprochen wird, wenn ein erheblicher Grund (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) vorgetragen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2001 - VI ZB 26/01, VersR 2001, 1579, 1580; vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99, VersR 2000, 1433, 1434; vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01, VersR 2002, 1576;… vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568 Rn. 6;… vom 16. Oktober 2007 - VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9). - BGH, 16.03.2010 - VI ZB 46/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten in …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung der anderen Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1999 - II ZB 25/98 - NJW 1999, 3051 f.; vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - VersR 1985, 972 f.; vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06 - VersR 2007, 1583 f.; vom 23. Oktober 2003 - V ZB 44/03 - NJW-RR 2004, 785; vom 24. Oktober 1996 - VII ZB 25/96 - VersR 1997, 258 f.; vom 9. Juli 2009 - VII ZB 111/08 - NJW 2009, 3100 f.; vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - VersR 1999, 1559 f.; vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01 - VersR 2002, 1576 f.; vom 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97 - NJW-RR 1998, 787 f.; vom 15. August 2007 - XII ZB 82/07 - NJW-RR 2008, 76 ff.).Ein Prozessbevollmächtigter darf auch mit großer Wahrscheinlichkeit dann mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Fristverlängerung rechnen, wenn die noch erforderliche Rücksprache oder Informationsbeschaffung bei der Partei nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erfolgen konnte, wobei auch hier eine weitere Substantiierung oder Glaubhaftmachung in der Regel nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 1994 - VII ZB 5/94 - NJW 1994, 2957, 2958;… vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - aaO; vom 19. Januar 2000 - XII ZB 22/99 - NJW-RR 2000, 799 f.; vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01 - VersR 2002, 1576, 1577; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.).
- BGH, 10.06.2010 - V ZB 42/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Begründung des …
Dass das Berufungsgericht die Sache für rechtlich einfach gelagert und eine Rücksprache des Prozessbevollmächtigten mit seiner Partei daher für nicht notwendig hält, ändert hieran weder etwas, noch führt dies dazu, dass der Fristverlängerungsantrag weiter substantiiert oder glaubhaft gemacht werden müsste (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juni 1994, VII ZB 5/94, NJW 1994, 2957, 2958; v. 19. Januar 2000, XII ZB 22/99, NJW-RR 2000, 799 f.; v. 1. August 2001, VIII ZB 24/01, VersR 2002, 1576, 1577; BVerfG, NJW 1998, 3703 f.).
- BGH, 30.01.2023 - VIa ZB 15/22
Wiedereinsetzung: Vertrauen des Anwalts in eine weitere Verlängerung der …
Das Berufungsgericht verkennt, dass ein solcher Hinweis das Gericht nicht davon entbindet, die in § 520 Abs. 2 ZPO angelegte Differenzierung danach, ob der Gegner eingewilligt hat oder nicht, und die vom Gesetzgeber beabsichtigte (BT-Drucks. 14/4722 S. 95) vereinfachte Verlängerungsmöglichkeit bei erteilter Einwilligung zu beachten (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; BGH, Beschluss vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01, NJW 2001, 3552). - BGH, 14.09.2021 - VI ZB 58/19
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung des Antrags auf …
Dabei ist eine bekannte Entscheidungspraxis des angerufenen Spruchkörpers zwar in die Vorausschau einzubeziehen, jedoch nur insoweit, als sie den rechtlichen Anforderungen genügt; denn auf eine rechtswidrige Spruchpraxis braucht sich der Staatsbürger nicht einzustellen (…BVerfG, NJW 1989, 1147, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01, NJW 2001, 3552, juris Rn. 12; BAG, NJW 2005, 173, 174). - BGH, 13.12.2005 - VI ZB 52/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Der Rechtsanwalt kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im allgemeinen erwarten, dass einem ersten Verlängerungsantrag dann entsprochen wird, wenn ein erheblicher Grund vorgetragen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2001 - VI ZB 26/01 - VersR 2001, 1579; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2000 - II ZB 16/99 - VersR 2000, 1433 und vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01 - VersR 2002, 1576; v. Pentz, NJW 2003, 858, 865; Born, NJW 2005, 2042, 2047). - BGH, 26.02.2026 - I ZB 93/25
Verhinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist ohne Verschulden; …
Ein solcher Hinweis entbindet das Gericht nicht davon, die in § 520 Abs. 2 ZPO angelegte Differenzierung danach, ob der Gegner eingewilligt hat oder nicht, und die vom Gesetzgeber (…BT-Drucks. 14/4722, S. 95) beabsichtigte vereinfachte Verlängerungsmöglichkeit bei erteilter Einwilligung zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01, NJW 2001, 3552 [juris Rn. 7];… BGH, NJW 2023, 1449 [juris Rn. 11];… MDR 2023, 1266 [juris Rn. 13]). - OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 12 U 192/07
Rückforderungsprozess nach Inanspruchnahme einer Bürgschaft: Wiedereinsetzung bei …
Der Beklagte hat auch erhebliche Gründe i.S.d. § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO dargelegt, wonach sein Prozessbevollmächtigter darauf vertrauen durfte, dass dem Fristverlängerungsantrag entsprochen wurde und er auch aus diesem Grunde nicht gehalten war, sich vor Fristablauf darüber zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsantrag entsprochen werde (vgl. BGH NJW 2001, 3552). - BGH, 05.10.2004 - VI ZB 30/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auch wenn die Begründung des Verlängerungsantrags nach der Auffassung des Berufungsgerichts zu pauschal und wenig aussagekräftig ist, durfte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers darauf vertrauen, daß die beantragte Fristverlängerung nicht ohne "Vorwarnung" abgelehnt wird, wenn der Antrag nach der Behauptung des Klägers zwei Tage vor Fristablauf bei Gericht eingereicht worden ist (vgl. BVerfG, NJW 1998, 3703; BGH, Beschluß vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01 - NJW 2001, 3552; vom 19. Januar 2000 - XII ZB 22/99 - NJW-RR 2000, 799 und vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - NJW 1999, 430; vgl. v. Pentz, NJW 2003, 858 ff., 863). - BGH, 29.10.2002 - VIII ZB 41/02
Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde
Der Beschwerdebegründung ist zwar zuzugeben, daß der Vorsitzende des Berufungsgerichts den am 7. März 2002, dem letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist, eingereichten und mit Arbeitsüberlastung ausreichend begründeten Antrag der Prozeßbevollmächtigten der Beklagten auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entgegen § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO a.F. in Verbindung mit § 26 Nr. 5 EGZPO zu Unrecht abgelehnt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 1. August 2001 - VIII ZB 24/01, NJW 2001, 3552 unter II 2). - OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wegen Sicherung der …
- LAG Köln, 25.11.2020 - 11 Sa 283/20
Wiedereinsetzung, Erkrankung Partei
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