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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1994 - VIII ZB 4/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2900
BGH, 27.04.1994 - VIII ZB 4/94 (https://dejure.org/1994,2900)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1994 - VIII ZB 4/94 (https://dejure.org/1994,2900)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1994 - VIII ZB 4/94 (https://dejure.org/1994,2900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtspflegeanpassung - Rechtsanwalt - Zulassungsbeschränkung - Berufungsauftrag - Vertretungsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GG Art. 3 Abs. 1; RPflAnpG § 26 Abs. 1, 2
    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung zur Führung von Berufungsverfahren durch in den Beitrittsgebieten zugelassener Rechtsanwälte

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1239
  • AnwBl 1994, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - VIII ZB 4/94
    Dagegen enthält § 26 Abs. 1 RPflAnpG keine Ausnahme von der sich aus § 78 Abs. 1 ZPO ergebenden Verpflichtung der Partei, sich nach Beendigung dieses Rechtszuges bei der Einlegung eines Rechtsmittels durch einen beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1993 - V ZB 20/93 = WM 1993, 1862, 1863).

    Aus § 26 Abs. 3 RPflAnpG läßt sich auch nicht - entgegen dem Wortlaut - herleiten, ein zur Vertretung vor dem Bezirksgericht berechtigter, aber bei dem Oberlandesgericht eines neuen Bundeslandes nicht zugelassener Rechtsanwalt könne dort in einer Angelegenheit, in der er bis zum 31. Dezember 1994 einen Auftrag erhalten hat, Berufung einlegen (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1993 aaO.).

    Er muß insbesondere auch das Rechtspflegeanpassungsgesetz kennen (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1993 aaO. S. 1864; vgl. auch Senatsbeschluß vom 9. Juni 1993 - VIII ZB 18/93).

  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZB 15/89

    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - VIII ZB 4/94
    Demgemäß muß die Postulationsfähigkeit bei Unterzeichnung und Einreichung der Berufungsschrift vorliegen (BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1989 - IVa ZB 15/89 = BGHR ZPO § 518 Abs. 1 Postulationsfähigkeit 1).
  • BGH, 04.10.1993 - II ZB 9/93

    Kenntnis der Zuständigkeitsvorschriften

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - VIII ZB 4/94
    Ein in den neuen Bundesländern zugelassener Rechtsanwalt muß die dort geltenden Zuständigkeitsbestimmungen kennen (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1993 - II ZB 9/93 = BGHR ZPO § 233 Anwaltsverschulden 5).
  • BGH, 10.03.1993 - IV ZB 18/92

    Postulationsfähigkeit ostberliner Anwälte vor Bezirksgerichten und OLG Naumburg

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - VIII ZB 4/94
    Das bedeutet, daß bei einer vom Kreisgericht auf das Landgericht oder das Amtsgericht als Familiengericht übergegangenen Sache weiterhin kein Anwaltszwang besteht (…vgl. Rieß aaO.) und bei einer vom Bezirksgericht auf das Oberlandesgericht übergegangenen Sache der bis dahin zur Vertretung vor dem Bezirksgericht berechtigte Rechtsanwalt bis zur Beendigung des Rechtszuges auch vor dem Oberlandesgericht postulationsfähig bleibt (BGH, Beschluß vom 10. März 1993 - IV ZB 18/92 = WM 1993, 1395).
  • BGH, 09.06.1993 - VIII ZB 18/93

    Zuständigkeit des Gerichts nach Gerichtsumstellung in Sachsen - Zulässiges …

    Auszug aus BGH, 27.04.1994 - VIII ZB 4/94
    Er muß insbesondere auch das Rechtspflegeanpassungsgesetz kennen (BGH…, Beschluß vom 9. Juli 1993 aaO. S. 1864; vgl. auch Senatsbeschluß vom 9. Juni 1993 - VIII ZB 18/93).
  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 178/93

    "Anhängigkeit des Berufungsverfahrens"

    Deshalb sollte einerseits beim Übergang einer Sache auf das Landgericht (oder das Amtsgericht als Familiengericht) weiterhin kein Anwaltszwang bestehen, andererseits sollte beim Übergang der Sache vom Bezirksgericht auf das Oberlandesgericht der bis dahin zur Vertretung vor den Bezirksgerichten berechtigte Rechtsanwalt bis zur Beendigung des Rechtszuges auch vor dem Oberlandesgericht postulationsfähig bleiben (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschl. v. 9.7.1993 - V ZB 20/93, NJW 1993, 2538; BGH, Beschl. v. 27.4.1994 - VIII ZB 4/94, AnwBl. 1994, 447 f.).
  • BGH, 22.09.1994 - V ZB 13/94

    Postulationsfähigkeit eines Rechtsanwalts

    Nach der Übergangsvorschrift darf der Anwalt das bis zum 31. Dezember 1994 erteilte Mandat zur erstinstanzlichen Vertretung auch über diesen Zeitpunkt hinaus nutzen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. April 1994, VIII ZB 4/94, LM GrundG Art. 3 Nr. 143).
  • BGH, 09.11.1994 - IV ZB 15/94

    Auflassung von Erbanteilen aufgrund eines Vermächtnisses - Verlängerung einer …

    Das wäre selbst dann nicht anders, wenn das kreisgerichtliche Urteil noch vor dem Stichtag zugestellt worden wäre (so für die Parallelvorschrift des Thüringer Überleitungsgesetzes BGH,. Beschluß vom 27. April 1994 - VIII ZB 4/94 - LM GrundG Art. 3 Nr. 143 unter II 1).
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