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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1590
BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06 (https://dejure.org/2006,1590)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2006 - VIII ZB 49/06 (https://dejure.org/2006,1590)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - VIII ZB 49/06 (https://dejure.org/2006,1590)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündung gegenüber gerichtlichem Sachverständigen unzulässig! Keine Zustellung der Streitverkündigungsschrift! (IMR 2007, 100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 919
  • MDR 2007, 733
  • NZM 2007, 211
  • ZMR 2007, 264
  • BauR 2007, 767
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.07.2006 - VII ZB 16/06

    Zulässigkeit der Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06
    Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen erklärte Streitverkündung zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen aufgrund im Rechtsstreit erbrachter, angeblich fehlerhafter Gutachterleistungen unzulässig; eine gleichwohl erfolgte Zustellung der Streitverkündungsschrift ist rechtswidrig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214).

    Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist, wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, generell unzulässig; aus diesem Grund ist die Zustellung des Streitverkündungsschriftsatzes als rechtsmissbräuchlich zu verweigern (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214 unter II 3 b und c; vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 207/04, BauR 2006, 716 unter II 1; OLG Koblenz, BauR 2006, 144; OLG München, IBR 2006, 239; OLG Celle, BauR 2006, 140; Böckermann, MDR 2002, 1348, 1350 f.).

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 207/04

    Rechtsfolgen des Beitritts des Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06
    Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist, wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, generell unzulässig; aus diesem Grund ist die Zustellung des Streitverkündungsschriftsatzes als rechtsmissbräuchlich zu verweigern (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214 unter II 3 b und c; vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 207/04, BauR 2006, 716 unter II 1; OLG Koblenz, BauR 2006, 144; OLG München, IBR 2006, 239; OLG Celle, BauR 2006, 140; Böckermann, MDR 2002, 1348, 1350 f.).
  • BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06
    Eine etwaige Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde des Streitverkündeten könnte der Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil in einem solchen Fall auch die Rechtsbeschwerde selbst nicht statthaft wäre; deren Zulassung durch das Beschwerdegericht würde daran nichts ändern, so dass die Rechtsbeschwerde nicht zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führen könnte (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286, unter III 1 und 2 m.w.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 12 W 251/05

    Zulässigkeit der Streitverkündung an den gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06
    Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist, wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, generell unzulässig; aus diesem Grund ist die Zustellung des Streitverkündungsschriftsatzes als rechtsmissbräuchlich zu verweigern (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214 unter II 3 b und c; vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 207/04, BauR 2006, 716 unter II 1; OLG Koblenz, BauR 2006, 144; OLG München, IBR 2006, 239; OLG Celle, BauR 2006, 140; Böckermann, MDR 2002, 1348, 1350 f.).
  • OLG Celle, 24.08.2005 - 7 W 86/05

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zustellung einer Streitverkündungsschrift; …

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06
    Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist, wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, generell unzulässig; aus diesem Grund ist die Zustellung des Streitverkündungsschriftsatzes als rechtsmissbräuchlich zu verweigern (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214 unter II 3 b und c; vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 207/04, BauR 2006, 716 unter II 1; OLG Koblenz, BauR 2006, 144; OLG München, IBR 2006, 239; OLG Celle, BauR 2006, 140; Böckermann, MDR 2002, 1348, 1350 f.).
  • OLG München, 29.07.2005 - 9 W 1940/05

    Verfahrensrecht - Streitverkündung an den Gerichtsgutachter: Keine Zustellung!

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - VIII ZB 49/06
    Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist, wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, generell unzulässig; aus diesem Grund ist die Zustellung des Streitverkündungsschriftsatzes als rechtsmissbräuchlich zu verweigern (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, NJW 2006, 3214 unter II 3 b und c; vgl. auch bereits BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - VII ZR 207/04, BauR 2006, 716 unter II 1; OLG Koblenz, BauR 2006, 144; OLG München, IBR 2006, 239; OLG Celle, BauR 2006, 140; Böckermann, MDR 2002, 1348, 1350 f.).
  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 13/14

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war jedoch bereits vor Einfügung des heutigen § 72 Abs. 2 ZPO anerkannt, dass die Zustellung einer Streitverkündungsschrift, die eine generell unzulässige Streitverkündung an einen gerichtlich bestellten Sachverständigen bewirken soll, vom Gericht zu verweigern ist (…BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, BGHZ 168, 380 Rn. 14 und vom 19. Dezember 2006 - VIII ZB 49/06, NJW 2007, 919 Rn. 5).
  • BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06

    Verwertung des Gutachtens eines später erfolgreich abgelehnten Sachverständigen

    a) In Übereinstimmung mit der nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass die Streitverkündung an den Sachverständigen unzulässig war (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, BGHZ 168, 380; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - VIII ZB 49/06, NJW 2007, 919).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 14 W 37/11

    Streitverkündung: Prüfungsumfang im Ausgangsprozess

    Eine solche Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit bei der Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen angenommen (BGH Beschlüsse vom 27.06.2006 VII ZB 16/06 und vom 19.12.2006 VIII ZB 49/06 beide zit.n.iuris).
  • OLG München, 19.08.2025 - 25 W 799/25

    Rechtsmißbrauch, Gerichtlich bestellter Sachverständiger, …

    Vielmehr stellt sich eine Streitverkündung an den Sachverständigen regelmäßig als rechtsmissbräuchlicher Versuch dar, einen Sachverständigen, mit dessen Begutachtung die Partei nicht einverstanden ist, aus dem Rechtsstreit zu entfernen, statt die Bedenken, die gegen die gutachterliche Stellungnahme bestehen mögen, mit den insoweit vorgesehenen prozessualen Mitteln zur Geltung zu bringen (BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, BGHZ 168, 380 Rn. 13; vom 19. Dezember 2006 - VIII ZB 49/06, NJW 2007, 919 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2011 - 21 W 22/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Beschwerdeverfahrens gegen die …

    Zu Recht hat der Beschwerdeführer unter Verweis auf die grundlegenden Beschlüsse des BGH NJW 2006, 3214 und NJW 2007, 919 darauf hingewiesen, dass die von der Klägerin gegenüber dem Sachverständigen erklärte Streitverkündung unzulässig und die Zustellung der Streitverkündungsschrift damit rechtswidrig erfolgt ist.
  • AG Hagen, 05.07.2007 - 10 C 84/07

    Unzulässigkeit der Klagezustellung an Gerichtsgutachter

    Rn. 3 Der Bundesgerichtshof hat die Zustellung als solche bereits für rechtswidrig und zu unterlassen deklariert (BGH-Beschluss vom 19.12.2006 VIII ZB 49/06, insbesondere BGH VII. Zivilsenat in NJW 2006, 3214).
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