Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 104/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
AGBG § 8; ; AGBG § 3; ; AGBG §§ 9 ff.; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundstücksbewertung - Nachbewertung - Anspruch auf Nachbewertung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 8
Inhaltskontrolle von Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt im Hinblick auf eine Nachbewertung verkaufter Grundstücke - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99
Flur
Auszug aus BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 104/00
a) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Erlaß des angegriffenen Urteils in seinen Entscheidungen vom 26. Januar 2001 (V ZR 452/99, NJW 2001, 2399 unter II 2 c) und vom 11. Mai 2001 (V ZR 491/99, WM 2001, 1305 unter II 1) die Auffassung vertreten, daß eine derartige Nachbewertungsklausel nach § 8 AGBG der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff. AGBG nicht unterliege, weil die Klausel unmittelbar die Höhe des vom Käufer im Endergebnis zu zahlenden Kaufpreises bestimme.Zwar könnte die Kontrollfreiheit entfallen, wenn die Klausel ein einseitiges Leistungsänderungsrecht für die Klägerin begründen würde (BGH, Urteil vom 26. Januar 2001, aaO).
Auch liegt eine erhebliche Abweichung vom dispositiven Recht, die eine Ungewöhnlichkeit im Sinne des § 3 AGBG begründen könnte, nicht vor (BGH, Urteil vom 26. Januar 2001, aaO, unter II 2 b).
- BGH, 11.05.2001 - V ZR 491/99
Wirksamkeit von Nachbewertungsklauseln in einem mit der Treuhandanstalt …
Auszug aus BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 104/00
a) Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Erlaß des angegriffenen Urteils in seinen Entscheidungen vom 26. Januar 2001 (V ZR 452/99, NJW 2001, 2399 unter II 2 c) und vom 11. Mai 2001 (V ZR 491/99, WM 2001, 1305 unter II 1) die Auffassung vertreten, daß eine derartige Nachbewertungsklausel nach § 8 AGBG der Inhaltskontrolle nach §§ 9 ff. AGBG nicht unterliege, weil die Klausel unmittelbar die Höhe des vom Käufer im Endergebnis zu zahlenden Kaufpreises bestimme.
- BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00
Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß formularmäßige Nachbewertungsvereinbarungen in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt keine ungewöhnlichen Klauseln nach § 3 AGBG darstellen und zudem als Preishauptabreden nicht der Inhaltskontrolle gemäß §§ 9 ff AGBG unterliegen (Senat, BGHZ 146, 331;… Urt. v. 11. Mai 2001, V ZR 491/99, WM 2001, 1305; BGH, Urt. v. 7. November 2001, VIII ZR 104/00, unveröffentl.). - BGH, 25.10.2002 - V ZR 396/01
Rechtsfolgen der Festsetzung des Erbbauzinses nach nur vorläufiger Bestimmung …
Zu den nach der Wiedervereinigung Deutschlands vereinbarten Kaufpreisen für Grundstücke hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß formularmäßige Vereinbarungen in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt, die wegen Fehlens eines funktionsfähigen Grundstücksmarkts im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Erhöhung des zunächst vereinbarten Kaufpreises aufgrund einer späteren Nachbewertung der Grundstücke vorsehen, als Preishauptabreden gemäß § 8 AGBGB keiner Überprüfung nach §§ 9 ff AGBG unterliegen (vgl. Senat, BGHZ 146, 331, 338 f;… Senatsurt. v. 11. Mai 2001, V ZR 491/99, aaO; BGH, Urt. v. 7. November 2001, VIII ZR 104/00, unveröffentlicht;… Senatsurt. v. 22. Februar 2002, V ZR 251/00, aaO).
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