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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 11/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,6569
BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 11/72 (https://dejure.org/1972,6569)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1972 - VIII ZR 11/72 (https://dejure.org/1972,6569)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1972 - VIII ZR 11/72 (https://dejure.org/1972,6569)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung - Verspätung einer Anfechtungsserklärung wegen Irrtums - Nichtigkeit eines Kaufvertrages wegen Sittenwidrigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1973, 517
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1972 - VIII ZR 30/71

    Kaufvertrag über einen Kombinationswarenautomaten - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 11/72
    In derartigen Fällen ist, wie der erkennende Senat in dem nach Sachverhalt und Ausgestaltung der Vertragsbedingungen ganz ähnlich gelagerten Rechtsstreit VIII ZR 30/71 (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1972 = WM 1972, 770 = NJW 1972, 1227) im einzelnen dargelegt hat, für die Auflösung des gesamten Vertrages gemäß § 138 Abs. 1 BGB auch dann kein Raum, wenn ein erheblicher Teil der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen Klauseln unangemessen und damit unwirksam ist.

    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat trotz der vereinzelt im Schrifttum geäußerten Kritik (vgl. Weber, NJW 1972, 1793 [BGH 19.04.1972 - VIII ZR 30/71]) fest.

    Den Käufer darüber hinaus völlig von dem abgeschlossenen Vertrag freizustellen, besteht dagegen kein Anlaß (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1972 a.a.O.;… Schmidt-Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen 1971, S. 92, Fn 63).

    Diese Erwägungen gelten jedoch dann nicht, wenn es sich - wie hier - um einen auf den einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung beschränkten Kaufvertrag handelt und an die Stelle der unangemessenen, die wesentlichen Vertragsabreden nur ergänzenden Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden dispositiven gesetzlichen Regeln über den Kaufvertrag (§§ 433 ff BGB) - modifiziert durch die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes - treten können (Senatsurteil vom 19. April 1972 a.a.O.).

    Allerdings ergab sich zunächst, nachdem die Beklagte am 30. Oktober 1965 die Abnahme des Gerätes abgelehnt hatte, ihre nunmehrige Vorleistungspflicht aus Nr. 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen; daß diese Klausel jedenfalls insoweit rechtswirksam ist, hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 19. April 1972 (a.a.O. unter II 2 a) klargestellt.

  • BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66

    Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags

    Auszug aus BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 11/72
    Soweit die Revision demgegenüber auf das Senatsurteil vom 11. November 1968 (BGHZ 51, 55) verweist, verkennt sie Sinn und Reichweite dieser Entscheidung.
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