Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1960 - VIII ZR 116/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtungsgeschäft bei Nichtigkeit des Erfüllungsgeschäfts durch die Einbeziehung einer verbotenen Leistung durch die Parteien als Vertragsgegenstand - Nichtigkeit eines Rechtsgeschäft aufgrund eines Verstoßes gegen Bewirtschaftungsvorschriften i.R.d. ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 138
- WM 1960, 1417
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- RG, 03.07.1914 - III 41/14
Konkurs. Leistung aus vorläufig vollstreckb. Urteil. Teilurteil.
Auszug aus BGH, 14.11.1960 - VIII ZR 116/59
So hebt BGB RGRK (…11. Aufl., § 455 Anm. 3) mit Recht hervor, daß anders als im Urteil RGZ 85, 214 zu entscheiden wäre, wenn das fragliche Recht des Dritten schon vor der geschuldeten Eigentumsübertragung die Benutzung des Kaufgegenstandes durch den Käufer hindern würde. - BGH, 29.04.1953 - VI ZR 207/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.11.1960 - VIII ZR 116/59
Der Bundesgerichtshof hat bei einer Zuwiderhandlung gegen Bewirtschaftungsvorschriften einen Sittenverstoß unter dem Gesichtspunkt als gegeben angesehen, daß die vertraglich ausbedungene Leistung nach dem Willen beider Teile mit Hilfe von Verstößen gegen Gesetze habe erbracht werden sollen, die im Interesse der Gemeinschaft geschaffen worden seien (Urteil vom 29. April 1953 - VI ZR 207/52 - LM BGB § 138 (Ca) Nr. 1). - BGH, 15.03.1957 - VI ZR 204/56
Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 14.11.1960 - VIII ZR 116/59
Mit der Zustellung dieses Beschlusses begann nach § 7 EGZPO der Lauf der Frist für die Revisionsbegründung von neuem, und zwar auch, wenn bei Zustellung des Zuständigkeitsbeschlusses die Begründungsfrist bereits abgelaufen gewesen sein sollte (BGHZ 24, 36). - BGH, 30.05.1951 - II ZR 10/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.11.1960 - VIII ZR 116/59
Daher macht grundsätzlich ein von beiden Parteien begangener Verstoß gegen Bewirtschaftungsvorschriften nach deren Zweck das Ausführungsgeschäft nichtig (BGH Urteil v. 30. Mai 1951 - II ZR 10/51 - LM BGB § 134 Nr. 3 - Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 134 Anm. 19;… Palandt, BGB 19. Aufl. § 134 Anm. 3 a). - RG, 24.10.1913 - II 272/13
Rechtsmangelhaftung des Verkäufers
Auszug aus BGH, 14.11.1960 - VIII ZR 116/59
Das Reichsgericht geht zwar davon aus, daß die Verpflichtung zur Beseitigung etwaiger Rechte Dritter gleichzeitig mit der Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums zu erfüllen sei, und hat aus diesem Grundgedanken heraus angenommen, bei einem Verkauf unter Eigentumsvorbehalt brauche die Verpflichtung des Verkäufers zur Befreiung der Sache von etwaigen Rechten Dritter erst im Zeitpunkt des Eigentumsüberganges, also erst nach Zahlung des Kaufpreises, erfüllt zu werden (RGZ 83, 214).
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluß des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (vgl. BGHZ 53, 152, 156 f; 85, 39, 43 f; BGH NJW 1968, 2286; 1981, 1204, 1205; Urteil vom 14. November 1960 - VIII ZR 116/59 = LM BGB § 134 Nr. 34 = WM 1960, 1417, 1418). - BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91
Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung …
- BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur …
Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluß des Rechtsgeschäfts wendet, sondern darüber hinaus gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (vgl. BGHZ 53, 152, 156 f.; 78, 269, 271; BGH, NJW 1968, 2286; 1981, 1204, 1205; Urteil vom 14. November 1960 - VIII ZR 116/59 -, LM BGB § 134 Nr. 34 = WM 1960, 1417, 1418).
- BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 94/94
Überlassung von Mandantenakten ohne Einwilligung in einem Kanzleiübernahmevertrag
Richtet sich ein Verbotsgesetz gegen das zivilrechtliche Erfüllungsgeschäft - wie hier § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB gegen die Abtretung -, so ist grundsätzlich auch das zugrundeliegende Verpflichtungsgeschäft nach § 134 BGB nichtig (BGHZ 116, 268, 276 f; vgl. bereits BGH, Urteil vom 14. November 1960 - VIII ZR 116/59 = WM 1960, 1417 unter I 2 a). - BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82
Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren …
Vielmehr kommt es darauf an, ob Sinn und Zweck der Verbotsnorm im Einzelfall die Nichtigkeit erfordern, so etwa bei wirtschaftlichen Regelungen deshalb, weil die Ziele der Wirtschaftsordnung erheblich beeinträchtigt werden (Senatsurteile vom 14. November 1960 - VIII ZR 116/59 = LM BGB § 134 Nr. 34 = WM 1960, 1417 - und vom 10. Februar 1969 - VIII ZR 5/67 = LM BGB § 134 Nr. 59 = MDR 1969, 659 = WM 1969, 530).Der Bundesgerichtshof hat deshalb bisher die Nichtigkeit als Folge von Ordnungswidrigkeiten gegenüber wirtschaftsregelnden Verboten in Fällen verneint, in denen die Verbotsbestimmungen abweichend von ihrem ursprünglichen Zweck der Bedarfssicherung nur noch eine bloße Ordnungsfunktion (Senatsurteil vom 14. November 1960 aaO) oder wegen des Übergangs von der Devisenbewirtschaftung zur freien Währungskonvertibilität allenfalls noch eine gewisse Lenkungs- und Verteilungsfunktion hatten (…vgl. das vom Berufungsgericht zitierte Senatsurteil vom 10. Februar 1969 aaO).
- BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 1/60
Umgehung amerikanischer Embargo-Bestimmungen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 120, 144 [148];… BGB RGRK Aufl. 11 § 138 Anm. 1 und 2), von der abzugehen keine Veranlassung vorliegt und die der Bundesgerichtshof auch übernommen hat (vgl. z.B. Urteil v. 29. April 1953 - VI ZR 207/52 = LM Nr. 1 zu BGB § 138 (C a); Urteil v. 14. November 1960 - VIII ZR 116/59), ist ein Vertrag dann sittenwidrig, wenn er nach dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter den guten Sitten zuwiderläuft. - BGH, 23.04.1968 - VI ZR 217/65
Wirksamkeit eines Verkaufs von Futtermittel - Rechtliche Beurteilung von …
Grundsätzlich berühren jedoch Vorschriften gewerbepolizeilicher Natur nicht die Gültigkeit eines dem Verbot zuwider geschlossenen Vertrages (RGZ 106, 316, 317; 103, 263, 264/265; RG JW 1920, 44 Nr. 5 und 140 Nr. 6; BGH Urteile vom 24. November 1960 - VIII ZR 116/59 = LM BGB § 134 Nr. 34 und vom 16. April 1957 - VIII ZR 212/56 = LM BGB § 125 Nr. 7). - BGH, 10.02.1969 - VIII ZR 5/67
Verwendung fremder Einfuhrbewilligungen für roten und weißen Wein als …
Der erkennende Senat hat im Urteil vom 14. November 1960 (VIII ZR 116/59 - LM BGB § 134 Nr. 34 = WM 1960, 1417) ausgesprochen, daß ein Verstoß gegen Bewirtschaftungsvorschriften dann nicht notwendig zur Nichtigkeit des auf Eigentumsübertragung gerichteten dinglichen Rechtsgeschäfte führt, wenn er nicht geeignet ist, die Ziele der Wirtschaftsordnung erheblich zu beeinträchtigen, sei es, daß die Zuwiderhandlung sich lediglich als Ordnungswidrigkeit darstellt oder die Vorschrift bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nur noch die Bedeutung einer bloßen Kontrollmaßnahme hat. - BGH, 27.06.1962 - VIII ZR 94/61
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat allerdings ausgesprochen, daß ein Verstoß dann nicht notwendig zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führt, wenn er seinem Umfang oder seiner Auswirkung nach nicht geeignet ist, die Ziele der Wirtschaftsordnung erheblich zu beeinträchtigen, sei es, daß die Zuwiderhandlung sich lediglich als Ordnungswidrigkeit darstellt, oder daß die Vorschrift bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage nur noch die Bedeutung einer bloßen Kontrollmaßnahme hat (Urt. v. 24. November 1960 - VIII ZR 116/59 - LM BGB § 134 Nr. 34 = WM 1960, 1417). - BGH, 30.06.1961 - I ZR 49/60
Rechtsmittel
Er hält aber nunmehr dafür, daß ein Vertrag jedenfalls der hier behaupteten Art unter Würdigung der besonderen Umstände, insbesondere des guten Glaubens der Vertragschließenden, nach dem früheren Recht nicht unheilbar nichtig war, daß vielmehr der von Danckelmann (Markenartikel 1957, 53 ff, 68) unter Zustimmung von Callmann (Markenartikel 1957, 108 ff, 112, 118) dargelegten Ansicht zu folgen ist, daß unter so gearteten Umständen nur schwebende Unwirksamkeit gegeben war (vgl. auch VIII ZR 116/59 vom 14. November 1960 für den Fall eines Verstoßes gegen Bewirtschaftungsvorschriften).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".