Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1969 - VIII ZR 116/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertrag mit der aufschiebende Bedingung der Sicherung des Alleinvertriebsrechts - Alleinvertriebsklausel als Wirksamkeitsbedingung für das Festangebot - Auslegung einer Vertragserklärung bei Kaufleuten - Rechte und Pflichten beim Alleinvertriebsrecht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Autoentfroster -, Alleinvertriebsrecht, Alleinvertriebsvertrag, absoluter Gebietsschutz, pVV, sole distributorship, Querlieferungen
Papierfundstellen
- MDR 1970, 319
- DB 1970, 44
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 295/63
Verletzung des Alleinvertriebsrechts; Anspruch auf Schadensersatz; Anspruch der …
Auszug aus BGH, 12.11.1969 - VIII ZR 116/67
So hat auch der erkennende Senat ausgesprochen: Habe ein inländischer Lieferant für das Gebiet eines ausländischen Staats einen Alleinverkaufs- und Alleinvertretervertrag geschlossen, so sei er in der Regel nicht verpflichtet, einen inländischen Kunden zu untersagen, die bezogenen Waren an dessen Tochterunternehmen weiter zu liefern, das in dem betreffenden Ausland ansässig ist (Urteil vom 23. März 1966 - VIII ZR 295/63 - LM BGB § 687 Nr. 10 = BGEWarn 1966 Nr. 77). - BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 55/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.11.1969 - VIII ZR 116/67
Das Reichsgericht (RGZ 54, 286; LZ 1908, 778 Nr. 23 und 24) und der erkennende Senat (Urteil vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 55/56 -) haben ausgesprochen, daß die schuldhafte Verletzung des einem Käufer eingeräumten Alleinverkaufsrecht diesen grundsätzlich zum Rücktritt vom Vertrage nach § 325 BGB berechtigt, weil die Verletzung eine positive Vertragsverletzung darstellt, durch die sich der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages, so wie er vereinbart worden ist, unmöglich gemacht hat. - RG, 17.04.1903 - II 536/02
Rücktritt wegen Unmöglichkeit der Leistung.
Auszug aus BGH, 12.11.1969 - VIII ZR 116/67
Das Reichsgericht (RGZ 54, 286; LZ 1908, 778 Nr. 23 und 24) und der erkennende Senat (Urteil vom 18. Dezember 1956 - VIII ZR 55/56 -) haben ausgesprochen, daß die schuldhafte Verletzung des einem Käufer eingeräumten Alleinverkaufsrecht diesen grundsätzlich zum Rücktritt vom Vertrage nach § 325 BGB berechtigt, weil die Verletzung eine positive Vertragsverletzung darstellt, durch die sich der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages, so wie er vereinbart worden ist, unmöglich gemacht hat.
- BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92
Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Ein Direktbelieferungsverbot des Lieferanten kann sich zum einen aus einem dem Vertragshändler zugesagten Alleinvertriebsrecht ergeben (Senatsurteile vom 12.11.1969 - VIII ZR 116/67 = WM 1970, 97 unter II 1 a; vom 21.6.197 2 - VIII ZR 96/71 = WM 1972, 1092 unter II 2 b und vom 21.1.1987 - VIII ZR 169/86 = WM 1987, 542 unter II 1 a bb). - BGH, 21.10.1970 - VIII ZR 255/68
Rechtsnatur eines Eigenhändlervertrages
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