Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses nach dem Auszug eines Mitmieters
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses; Erforderlichkeit der Zustimmung des Mitmieters zur Kündigung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Kündigung bei Mietermehrheit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 242, 542
Kündigung gegenüber alleinverbliebenem Mieter nach zweiseitigem Mietaufhebungsvertrag mit ausgezogenem Mitmieter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 542
Kündigung des Mietvertrages gegenüber dem verbliebenen Mitmieter - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Mitmieter kann nach Auszug Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag verlangen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Lebensgefährtin zog aus - Nach zehn Jahren allein in der Wohnung ist der Mieter als Alleinmieter anzusehen
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Mietvertrag mit Ehepaar - Kündigung immer an beide
- mietrechtsinfo.de (Leitsatz)
Kündigung nur gegenüber verbliebenem Mieter
- kanzlei-klumpe.de
, S. 8 (Leitsatz)
Zur Frage der Wirksamkeit einer Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bei Auszug des Mitmieters
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1715
- MDR 2005, 858
- NZM 2005, 452
- ZMR 2005, 522
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 124/03
Adressat eines Mieterhöhungsverlangens bei gemeinsamer Anmietung der Ehewohnung …
Auszug aus BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04
Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses, die nach dem Auszug eines Mitmieters allein gegenüber dem die Wohnung weiter nutzenden Mieter ausgesprochen worden ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 124/03, NJW 2004, 1797).Ob ein zwischen dem Vermieter und einem Mitmieter geschlossener Aufhebungsvertrag zu seiner Wirksamkeit auch der Zustimmung des in der Wohnung verbleibenden Mieters bedarf, ist umstritten (BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 124/03, NJW 2004, 1797 unter II 2 a m.Nachw.), kann aber im vorliegenden Fall ebenso wie in dem genannten Senatsurteil offen bleiben.
- OLG Köln, 21.06.1999 - 16 W 16/99
Wohnraummietrecht - Anspruch gegen Lebensgefährten auf Mitwirkung bei Kündigung?
Auszug aus BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04
Haben mehrere Mieter als Partner einer Lebens- oder Wohngemeinschaft gemeinsam eine Wohnung gemietet und zieht einer der Mieter aus, so wird diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung mit Recht ein Anspruch gegen den anderen Mieter eingeräumt, an der - für eine Beendigung des Mitverhältnisses grundsätzlich erforderlichen - gemeinsamen Kündigung mitzuwirken, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (OLG Köln, WuM 1999, 521; KG, WuM 1992, 323;… Emmerich/Sonnenschein/Rolfs, Miete, 8. Aufl., § 542 BGB Rdnr. 4 m.w.Nachw.); dem Mieter, der die Wohnung nicht kündigen, sondern allein weiter nutzen will, bleibt es aber unbenommen, dieses mit dem Vermieter zu vereinbaren (…OLG Köln, aaO). - KG, 30.03.1992 - 2 W 1331/92
Streitwert bei auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten Klage im Rahmen der …
Auszug aus BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04
Haben mehrere Mieter als Partner einer Lebens- oder Wohngemeinschaft gemeinsam eine Wohnung gemietet und zieht einer der Mieter aus, so wird diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung mit Recht ein Anspruch gegen den anderen Mieter eingeräumt, an der - für eine Beendigung des Mitverhältnisses grundsätzlich erforderlichen - gemeinsamen Kündigung mitzuwirken, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (OLG Köln, WuM 1999, 521; KG, WuM 1992, 323;… Emmerich/Sonnenschein/Rolfs, Miete, 8. Aufl., § 542 BGB Rdnr. 4 m.w.Nachw.); dem Mieter, der die Wohnung nicht kündigen, sondern allein weiter nutzen will, bleibt es aber unbenommen, dieses mit dem Vermieter zu vereinbaren (…OLG Köln, aaO). - BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 92/57
Kündigungsrecht des Vermieters nach § 19 KO
Auszug aus BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 14/04
Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß ein Mietverhältnis, an dem auf Vermieter- oder Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden kann (BGHZ 26, 102).
- BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 105/17
Außerordentliche Kündigung bei "gefährdet erscheinender" finanzieller …
Etwas anderes wäre nur dann anzunehmen, wenn es dem Kläger gemäß § 242 BGB verwehrt wäre, sich darauf zu berufen, dass die Kündigung gegenüber allen Eintretenden auszusprechen gewesen wäre (vgl. etwa Senatsurteil vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715 unter II 1, 2;… Senatsbeschluss vom 14. September 2010 - VIII ZR 83/10, WuM 2010, 680 Rn. 5).Rn. 22 cc) Ein Mietverhältnis, an dem auf Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, kann wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (Senatsurteil vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, aaO mwN).
zu § 535 Rn. 79a; offengelassen in Senatsurteilen vom 3. März 2004 - VIII ZR 124/03, NJW 2004, 1797 unter II 2 b; vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, aaO unter II 1).
- BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 146/10
Zur Zulässigkeit einer Klage auf zukünftige Leistung
Rn. 12 b) Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen kann indessen nicht abschließend beurteilt werden, ob die von der Rechtsvorgängerin der Kläger ausgesprochene Kündigung wirksam ist, was voraussetzt, dass sie gegenüber allen Mietern erklärt worden ist (Senatsurteil vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, WuM 2005, 341 unter II 1).Da es aus der rechtlichen Sichtweise des Berufungsgerichts auf die Frage der Wirksamkeit der Kündigungserklärung nicht ankam und offenbar auch die Parteien diesen entscheidungserheblichen Gesichtspunkt unbeachtet gelassen haben, muss den Parteien in der neuen Verhandlung Gelegenheit gegeben werden, hierzu ergänzend vorzutragen, damit das Berufungsgericht die erforderlichen Feststellungen unter Beachtung der vom Senat zum Ausscheiden eines von mehreren Mietern entwickelten Grundsätze (Senatsurteile vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, aaO; vom 3. März 2004 - VIII ZR 124/03, NZM 2004, 419 unter II 2; Senatsbeschluss vom 14. September 2010 - VIII ZR 83/10, NZM 2010, 815; jeweils mwN;… vgl. auch Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl., § 542 BGB Rn. 27 ff.) treffen kann.
- BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter …
Zwar kann ein Mietverhältnis, an dem auf Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (Senatsurteile vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715 unter II 1 mwN;… vom 31. Januar 2018 - VIII ZR 105/17, WuM 2018, 153 Rn. 22).
- BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von …
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses (etwa eines Mietvertrages) nur einheitlich für alle oder gegenüber allen Mietern ausgeübt werden kann (BGHZ 26, 102, 103 m.w.N.; Senatsurteil vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, BGH, NJW 2005, 1715, unter II 1). - BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13
Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage …
Rn. 25 c) Die Generalklausel des § 242 BGB verbietet widersprüchliches Verhalten, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (…BGH, Urteile vom 15. November 2012 - IX ZR 103/11, NJW-RR 2013, 757 Rn. 12;… vom 25. Oktober 2012 - I ZR 162/11, NJW-RR 2013, 1057 Rn. 46; vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, MDR 2005, 858; vom 14. September 2004 - XI ZR 248/03, NJW-RR 2005, 415 unter IV;… Erman/Hohloch, BGB 13. Aufl. § 242 Rn. 106;… Palandt/Grüneberg, BGB 73. Aufl. § 242 Rn. 55;… Pfeiffer, jurisPK-BGB 6. Aufl. § 242 Rn. 56 ff. jeweils m.w.N.). - BGH, 22.06.2022 - VIII ZR 356/20
Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum: …
Da das Mietverhältnis aber nur gegenüber allen Mietern einheitlich gekündigt werden kann, mithin der Mietvertrag nur dann beendet wird, wenn die Kündigung jedem einzelnen Mieter gegenüber wirksam ist (vgl. Senatsurteile vom 26. November 1957 - VIII ZR 92/57, BGHZ 26, 102, 103; vom 28. Juni 2000 - VIII ZR 240/99, BGHZ 144, 370, 379; vom 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715 unter 1;… vom 31. Januar 2018 - VIII ZR 105/17, BGHZ 217, 263 Rn. 22), jedoch eine solche - hier allein in Rede stehende - Eigenbedarfskündigung gegenüber der Schwester der Beklagten nach § 577a Abs. 1, 2 BGB für die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen gewesen wäre, war auch die Beklagte vor einem Verlust der Wohnung geschützt. - LG Berlin II, 09.01.2024 - 67 S 184/23
Anspruch auf Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters?
Andernfalls hätten die Kläger zu 1) und 2) zu befürchten, dass der Kläger zu 3) seine nunmehr aus zwei Mietverhältnissen resultierenden Zahlungsverpflichtungen dadurch reduziert, dass er eine Beendigung des streitgegenständlichen Mietverhältnisses über die von ihm nicht mehr genutzte Wohnung herbeiführt und die Kläger zu 1) und 2) auf Mitwirkung an der für eine Beendigung des Mietverhältnisses erforderlichen gemeinsamen Kündigung in Anspruch nimmt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. März 2005 - VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715, juris Tz. 9 m.w.N.). - AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15
Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis …
Kündigungen haben also Gesamtwirkung, d. h., sie müssen von einem Vermieter auch gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden (BGH, Urteil vom 31.01.2018, Az.: VIII ZR 105/17, u.a. in: "juris"; BGH, Urteil vom 16.03.2005, Az.: VIII ZR 14/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 1715 f.; BGH, Urteil vom 26.11.1957, Az.: VIII ZR 92/57, u.a. in: NJW 1958, Seiten 421 f.; Streyl, NZM 2011, Seiten 377 ff.). - AG Bad Segeberg, 23.05.2024 - 17b C 66/23
Beendigung eines Mietvertrags mit mehreren Mietern
Der Beklagte muss sich vorliegend jedoch gem. § 242 BGB und des Grundsatzes von Treu und Glauben gegenüber seinen Vertragspartnern so behandeln lassen, als habe er seine Zustimmung erklärt (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2005 - VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715, 1715).Dies liegt vorliegend daran, dass er alleine in der Wohnung verblieb und die Zustimmung zur Kündigung verweigerte (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2005 - VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715, 1715).
- BGH, 14.09.2010 - VIII ZR 83/10
Beschränkung der Revisionszulassung im Mietrechtsstreit und Frage des …
Die Beantwortung der im Streitfall aufgeworfenen Rechtsfrage hängt aber weitgehend von der dem Tatrichter übertragenen Würdigung der betreffenden Einzelfallumstände ab und lässt sich im Übrigen auf der Grundlage der vom Senat in seinen Entscheidungen vom 16. März 2005 (VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715 unter [II] 1 f.) und vom 3. März 2004 (VIII ZR 124/03, NJW 2004, 1797 unter II 2 b) entwickelten Grundsätze abschließend beantworten (…vgl. hierzu auch Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 542 BGB Rn. 30). - LG Hanau, 08.05.2014 - 2 S 30/14
Mündlicher Mietaufhebungsvertrag nur ausnahmsweise zulässig!
- BGH, 07.10.2025 - VIII ZR 11/24
Klärung "der aufgeworfenen abstrakten Rechtsfragen zur Reichweite der §§ 553 Abs. …
- KG, 15.01.2018 - 8 U 169/16
Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen uneingeschränkten …
- AG Hamburg-St. Georg, 13.09.2018 - 911 C 245/17
Lebensgemeinschaft ist zu Ende: Jeder kann Zustimmung zur Kündigung verlangen
- LG Berlin, 21.01.2019 - 65 S 220/18
Kündigung einer Mietwohnung nach langjähriger unpünktlicher Mietzahlung
- AG Paderborn, 09.08.2011 - 51 C 240/11
Bei der getrennten Abrechnung von Nebenkosten durch den Vermieter sprechen die …
- LAG Düsseldorf, 06.09.2016 - 9 Sa 1385/15
Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Regelungen
- AG Neu-Ulm, 06.04.2016 - 5 C 228/16
Wirksamkeit separater Kündigungen bei Mehrheit von Mietern
- AG Brandenburg, 25.04.2012 - 31 C 175/10
Kautionsrückforderung: Ist insolventer Mieter prozessführungsbefugt?
- KG, 12.04.2010 - 8 U 175/09
Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung durch öffentliche …
- AG Ludwigsburg, 08.12.2022 - 1 C 843/22
Kündigung nur gegenüber einem von mehreren Mietern: Dennoch wirksam?
- LG Stuttgart, 30.01.2019 - 4 S 233/18
Rechtsmissbräuchliches Mietzahlungsverlangen nach fristlosen Kündigungen des …
- LG Aachen, 18.02.2021 - 2 S 244/19
Bei Veräußerung unter gleichzeitiger Einräumung eines Nießbrauchs bleibt …
- LG Frankfurt/Oder, 21.04.2009 - 6a S 65/08
- AG Berlin-Charlottenburg, 09.10.2013 - 213 C 211/13
Eigenbedarfskündigung - Sperrfrist bei mehrmaliger Umwandlung
- AG Berlin-Wedding, 16.12.2015 - 15a C 157/15
- AG Hamburg, 17.08.2005 - 46 C 165/03
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen …
- AG Berlin-Mitte, 17.03.2021 - 9 C 341/20
Erlaubnis zur Untervermietung einer Wohnung
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