Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 143/57 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- DB 1958, 1324
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 143/57
Daß aber ein Ausschluß der Gewährleistungsansprüche jedenfalls dann zulässig ist, wenn sich der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bereit erklärt, ist anerkannten Rechtes (BGHZ 22, 90; BGH LM BGB § 476 Nr. 4; RGZ 87, 335; 96, 266, 268; 142, 353).Mit der reichsgerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings die Einschränkung zu machen, daß im Falle einer unmöglichen oder unzulänglichen Nachbesserung und Ersatzlieferung oder im Falle, daß Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigert oder ungebührlich verzögert werden, der Käufer gleichwohl auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann (BGHZ 22, 90, 96 mit Nachweisen).
- RG, 06.12.1933 - I 136/33
1. Kann die Ausgleichspflicht der aus unerlaubter Handlung haftenden …
Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 143/57
Daß aber ein Ausschluß der Gewährleistungsansprüche jedenfalls dann zulässig ist, wenn sich der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bereit erklärt, ist anerkannten Rechtes (BGHZ 22, 90; BGH LM BGB § 476 Nr. 4; RGZ 87, 335; 96, 266, 268; 142, 353). - RG, 23.11.1915 - II 269/15
Nachbesserungsrecht des Verkäufers
Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 143/57
Daß aber ein Ausschluß der Gewährleistungsansprüche jedenfalls dann zulässig ist, wenn sich der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bereit erklärt, ist anerkannten Rechtes (BGHZ 22, 90; BGH LM BGB § 476 Nr. 4; RGZ 87, 335; 96, 266, 268; 142, 353). - RG, 26.09.1919 - II 90/19
1. Zur Verjährung der Gewährleistungsansprüche, wenn dem Verkäufer vertragsmäßig …
Auszug aus BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 143/57
Daß aber ein Ausschluß der Gewährleistungsansprüche jedenfalls dann zulässig ist, wenn sich der Verkäufer zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung bereit erklärt, ist anerkannten Rechtes (BGHZ 22, 90; BGH LM BGB § 476 Nr. 4; RGZ 87, 335; 96, 266, 268; 142, 353).
- BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 152/84
Kaufpreiszahlung oder Schadensersatz bei gelieferten verseuchten Forellen - …
Auch im kaufmännischen Verkehr weicht aber eine Formularklausel, die - wie hier - eine Rüge verborgener Mängel ausnahmslos nur für den Zeitpunkt der Ablieferung gestattet, so weit von dem die Gesetzesregelung beherrschenden Grundsatz der Verantwortlichkeit des Verkäufers für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Kaufsache ab, daß sie nicht mehr hingenommen werden kann (für die Zeit vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes: Senatsurteile vom 17. Februar 1959 - VIII ZR 47/58 = LM HGB § 377 Nr. 6 unter III 1 = NJW 1959, 1081, 1082 - und vom 19. Januar 1977 - VIII ZR 319/75 = WM 1977, 365, 366 unter II 4 b; vgl. ferner Senatsurteil vom 14. Oktober 1958 - VIII ZR 143/57 = LM BGB § 459 Abs. 1 Nr. 7 unter I und Staudinger/Schlosser, a.a.O. Rdn. 79;… für Klauseln mit starrer Rügefrist ebenso Palandt/Heinrichs, 44. Aufl., AGBG § 11 Anm. 10 e cc;… Schmidt-Salzer, AGB 2. Aufl. F 131;… Koch/Stübing, a.a.O. § 11 Nr. 10 Rdn. 66;… Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, a.a.O. § 11 Nr. 10 e Rdn. 15;… Schlosser/Coester-Waltjen/Graba, AGBG § 11 Nr. 10 Rdn. 69;… Ulmer/Brandner/Hensen, a.a.O. § 11 Nr. 10 Rdn. 76). - BGH, 23.01.1961 - VIII ZR 65/60
Rechtsmittel
Auf Tatbestand und Entscheidungsgründe dieses Urteils vom 14. Oktober 1958 - VIII ZR 143/57 - wird Bezug genommen.
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