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Rechtsprechung
   BGH, 11.06.1969 - VIII ZR 151/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,3541
BGH, 11.06.1969 - VIII ZR 151/67 (https://dejure.org/1969,3541)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1969 - VIII ZR 151/67 (https://dejure.org/1969,3541)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1969 - VIII ZR 151/67 (https://dejure.org/1969,3541)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur …

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - VIII ZR 151/67
    Während bei Eheleuten die Beschaffung des Hausrats zu den Pflichten aus der ehelichen Lebensgemeinschaft gehört und deshalb nicht zum Gegenstand eines besonderen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses gemacht werden kann, würde es hier zur Begründung von Verpflichtungen hinsichtlich des Hausrats allerdings einer besonderen vertraglichen Bindung bedurft haben (BGH Urteil vom 1. April 1965 - II ZR 182/62 - WM 1965, 793).

    Wenn die Revision darauf verweist, für die Frage der Sittenwidrigkeit eines ehebrecherischen Verhältnisses komme es entscheidend auf das Gesamtbild an, das sich aus Inhalt, Zweck, Beweggrund und Begleitumständen des Rechtsgeschäfte ergebe, so verkennt sie, daß der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 1. April 1965 (II ZR 182/62 - WM 1965, 793) zugrundeliegende Sachverhalt von dem des vorliegenden Falles völlig verschieden ist.

  • BGH, 24.10.1951 - II ZR 18/51

    Auflösung einer faktischen Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - VIII ZR 151/67
    Es entspricht der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. BGHZ 3, 285, 17, 160, 166), daß die Grundsätze über die sog, faktische Gesellschaft nicht anwendbar sind, wenn die rechtliche Anerkennung des tatsächlich geschaffenen Zustands mit gewichtigen Interessen der Allgemeinheit in Widerspruch treten würden.
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - VIII ZR 151/67
    Die Auffassung des Berufungsgerichts entspricht der im Urteil BGHZ 35, 103, 111 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60] vertretenen.
  • RG, 19.06.1941 - V 129/40

    Was kann bei Schenkungswiderruf wegen groben Undankes als "Geschenk" …

    Auszug aus BGH, 11.06.1969 - VIII ZR 151/67
    Daß der Beschenkte etwas im eigenen Namen erworben hat, schließt die Annahme grundsätzlich nicht aus, daß nach den Willen der Parteien die Schenkung den erworbenen Gegenstand umfaßt (RGZ 167, 199, 203).
  • BFH, 13.04.1977 - II R 162/71

    Schenkung von Grundvermögen - Übernahme der Lasten durch Beschenkten - …

    Insbesondere ist noch nicht festgestellt, was nach dem Willen der Klägerin und ihres Vaters als zugewendet gelten sollte: Die Befreiung der Klägerin von ihrem durch Barzahlung zu tilgenden Teil der Kaufpreisschuld (§ 362 Abs. 1, § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder die Eigentumswohnung zu einem entsprechenden Teil (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1959 II 259/57 S, BFHE 69, 420, BStBl III 1959, 417, mit weiteren Nachweisen; Urteil des BGH vom 11. Juni 1969 VIII ZR 151/67, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1970 S. 19, 21).
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