Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 163/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch gegen den Nichtberechtigten auf Zahlung eines Geldbetrages aus abgetretenem Recht - Anfechtung der Abtretung durch den Konkursverwalter - Rechtzeitigkeit der Anfechtung - Leistungsverweigerungsrecht des Konkursverwalters bei Nichteinhaltung der Anfechtungsfrist ...
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Papierfundstellen
- MDR 1970, 757
- DB 1970, 1172
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 11/59
Vorausabtretung und Konkursanfechtung
Auszug aus BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 163/68
Der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts ist auch der erkennende Senat in seinen beiden Entscheidungen VIII ZR 11/59 vom 30. Juni 1959 (= BGHZ 30, 238) und VIII ZR 194/58 vom 2. Juli 1959 (= BGHZ 30, 248) gefolgt.In der Entscheidung BGHZ 30, 238 handelte es sich - wie hier - um den Fall, daß der Konkursverwalter Forderungen, die der Gemeinschuldner anfechtbar an einen Gläubiger abgetreten hatte, eingezogen hatte und von dem Gläubiger auf Herausgabe dieser Beträge in Anspruch genommen wurde.
- BGH, 02.07.1959 - VIII ZR 194/58
Aufrechnungsbefugnis eines Massegläubigers
Auszug aus BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 163/68
Der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts ist auch der erkennende Senat in seinen beiden Entscheidungen VIII ZR 11/59 vom 30. Juni 1959 (= BGHZ 30, 238) und VIII ZR 194/58 vom 2. Juli 1959 (= BGHZ 30, 248) gefolgt.In BGHZ 30, 248 handelte es sich um einen wesentlich anders liegenden Fall, für den der Senat die Anwendbarkeit des § 41 Abs. 2 KO verneint hat.
- RG, 20.02.1914 - VII 454/13
Konkurs; Verlust der Anfechtungseinrede
Auszug aus BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 163/68
Das genügt nach allgemeiner Meinung der Rechtsprechung (seit RGZ 84, 225) und des Schrifttums grundsätzlich, um zu bejahen, daß die Verpflichtung des Gemeinschuldners (oder Konkursverwalters) im Sinne des § 41 Abs. 2 KO "durch" die anfechtbare Handlung begründet worden ist, flicht erforderlich ist dagegen, daß diese Verpflichtung allein auf der anfechtbaren Handlung beruht, wie das Reichsgericht in seiner älteren Rechtsprechung (vgl. RGZ 56, 313) angenommen hatte.Denn, wie schon RGZ 84, 225, 228 zutreffend ausführt,.
- BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91
Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und …
Vielmehr genügt es, daß das jetzt geltend gemachte Recht nicht ohne die anfechtbare Rechtshandlung entstanden wäre, diese folglich ein Tatbestandsmerkmal des Klageanspruchs darstellt (vgl. BGHZ 30, 238, 240; BGH, Urt. v. 4. Mai 1970 - VIII ZR 163/68, WM 1970, 756, 757). - BGH, 01.12.1988 - IX ZR 112/88
Erhebung der Anfechtungseinrede
Denn der Konkursverwalter hat sie nicht gerichtlich geltend gemacht, wie das in § 41 KO vorausgesetzt ist (BGHZ 90, 249 [BGH 01.03.1984 - IX ZR 33/83] zur Klage des Konkursverwalters; BGHZ 30, 248, 252; BGH Urt. vom 4. Mai 1970 - VIII ZR 163/68, WM 1970, 756, 757 zur Einrede im Prozeß;… BGH Urt. vom 14. Juli 1960 - VIII ZR 174/59, NJW 1960, 1952 für den Mahnbescheid).Das trifft zu, wenn die Zahlung des Schuldners an den Konkursverwalter gemäß § 407 Abs. 1 BGB gegenüber dem Zessionar des Gemeinschuldners wirksam ist und deshalb der Gläubiger den Anspruch aus § 816 Abs. 2 BGB gegen den Konkursverwalter erhebt (BGH Urt. vom 4. Mai 1970 - VIII ZR 163/68, WM 1970, 756, 757) oder wenn der Konkursverwalter, der sich im Besitz der gepfändeten Sache befindet, als Beklagter oder Kläger die Unwirksamkeit eines Pfändungspfandrechts aufgrund einer Konkursanfechtung geltend macht (…BGH Urt. vom 1. März 1982 aaO).
- BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88
Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung
Diese Vorschrift ist nach einer ständigen, bereits vom Reichsgericht begründeten Rechtsprechung auch auf die Herausgabepflicht des Konkursverwalters nach § 816 Abs. 2 BGB anzuwenden, die sich daraus ergibt, daß er einen einem Aussonderungsrecht unterliegenden Gegenstand verwertet und den Erlös zur Masse gezogen hat (RGZ 84, 225, 227 f.; RGZ 95, 224, 226; BGHZ 30, 238, 239; BGH, Urt. v. 4. Mai 1970 - VIII ZR 163/68, MDR 1970, 757;… ebenso Kuhn/Uhlenbrock a.a.O. § 41 Rdn. 12 b;… Kilger a.a.O. § 41 Anm. 8).
- BGH, 28.11.1983 - II ZR 94/83
Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer Gesellschaftseinlage - …
§ 41 KO geht davon aus, daß sich der Dritte, der etwas in vielleicht anfechtbarer Weise aus der Konkursmasse erlangt hat, darauf verlassen darf, nach Ablauf eines Jahres vom Konkursverwalter nicht mehr auf Rückgewähr in Anspruch genommen zu werden; dagegen besteht, wenn der Dritte nur einen noch nicht erfüllten Anspruch gegen den Gemeinschuldner erlangt hat, kein Bedürfnis, den Konkursverwalter zur Anfechtung zu nötigen, solange nicht der Dritte diesen Anspruch geltend macht (BGHZ 59, 353, 354 und BGH Urt. v. 4.5.1970 - VIII ZR 163/68 = LM KO § 41 Nr. 4 = WM 1970, 556 unter 3 c).Das Berufungsgericht hat seine gegenteilige Meinung aus der in einigen Urteilen des Bundesgerichtshofes enthaltenen Wendung hergeleitet, Sinn des § 41 Abs. 2 KO sei es, der Konkursmasse durch die verbleibende Einrede die Werte zu erhalten, die ihm Dritte streitig machen (Urt. v. 4.5.1970 - VIII ZR 163/68 = LM KO § 41 Nr. 4 m.w.N.).
- BGH, 25.10.1972 - VIII ZR 54/71
Klage des Konkursverwalters bei Hinterlegung
Der Dritte, der von dem Gemeinschuldner etwas erworben hat - sei es rechtsgeschäftlich oder im Wege der Zwangsvollstreckung - soll sich darauf verlassen können, daß er später als ein Jahr nach Konkurseröffnung der Anfechtungsklage nicht mehr ausgesetzt werden kann (Senatsurteil vom 4. Mai 1970 - VIII ZR 163/68 = LM KO § 41 Nr. 4 = WM 1970, 756 = MDR 1970, 757). - LG Hamburg, 22.03.2022 - 330 O 79/21
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit für eine Sparkasse bestellter Sicherheit …
Der nach § 146 Abs. 2 InsO erforderliche Zusammenhang zwischen der Leistungspflicht des Insolvenzverwalters und der anfechtbaren Handlung des Schuldners ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn der Insolvenzverwalter - wie vorliegend - eine vom Schuldner anfechtbar abgetretene Forderung einzieht und deshalb vom Zessionar belangt wird (BGH Urt. v. 4.5.1970 - VIII ZR 163/68, BeckRS 1970, 31121868;… Uhlenbruck/Hirte/Borries, 15. Aufl. 2019, InsO § 146 Rn. 12).
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