Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 667
- BB 1960, 227
- DB 1960, 260
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- RG, 06.12.1933 - I 136/33
1. Kann die Ausgleichspflicht der aus unerlaubter Handlung haftenden …
Auszug aus BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58
Schon die Rechtsprechung des Reichsgerichts hatte den Grundsatz entwickelt, daß eine Beschränkung der Gewährleistung jedenfalls dann zulässig ist, wenn dem Käufer oder Besteller, wie das vorliegend der Fall ist, ein Recht auf Nachbesserung eingeräumt wird (RGZ 142, 353, 355).Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß in solchen Fällen, in denen die Parteien eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages die gesetzliche Mängelhaftung zugunsten einer Nachbesserungsverpflichtung des Verkäufers oder Lieferanten eingeschränkt haben, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht nur aufleben, wenn eine Behebung der Mängel wegen völliger Unbrauchbarkeit der Sache unmöglich ist, sondern auch schon dann, wenn Nachbesserungsversuche längere Zeit zu keinem Erfolg geführt haben, so daß ein weiteres Zuwarten dem Besteller oder Käufer nicht mehr zumutbar erscheint (RGZ 87, 335, 338; 96, 266; 142, 353, 356; WarnRspr 1922 Nr. 10; LZ 1931, 1379).
- BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart
Auszug aus BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58
Darauf, ob die Bedingungen dem Schreiben des Klägers zur Kenntnisnahme der Beklagten beigefügt waren, kommt es, wie das Berufungsgericht zutreffend erwogen hat, nicht an (BGHZ 7, 187, 190). - BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58
Dem hat sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHZ 22, 90, 96; Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 = NJW 1958, 419).
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 314/56
Auszug aus BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58
Dem hat sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHZ 22, 90, 96; Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 = NJW 1958, 419). - RG, 23.11.1915 - II 269/15
Nachbesserungsrecht des Verkäufers
Auszug aus BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß in solchen Fällen, in denen die Parteien eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages die gesetzliche Mängelhaftung zugunsten einer Nachbesserungsverpflichtung des Verkäufers oder Lieferanten eingeschränkt haben, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht nur aufleben, wenn eine Behebung der Mängel wegen völliger Unbrauchbarkeit der Sache unmöglich ist, sondern auch schon dann, wenn Nachbesserungsversuche längere Zeit zu keinem Erfolg geführt haben, so daß ein weiteres Zuwarten dem Besteller oder Käufer nicht mehr zumutbar erscheint (RGZ 87, 335, 338; 96, 266; 142, 353, 356; WarnRspr 1922 Nr. 10; LZ 1931, 1379). - RG, 26.09.1919 - II 90/19
1. Zur Verjährung der Gewährleistungsansprüche, wenn dem Verkäufer vertragsmäßig …
Auszug aus BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß in solchen Fällen, in denen die Parteien eines Kauf- oder Werklieferungsvertrages die gesetzliche Mängelhaftung zugunsten einer Nachbesserungsverpflichtung des Verkäufers oder Lieferanten eingeschränkt haben, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht nur aufleben, wenn eine Behebung der Mängel wegen völliger Unbrauchbarkeit der Sache unmöglich ist, sondern auch schon dann, wenn Nachbesserungsversuche längere Zeit zu keinem Erfolg geführt haben, so daß ein weiteres Zuwarten dem Besteller oder Käufer nicht mehr zumutbar erscheint (RGZ 87, 335, 338; 96, 266; 142, 353, 356; WarnRspr 1922 Nr. 10; LZ 1931, 1379). - RG, 11.12.1934 - VII 240/34
1. Unter welchen Voraussetzungen kann beim Verkauf eines Unternehmens in der …
Auszug aus BGH, 17.12.1959 - VIII ZR 167/58
Es spricht jedoch nichts dafür, der Kläger habe für einen Erfolg einstehen wollen, der über die bloße Vertragserfüllung hinausging, also ein selbständiges Garantieversprechen abgegeben (RGZ 146, 120, 123, 124).
- BGH, 29.06.1981 - VII ZR 299/80
Beweis für die Einhaltung einer Zusicherung
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1951 - I ZR 93/50 = LM § 355 HGB Nr. 3 Bl. 2; Urteil vom 17. Dezember 1959 - VIII ZR 167/58 = BB 1960, 227; Urteil vom 4. März 1977 - I ZR 83/75 = LM ADSp § 41 Nr. 6 = WM 1977, 533; vgl. auch BGHZ 50, 200, 207; NJW 1974, 272, 273). - BGH, 22.10.1969 - VIII ZR 196/67
Vorbehaltlose Abnahme: Verlust der Mängelrechte nur bei Mangelkenntnis!
"Der Lieferer kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt" (Urteil vom 17. Dezember 1959 - VIII ZR 167/58 - LM BGB § 157 (Ga Nr. 7) = NJW 1960, 667). - BGH, 09.02.1960 - VIII ZR 53/59 In der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 17 p Dezember 1959 - VIII ZR 167/58 - hat der erkennende Senat bei der Auslegung einer ähnlichen Klausel zwar auch Punktionsmängel einer Maschine als der Haftungseinschränkung unterliegend angenommen, obwohl deren Abstellung Änderungen an der Maschine bedingten Dem dort entschiedenen Palle lag jedoch ein anderer Wortlaut der einschlägigen Klausel zugrunde Es war in der Vertragsbestimmung ausdrücklich fest gelegt, daß sich die Nachbesserung auch auf Mängel beziehe, die mit "fehlerhafter Bauart" in Verbindung stehen An einer so eindeutigen Hervorhebung eines der Fehlerhaftigkeit der Planung zuzurechnenden Umstandes fehlt es jedoch im vorliegenden Falle.
- OLG Nürnberg, 13.05.1982 - 8 U 204/82
Anzahl der zumutbaren Nachbesserungsversuche; Wandelungsanspruch ohne …
Wann einem Käufer weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zugemutet werden können, beurteilt sich nach der Natur des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (BGH NJW 1960, 667, 669 [BGH 17.12.1959 - VIII ZR 167/58] m.w.N.;… Reinking-Eggert, Der Autokauf, Rn. 308;… Ulmer-Brandner-Hensen, AGB-Gesetz, 3. Aufl., § 11 Nr. 10 Rn. 37). - BGH, 16.10.1975 - VII ZR 38/73
Vertragliches Aufrechnungsverbot für den Bauherrn - Unangemessene Beschneidung …
Diese Regelung geht allen anders lautenden Klauseln in den von der Klägerin verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen vor (BGH Urteile vom 14. Dezember 1951 - I ZR 93/50 = LM § 355 HGB Nr. 3; vom 17. Dezember 1959 - VIII ZR 167/58 = BB 1960, 227; vgl. auch BGH NJW 1972, 46, 47 linke Spalte oben). - BGH, 19.02.1964 - VIII ZR 151/62
Rechtsmittel
Im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, daß die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der §§ 459 ff BGB nicht nur dann aufleben, wenn sich die Nachbesserung als unmöglich erweist, sondern auch in dem Falle, daß ein weiteres Zuwarten dem Käufer nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. insbesondere Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1959 - VIII ZR 167/58 - = NJW 1960, 667). - BGH, 22.02.1961 - VIII ZR 91/60
Rechtsmittel
Dass grundsätzlich auf Mangelhaftigkeit des vom Lieferer hergestellten Gegenstandes gestützte Schadensersatzansprüche durch allgemeine Geschäftsbedingungen rechtswirksam ausgeschlossen werden können, wenn, wie das vorliegend der Fall ist, dem Besteller wenigstens ein Anspruch auf Nachbesserung eingeräumt wird, ist anerkannten Rechtes (BGHZ 22, 90, 96 [BGH 29.10.1956 - II ZR 78/55]; Urt. d. erkennenden Senats vom 26. November 1957 - VIII ZR 314/56 = NJW 1958, 419 und vom 17. Dezember 1959 - VIII ZR 167/58 = NJW 1960, 1661; RGZ 142, 353, 355).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".