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| BGH, 12.05.1980 - VIII ZR 204/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG …
Auszug aus BGH, 12.05.1980 - VIII ZR 204/79
Dabei kommt es auf den sich aus Abschlußbeweggrund, Inhalt und Zweck ergebenden Gesamtcharakter des Rechtsgeschäfts an, der an der Sittenordnung zu messen ist (BGH Beschluß vom 31. März 1970 - III ZB 23/68 = BGHZ 53, 369, 375).
- BGH, 15.01.1987 - III ZR 153/85
Wirksamkeit eines am Ende eines Nachtclubbesuchs von einem zur Barzahlung …
Daher braucht, soweit das Schuldanerkenntnis unwirksam ist, nicht darüber entschieden zu werden, ob die im Laufe der Nacht geschlossenen Grundgeschäfte (Verzehrverträge) wirksam oder wegen einer alkoholbedingten Störung der Geistestätigkeit des Beklagten gemäß § 105 Abs. 2 BGB oder wegen Sittenwidrigkeit oder Wuchers gemäß § 138 BGB nichtig waren (vgl. BGH Urteil vom 12. Mai 1980 - VIII ZR 204/79 = WM 1980, 902; BayObLG NJW 1985, 873) und ob dem Kläger aufgrund der Amex-Slips Ansprüche gegen den Beklagten zustehen.
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