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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 23/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1654
BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 23/08 (https://dejure.org/2008,1654)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2008 - VIII ZR 23/08 (https://dejure.org/2008,1654)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08 (https://dejure.org/2008,1654)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    MiethöheRegG § 10 Abs. 2 Satz 2; BGB § 139

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    MHG § 10 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 139; ; MiethöheRegG § 10 Abs. 2 Satz 2

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Staffelmiete nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren unwirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer unter Geltung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete bei Überschreitung der zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Staffelmietvereinbarung - Unwirksamkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Staffelmiete - Geltung des MHG und Höchstdauer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    MiethöheRegG § 10 Abs. 2 Satz 2; BGB § 139
    Zeitlich unbegrenzte Staffelmietvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139; MHG § 10 Abs. 2 S. 2
    Wirksamkeit einer unter Geltung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe ( MHG ) ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete bei Überschreitung der zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Staffelmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Langfristige Staffelmiete

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zu lange Staffelmietvereinbarung unter Geltung des MHG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu lange Staffelmietvereinbarung in "Altverträgen"

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Wegen Überschreitung der Höchstdauer unzulässige Staffelmietvereinbarung ist auf zulässigen Zeitraum (10 Jahre) zu beschränken

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Staffelmiete mit unzulässiger Höchstlaufzeit ist nur teilweise unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung ohne Laufzeitbegrenzung in Altvertrag (IMR 2009, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 306
  • MDR 2009, 253
  • NZM 2009, 154
  • ZMR 2009, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 06.02.2004 - 63 S 179/03
    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 23/08
    Entgegen der von der Revision und einem Teil der Instanzgerichte vertretenen Auffassung (LG Berlin, GE 2004, 625 - Zivilkammer 63 - sowie GE 2003, 325 - Zivilkammer 62 - LG Gießen, WuM 1994, 693 ) ist auch eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (so auch LG Berlin, GE 1991, 781 - Zivilkammer 67;… Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rdnr. C 518a;… Blank/Börstinghaus, Miete 1. Aufl. § 10 MHG Rdnr. 22;… Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 12;… Barthelmess, WKSchG, 5. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 82;… wohl auch MünchKommBGB/Voelskow, 3. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 20, unter Hinweis auf die ähnliche Problematik bei Preisvorschriften).
  • LG Berlin, 14.11.2002 - 62 S 307/02

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung; Voraussetzungen für das Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 23/08
    Entgegen der von der Revision und einem Teil der Instanzgerichte vertretenen Auffassung (LG Berlin, GE 2004, 625 - Zivilkammer 63 - sowie GE 2003, 325 - Zivilkammer 62 - LG Gießen, WuM 1994, 693 ) ist auch eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (so auch LG Berlin, GE 1991, 781 - Zivilkammer 67;… Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rdnr. C 518a;… Blank/Börstinghaus, Miete 1. Aufl. § 10 MHG Rdnr. 22;… Soergel/Heintzmann, BGB, 12. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 12;… Barthelmess, WKSchG, 5. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 82;… wohl auch MünchKommBGB/Voelskow, 3. Aufl., § 10 MHG Rdnr. 20, unter Hinweis auf die ähnliche Problematik bei Preisvorschriften).
  • BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11

    Wohnraummiete: Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung; Wirksamkeit einer …

    Rn. 13 a) Der Senat hat für eine unter der Geltung des Miethöhegesetzes ohne zeitliche Begrenzung vereinbarte Staffelmiete entschieden, dass sie nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam ist, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, WuM 2009, 117 Rn. 11, zu einer individualvertraglichen Vereinbarung; Senatsbeschluss vom 7. Juli 2009 - VIII ZR 140/08, WuM 2009, 587, zu einer formularvertraglichen Staffelmiete).

    Mangels anderer Anhaltspunkte ist daher davon auszugehen, dass die Parteien, wenn ihnen das gesetzliche Erfordernis einer betragsmäßigen Angabe der Mietsteigerungen bewusst gewesen wäre, von der Staffelmietvereinbarung nicht insgesamt Abstand genommen, sondern an der Staffelmietvereinbarung jedenfalls für die ersten zehn Jahre mit ihrem insoweit zulässigen Inhalt festgehalten hätten (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, aaO Rn. 13).

  • BGH, 07.07.2009 - VIII ZR 140/08

    Wirksamkeit einer formularvertraglich vereinbarten Staffelmiete

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils in der vorliegenden Sache entschieden, dass eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete nur insoweit unwirksam ist, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, WuM 2009, 117, Tz. 11 ff.).
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