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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 232/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1622
BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 232/56 (https://dejure.org/1957,1622)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1957 - VIII ZR 232/56 (https://dejure.org/1957,1622)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1957 - VIII ZR 232/56 (https://dejure.org/1957,1622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 138
  • DB 1957, 1223
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 296/53

    Gewährleistung. Heilgerät

    Auszug aus BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 232/56
    Demgemäß kann ein Irrtum über .jfcatsächliche und rechtliche Verhältnisse der Kaufsache, die keinen Fehler im Sinne des § 459 Abs. 1 BGB darstellen, wohl aber den Begriff der Eigenschaften im Sinne des § 119 Abs, 2 BGB erfüllen, eine Anfechtung nach dieser Vorschrift nur dann begründen, wenn sich die Verhandlungen nicht zu einer Zusicherung nach §§ 459 Abs. 2, 463 BGB verdichtet hatten (BGHZ 16, 54, 57 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 14.02.1919 - II 298/18

    Kauf nach Probe

    Auszug aus BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 232/56
    Eine solche Annahme ist, worauf das Berufungsgericht zutreffend hinge wiesen hat, dann nicht gerechtfertigt, wenn das Muster nur zur Erweckung der Kauflust oder deshalb vorgelegt wird, da mit der Käufer sich ein ungefähres Bild von der Kaufsache machen kann (vgl- RGZ 94, 336; R g Jü 1902 Beil. 230 Hr. 96).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw; …

    Der erkennende Senat hat es umgekehrt einmal für bedenkenfrei gehalten, eine erfolglose Wandlungserklärung in eine Anfechtungserklärung umzudeuten, wenn die Voraussetzungen für einen Anfechtungstatbestand geltend gemacht worden sind (Urteil vom 26. November 1957 - VIII ZR 232/56 - insoweit nicht veröffentlicht).
  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 20/77

    Haftung eines Börsendienstes

    Gerade dadurch unterscheiden sich die in einem B. enthaltenen Empfehlungen von dem Inhalt anderer, an fortdauernden Sachverhalten orientierter Anleitungsbücher, - etwa einem Anleitungsbuch für die Errichtung von Nottestamenten, das dem Käufer allgemein und für die Dauer der bestehenden gesetzlichen Regelung die "richtige" Erstellung eines derartigen Testaments ermöglichen soll und dessen Verkauf und Lieferung einschließlich der Haftung für Mängel der erkennende Senat ausschließlich nach den Bestimmungen des Kaufrechts gemessen hat(Senatsurteil vom 14. März 1973 - VIII ZR 137/71 = WM 1973, 730, 731 = NJW 1973, 843, 844;… vgl. auch Mezger a.a.O. § 459 Rdn. 15)" An dieser auf eine gewisse Dauer angelegten, an objektiven Kriterien zu bemessenden und sich aus dem Inhalt des Druckwerks ergebenden Eigenschaft der Sache aber fehlt es hier gerade (vgl. dazu auchSenatsurteil vom 26. November 1957 - VIII ZR 232/56 = NJW 1958-, 138, 139 = LM BGB § 459 Abs. 1 lfd. Nr. 4).
  • BGH, 14.03.1973 - VIII ZR 137/71

    Druckwerk - Anleitung - Inhaltliche Richtigkeit - Zugesicherte Eigenschaft - …

    Baß auch der Inhalt eines Bruckwerkes und seine Eignung, für einen von beiden Vertragsteilen zugrunde gelegten Verwendungszweck zugesichert werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 1957 (VIII ZR 232/56 = LM BGB § 459 Abs. 1 Nr. 4) ausgesprochen.
  • BGH, 25.01.1961 - VIII ZR 70/60
    Nachdem das die Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Landgerichts zurückweisende Urteil des Kammergerichts von 10. Januar 1956 durch Urteil des erkennenden Senats vom 26. November 1957 - VIII ZR 232/56 (LM BGB § 459 Abs. 1 Nr. 4 = NJW 1958, 138), auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden war, hat das Kammergericht nach einer von ihm durchgeführten Beweisaufnahme die Berufung erneut zurückgewiesen.
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