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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 233/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15699
BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 233/07 (https://dejure.org/2008,15699)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2008 - VIII ZR 233/07 (https://dejure.org/2008,15699)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2008 - VIII ZR 233/07 (https://dejure.org/2008,15699)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 286

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerachtlassung wesentlicher tatsächlicher Umstände durch ein Berufungsgericht bei Nichtberücksichtigung der Möglichkeit der Ersetzung eines ergänzungsbedürftigen Kaufvertrages durch einen Leasingvertrag; Aufhebung eines Urteils auf eine Revision hin wegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157
    Abgrenzung von Abzahlungskauf und Leasing

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen …

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 233/07
    Der Senat kann lediglich überprüfen, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, namentlich wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen worden ist, oder ob ein Auslegungsergebnis erzielt worden ist, das - ausgehend vom Vertragswortlaut nach Maßgabe des zu erforschenden wirklichen Willens der Vertragsschließenden - den Interessen der Parteien nicht mehr gerecht wird (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, WM 2005, 1895, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 29. Januar 2002 - VI ZR 230/01, NJW 2002, 1878, unter II 1 a m.w.N.).

    Das gilt umso mehr, wenn es sich wie hier um Umstände handelt, die - auch wenn sie nach Vertragsschluss liegen - geeignet sein können, ein bestimmtes, bereits bei Vertragsschluss vorherrschendes übereinstimmendes Vertragsverständnis der Parteien zum Ausdruck zu bringen (Senatsurteil vom 6. Juli 2005, aaO, unter II 2 a bb m.w.N.).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 230/01

    Auswirkung eines Abfindungsvergleichs auf die Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 233/07
    Der Senat kann lediglich überprüfen, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht, namentlich wesentliches Auslegungsmaterial unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen worden ist, oder ob ein Auslegungsergebnis erzielt worden ist, das - ausgehend vom Vertragswortlaut nach Maßgabe des zu erforschenden wirklichen Willens der Vertragsschließenden - den Interessen der Parteien nicht mehr gerecht wird (vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, WM 2005, 1895, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 29. Januar 2002 - VI ZR 230/01, NJW 2002, 1878, unter II 1 a m.w.N.).
  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines …

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 233/07
    Das wiederum lässt sich nur aus den Umständen herleiten, aus denen sich die Kenntnis über den zu beweisenden Parteiwillen ergeben soll (Senatsurteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82, WM 1983, 825, unter II 3 b).
  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 100/04

    Funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Berufung bei …

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 233/07
    Es handelt sich bei dem in das Wissen der Zeugin gestellten Willen der Vertragsparteien, den zunächst geschlossenen Kaufvertrag durch den Leasingvertrag zu ersetzen, um eine innere Tatsache, die in der Weise bewiesen werden kann, dass Indizien festgestellt werden, welche den Schluss auf diese Tatsache zulassen (Senatsbeschluss vom 28. März 2006 - VIII ZB 100/04, NJW 2006, 1808, unter III 2 b; BGH, Urteil vom 30. April 1992 - VII ZR 78/91, NJW 1992, 2489, unter II 2).
  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 78/91

    Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes

    Auszug aus BGH, 30.04.2008 - VIII ZR 233/07
    Es handelt sich bei dem in das Wissen der Zeugin gestellten Willen der Vertragsparteien, den zunächst geschlossenen Kaufvertrag durch den Leasingvertrag zu ersetzen, um eine innere Tatsache, die in der Weise bewiesen werden kann, dass Indizien festgestellt werden, welche den Schluss auf diese Tatsache zulassen (Senatsbeschluss vom 28. März 2006 - VIII ZB 100/04, NJW 2006, 1808, unter III 2 b; BGH, Urteil vom 30. April 1992 - VII ZR 78/91, NJW 1992, 2489, unter II 2).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 82/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Injektionsvorrichtung mit …

    Eine solche kann zwar in der Weise bewiesen werden, dass Indizien festgestellt werden, welche den Schluss auf diese Tatsache zulassen (vgl. BGH, NJW 2006, 1808, 1809; NJW 1992, 2489; BGH, v. 30.04.2008 - VIII ZR 233/07).

    Für einen erheblichen Beweisantritt genügt es insoweit aber nicht, einen Zeugenbeweis ohne nähere Darlegung der Umstände lediglich zu einem dahingehenden Parteiwillen zu benennen (BGH, v. 30.04.2008 - VIII ZR 233/07).

    Das wiederum lässt sich nur aus den Umständen herleiten, aus denen sich die Kenntnis über den zu beweisenden Parteiwillen ergeben soll (BGH, v. 30.04.2008 - VIII ZR 233/07, m. w. Nachw.).

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