Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 233/62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 128/58
Auszug aus BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 233/62
Allerdings hat die Rechtsprechung den Mieter neben dem in § 542 BGB geregelten außerordentlichen Kündigungsrecht auch noch ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde gewährt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1959 - VIII ZR 128/58 - LM BGB § 542 Nr. 1;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 542 Nr. 2).
- BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 117/86
Ansprüche des Leasingnehmers bei teilweiser Übergabe der Leasingsache (Übergabe …
Zwar wird dieses besondere Kündigungsrecht durch § 542 BGB nicht schlechthin verdrängt (Senatsurteile vom 30. Juni 1959 - VIII ZR 128/58 = LM BGB § 542 Nr. 1 = WM 1959, 1160 unter B I 4 - und vom 15. April 1964 - VIII ZR 233/62, unveröffentlicht, unter 2 a - für den vergleichbaren Fall des Verhältnisses von § 554 BGB zu § 242 BGB vgl. Senatsurteil vom 26. März 1969 VIII ZR 76/67 = WM 1969, 625 unter IV 3 c), soweit aber das Gesetz für einen Kündigungsgrund eine Fristsetzung oder andere formale Voraussetzungen vorsieht, kann derselbe Grund nicht zum Anlaß einer auf § 242 BGB gestützten außerordentlichen fristlosen Kündigung genommen werden, ohne daß besondere, die Vertragsbeziehung erheblich gefährdende Umstände hinzutreten. - BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 119/76
Voraussetzungen für die Begründung eines Mietverhältnisses - Verstoß gegen die …
Auch § 542 BGB schließt die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nicht aus (vgl. die Senatsurteile vom 30. Juni 1959 - VIII ZR 128/58 = LM BGB § 542 Nr. 1 Bl. 1 R und vom 15. April 1964 - VIII ZR 233/62 sowie BGB-RGRK, 12. Aufl., § 542 Rdn. 17 und Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl. § 542 Rdn. 2).
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