Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2014 - VIII ZR 240/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Abweisung einer Räumungsklage; Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zur Bestimmung des Beschwerdewertes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 26 Nr 8 ZPOEG, § 8 ZPO, § 9 ZPO
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei Abweisung einer Räumungsklage; Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zur Bestimmung des Beschwerdewertes - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemessung der durch die Abweisung einer Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung entstandenen Beschwer mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Bemessung der durch die Abweisung einer Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung entstandenen Beschwer mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
NZB unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.04.2008 - VIII ZR 50/06
Streitwert bei Räumungsklage
Auszug aus BGH, 14.10.2014 - VIII ZR 240/14
Die der Klägerin durch die Abweisung ihrer Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung entstandene Beschwer ist gemäß § 8 ZPO, § 9 ZPO analog mit dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete zu bewerten (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2008 - VIII ZR 50/06, WuM 2008, 417 Rn. 2). - BGH, 18.12.2002 - IX ZA 31/02
Verfassungsmäßigkeit der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 14.10.2014 - VIII ZR 240/14
Rn. 2 Entgegen der Auffassung der Klägerin verletzt die Übergangsregelung des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht das Rechtsstaatsprinzip, denn dieses gebietet nicht, dass in allen Fällen das Rechtsmittel der Revision gegeben sein muss (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02, NJW-RR 2003, 645 unter [II] 2 b mwN).
- BGH, 06.06.2024 - V ZR 247/23 Rn. 3 2. Die Verfassungsmäßigkeit von § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht zweifelhaft (vgl. zur Vorgängerregelung des § 26 Nr. 8 EGZPO BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - VIII ZR 240/14, WuM 2014, 754 Rn. 2; Beschluss vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02, NJW-RR 2003, 645; allg. zum Instanzenzug BVerfGE 19, 323).
- BGH, 09.01.2020 - IX ZA 18/19
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Die Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in § 26 Nr. 8 EGZPO aF (seit dem 1. Januar 2020: § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist verfassungsgemäß (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2002 - VII ZA 31/02, NJW-RR 2003, 645; vom 14. Oktober 2014 - VIII ZR 240/14, WuM 2014, 754 Rn. 2). - BGH, 08.02.2017 - XII ZA 2/17
Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts aufgrund einer aussichtslosen …
Insbesondere verstößt die zeitliche Verlängerung der Erfordernis einer Mindestbeschwer für die Eröffnung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (hier: bis zum 30. Juni 2018) nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip, weil sich aus der Verfassung keine Anspruch darauf ableiten lässt, dass der Rechtsweg in allen Zweigen einen Instanzenzug haben, insbesondere stets das Rechtsmittel der Revision gegeben sein müsse (vgl. BGH Beschlüsse vom 18. Dezember 2002 - IX ZA 31/02 - NJW-RR 2003, 645 und vom 14. Oktober 2014 - VIII ZR 240/14 - WuM 2014, 754).
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