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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1967 - VIII ZR 247/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,603
BGH, 01.03.1967 - VIII ZR 247/64 (https://dejure.org/1967,603)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1967 - VIII ZR 247/64 (https://dejure.org/1967,603)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1967 - VIII ZR 247/64 (https://dejure.org/1967,603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abzug des selbst für den Erwerb des Gegenstands aufgewandten Betrags von dem aus der Veräußerung des fremden Gegenstands erzielten Erlös bei Inanspruchnahme aus § 816 Abs 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Rücktritt des Eigentumsschutzes hinter den Gutglaubensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 128
  • NJW 1967, 1021
  • MDR 1967, 667
  • DB 1967, 676
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53

    Treibstoff - § 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB; §§ 989, 990 …

    Auszug aus BGH, 01.03.1967 - VIII ZR 247/64
    In Rechtslehre und Rechtsprechung wird überwiegend angenommen, daß der aus § 816 Abs. 1 Satz 1 in Anspruch Genommene von dem aus der Veräußerung des fremden Gegenstandes erzielten Erlös nicht den Betrag abziehen darf, den er selbst für den Erwerb des Gegenstandes aufgewandt hat (vgl. BGHZ 9, 335 [BGH 07.05.1953 - IV ZR 183/52]; 14, 9 [BGH 03.06.1954 - IV ZR 218/53];… von Caemmerer in Festschrift für Rabel I 385; Enneccerus/Lehmann 15. Bearb. § 227 III 4;… Larenz, Schuldrecht 7. Aufl. II § 64 II;… Erman/Seiler 3. Aufl. § 818 Anm. 6 Ba dd).
  • BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52

    Bereicherungsanspruch

    Auszug aus BGH, 01.03.1967 - VIII ZR 247/64
    In Rechtslehre und Rechtsprechung wird überwiegend angenommen, daß der aus § 816 Abs. 1 Satz 1 in Anspruch Genommene von dem aus der Veräußerung des fremden Gegenstandes erzielten Erlös nicht den Betrag abziehen darf, den er selbst für den Erwerb des Gegenstandes aufgewandt hat (vgl. BGHZ 9, 335 [BGH 07.05.1953 - IV ZR 183/52]; 14, 9 [BGH 03.06.1954 - IV ZR 218/53];… von Caemmerer in Festschrift für Rabel I 385; Enneccerus/Lehmann 15. Bearb. § 227 III 4;… Larenz, Schuldrecht 7. Aufl. II § 64 II;… Erman/Seiler 3. Aufl. § 818 Anm. 6 Ba dd).
  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbullen - Gutgläubiger Kauf einer gestohlenen Sache, Verarbeitung, …

    Deshalb kann er es auch nicht gegenüber dem Bereicherungsanspruch (BGHZ 47, 128, 130 f).
  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 47/86

    Bereicherungsausgleich bei Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen; Ansprüche …

    Denn der Bereicherungsanspruch der Klägerin trat an die Stelle ihres durch die Versteigerung verlorenen Eigentums an dem PKW, und die Beklagte kann als Bereicherungsschuldnerin nicht besser gestellt sein, als sie zuvor gegenüber der Klägerin als Eigentümerin des PKW stand (Senatsurteile BGHZ 55, 176, 179 f.; 47, 128, 130 f. [BGH 01.03.1967 - VIII ZR 247/64]).
  • BGH, 14.03.1974 - VII ZR 129/73

    Hemden - § 812, § 932 BGB, Dreiecksverhältnis

    Denn dann würde er in aller Regel überhaupt kein Eigentum erwerben und wäre damit einem Bereicherungsanspruch des Dritten nach § 812 oder § 816 BGB voll ausgesetzt, d.h. sogar ohne seine eigene an den wahren Schuldner erbrachten Leistungen absetzen zu dürfen (BGHZ 47, 128, 130; 55, 176, 179/180 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.03.1976 - VII ZR 32/75

    Stille Zession und Zwangsvollstreckung

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Bereicherungsschuldner in diesen Fällen nur die für den Erwerb einer Sache einem Dritten erbrachte Gegenleistung nicht in Ansatz bringen (BGHZ 47, 128, 129/130; 55, 176, 179/180; BGH NJW 1970, 2059 jeweils mit weiteren Nachweisen auch aus dem Schrifttum).
  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01

    Voraussetzungen der Teilnahme am sog. Transferrubel-Abrechnungsverfahren; …

    aa) Durch die teilweise Abführung des Erlöses ist die Beklagte entreichert worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGHZ 47, 128, 130; BGH, Urteil vom 15. Januar 1992 - IV ZR 317/90, WM 1992, 745, 747 f.), soweit sie hierdurch gegenüber den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und dem Direktor des polnischen Staatsguts Verbindlichkeiten getilgt hat, die ihr infolge des die Bereicherung begründenden Vorgangs, also der Ausfuhr von Mastschweinen und Mastläufern unter Inanspruchnahme des Transferrubel-Abrechnungsverfahrens, entstanden sind.
  • BGH, 06.05.1971 - VII ZR 232/69

    Rechtsfolgen des Abhandenkommens einer Sache nach Verfügung durch einen …

    Der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten tritt, wie es der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang ausgedrückt hat (BGHZ 29, 157,162; 47, 128,130; BGH NJW 1962, 299; 1970, 2059; 1971, 612), gleichsam an die Stelle des Eigentumsherausgabeanspruchs nach § 985 BGB.
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94

    Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks

    Für den Bereich der Nichtleistungskondiktion ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß der an einen Dritten für den Erwerb eines Gegenstandes gezahlte Kaufpreis nicht bereicherungsmindernd in Ansatz gebracht werden kann (BGHZ 9, 333, 335; 47, 128, 130 [BGH 01.03.1967 - VIII ZR 247/64]; 55, 176, 180).
  • BGH, 13.06.1988 - II ZR 295/87

    Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit bei Hereinnahme eines …

    Damit ist sie gemäß § 818 Abs. 3 BGB entreichert (vgl. BGHZ 47, 128, 130;… Palandt/Thomas, BGB , 47. Aufl., § 818 Anm. 6 B; B, c; abweichend Wolf, Der mittelbare Stellvertreter als nicht berechtigt Verfügender, JZ 1968, 414, 415/416).
  • OLG Koblenz, 27.05.2010 - 2 U 1267/09

    Rechtstellung des Subunternehmers nach Empfang eines Teils der Vergütung des …

    Für den Bereich der Nichtleistungskondiktion ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass der an einen Dritten für den Erwerb eines Gegenstandes gezahlte Kaufpreis nicht bereicherungsmindernd in Ansatz gebracht werden kann (BGHZ 9, 333, 335; 47, 128, 130; 55, 176, 180).
  • OLG Hamm, 09.10.1981 - 7 U 92/81

    Anspruch auf Freigabe nach dem Bereicherungsrecht; Erwerb eines Schecks und …

    Im Bereich der Nichtleistungskonditionen sind diejenigen Aufwendungen, die der Bereicherungsschuldner für den Erwerb von einer anderen Person als dem Bereicherungsgläubiger tätigen mußte, nach allgemeiner Meinung nicht abzugsfähig (BGHZ 47, 128, 130; 55, 176, 179/180 m.w.N.; Palandt-Thomas § 818 Anm. 6 C b; MünchKomm-Lieb § 812 Rndnr. 65 m.w.N.).
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