Rechtsprechung
| BGH, 12.02.1964 - VIII ZR 273/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 1024
- MDR 1964, 411
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88
Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses
Diesen Grundsatz entnimmt das Berufungsgericht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, insbesondere den Urteilen vom 12. Februar 1964 (VIII ZR 273/62 = WM 1964, 388) und 28. Juni 1978 (BGHZ 72, 147), deren Sachverhalte sich dadurch unterschieden, daß der Mieter das Mietgrundstück im einen Fall vor dem Eigentumswechsel geräumt hätte, im anderen Fall dagegen noch nicht.Das Berufungsgericht mißversteht die Rechtsprechung des Senats, wenn es aus den Urteilen vom 28. Juni 1978 (…aaO) und vom 12. Februar 1964 (VIII ZR 273/62 = WM 1964, 388) entnimmt, für einen Rechtserwerb gemäß § 571 BGB bei bereits beendetem Mietverhältnis komme es darauf an, ob der Mieter das Mietobjekt bereits geräumt oder herausgegeben habe.
- OLG Karlsruhe, 14.10.2002 - 8 U 74/02
Mietvertrag: Zeitpunkt des Rechtsübergangs bei Eigentümerwechsel
c) Die Kläger verkennen, dass sie mit der Klage weder Mietzins- oder Nut- zungsentschädigungsansprüche im Sinne des § 557 BGB a. F. noch Verzugsschadensersatzansprüche im Sinne der BGH-Rechtsprechung (z.B. BGHZ 72, 147; BGH NJW 64, 1024) geltend machen, die dem Erwerber auch bei beendetem Mietverhältnis ab seiner Eintragung ohne Rücksicht auf zuvor zu Gunsten des Veräußerers bestanden habende Ansprüche zustehen.
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