Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 291/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Indexmiete für Wohnraum: Erforderlichkeit der Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten bei einer Mietänderungserklärung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 557b Abs 3 S 1 BGB, § 557b Abs 3 S 2 BGB
Indexmiete für Wohnraum: Erforderlichkeit der Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten bei einer Mietänderungserklärung - IWW
§ 557b Abs. 3 Satz 2 BGB, § 557b Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB, § 557b Abs. 3 BGB, § 557b Abs. 1 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Mietänderungserklärung (Mieterhöhung) bei der Indexmiete; Einbehalt der Kaution in Höhe der nicht gezahlten Erhöhungsbeträge nach Beendigung des Mietverhältnisses
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 557b Abs. 3 Satz 1, 2
Mietänderungserklärung bei Indexmiete ohne Angabe der prozentualen Änderung - blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Indexmiete: Inhalt des Erhöhungsverlangens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 557b Abs. 3 S. 1-2
Mietänderungserklärung (Mieterhöhung) bei der Indexmiete; Einbehalt der Kaution in Höhe der nicht gezahlten Erhöhungsbeträge nach Beendigung des Mietverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderung an Mietänderungserklärung bei der Indexmiete
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mieterhöhung bei der Indexmiete
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Anhebung der Indexmiete: wirksam oder nicht?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an ein wirksames Mieterhöhungsbegehren bei der Indexmiete
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung durch Indexmiete und Verbraucherpreisindex
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Wirksame Erhöhung einer Indexmiete
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung: Inhalt der Mietabänderungserklärung bei Indexmiete (IMR 2018, 45)
Verfahrensgang
- AG Weilheim, 28.06.2016 - 1 C 29/16
- LG München II, 22.11.2016 - 12 S 3183/16
- BGH, 22.11.2017 - VIII ZR 291/16
Papierfundstellen
- NJW 2018, 700
- MDR 2018, 138
- NZM 2018, 82
- ZMR 2018, 302
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.05.2021 - VIII ZR 42/20
Vereinbarung einer Indexmiete und Mietänderung
Zur Frage der wirksamen Vereinbarung einer Indexmiete ( § 557b Abs. 1 BGB ) und der Geltendmachung einer hierauf gestützten Mietänderung ( § 557b Abs. 3 BGB ; im Anschluss an Senatsurteil vom 22. November 2017 - VI ZR 291/16, NJW 2018, 700 [BGH 22.11.2017 - VIII ZR 291/16] Rn. 11).Diese ist vielmehr - wie ausgeführt - durch eine Gegenüberstellung des Indexwerts zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung mit dem Wert zum Zeitpunkt des Mietbeginns vorzunehme n. Die prozentuale Differenz beider Werte ergibt die prozentuale Änderung der Miete; die Indexmiete ändert sich im gleichen Verhältnis wie der Index (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VI ZR 291/16, NJW 2018, 700 [BGH 22.11.2017 - VIII ZR 291/16] Rn. 11).
Diese ist vielmehr - wie ausgeführt - durch eine Gegenüberstellung des Indexwerts zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung mit dem Wert zum Zeitpunkt des Mietbeginns vorzunehme n. Die prozentuale Differenz beider Werte ergibt die prozentuale Änderung der Miete; die Indexmiete ändert sich im gleichen Verhältnis wie der Index (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VI ZR 291/16, NJW 2018, 700 [BGH 22.11.2017 - VIII ZR 291/16] Rn. 11).
- BGH, 26.05.2021 - VI ZR 42/20 Zur Frage der wirksamen Vereinbarung einer Indexmiete (§ 557b Abs. 1 BGB) und der Geltendmachung einer hierauf gestützten Mietänderung (§ 557b Abs. 3 BGB; im Anschluss an Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 291/16, NJW 2018, 700 Rn. 11).
Diese ist vielmehr - wie ausgeführt - durch eine Gegenüberstellung des Indexwerts zum Zeitpunkt der Erhöhungserklärung mit dem Wert zum Zeitpunkt des Mietbeginns vorzunehme n. Die prozentuale Differenz beider Werte ergibt die prozentuale Änderung der Miete; die Indexmiete ändert sich im gleichen Verhältnis wie der Index (vgl. Senatsurteil vom 22. November 2017 - VIII ZR 291/16, NJW 2018, 700 Rn. 11).
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