Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 291/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Pächters gegen den Verpächter auf Auszahlung einer erhaltenen Versicherungssumme - Anspruch auf Schadensersatz für die durch ein Feuer zerstörten Einbauten - Rechtsfolgen des vom Pächter zu vertretenen Untergangs des Pachtgegenstandes - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535 § 536 § 275
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1506
- MDR 1976, 837
- WM 1976, 640
- DB 1976, 1714
- JR 1976, 370
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1974 - VIII ZR 6/73
Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung bei Veräußerung des …
Auszug aus BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 291/74
Er besteht mit - allerdings wesentlich - verändertem Inhalt fort (Senatsurteil vom 3. Juli 1974 - VIII ZR 6/73 = WM 1974, 908).
- BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88
Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks
Dabei kann offenbleiben, ob die Rechte der TVHG aus dem Mietvertrag mit der Klägerin wegen der weitgehenden Zerstörung der Lagerhalle nicht überhaupt erloschen (vgl. dazu BGH Urteil vom 14. April 1976 - VIII ZR 291/74 = WM 1976, 640). - BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91
Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing
Zwar hat der erkennende Senat in einem Fall, in dem die Mietsache durch einen Brand zerstört worden und daher dem Vermieter die weitere Gebrauchsüberlassung unmöglich war, entschieden, daß der Mieter dem gemäß § 324 BGB auf Zahlung des Mietzinses klagenden Vermieter gegenüber mit dem Beweis dafür belastet ist, daß er die Zerstörung der Mietsache nicht zu vertreten hat (Urteil vom 14. April 1976 aaO.).Das Leasingverhältnis hat ferner nicht durch die Unmöglichkeit der von der Klägerin geschuldeten Leistung sein Ende gefunden (vgl. Senatsurteil vom 14. April 1976 - VIII ZR 291/74 = NJW 1976, 1506, 1507;… Soergel/Wiedemann, BGB, 11. Aufl., § 280 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
- BGH, 13.12.1991 - LwZR 5/91
Wiederaufbau durch Brand zerstörter Gebäuden bei verpachtetem Anwesen
Er hat aber keine Verpflichtung, die ohne sein Verschulden zerstörte Pachtsache wieder herzustellen, denn die Wiederaufbaupflicht ist Ausfluß der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung; entfällt diese (§ 275 Abs. 1 BGB), so besteht auch jene nicht (BGH, Urt. v. 14. Juli 1976, VIII ZR 291/74, WM 1976, 640).
- OLG Stuttgart, 11.01.2010 - 5 U 119/09
Pachtvertrag: Entfallen des Besitzrechts des Pächters bei Zerstörung der …
Die Gebrauchsüberlassung eines bebauten Grundstücks wird auch dann als unmöglich angesehen, wenn (nur) das vermietete Gebäude zerstört ist (vgl. BGH, U. v. 14.04.1976, VIII ZR 291/74, NJW 1976, 1506 (Tanzcafé); BGH, U. v. 13.12.1991, LwZR 5/91, NJW 1992, 1036 (Wirtschaftsgebäude eines landwirtschaftlichen Anwesens); OLG Karlsruhe, U. v. 30.12.1994, 19 U 113/94, NJW-RR 1995, 849 (Geschäftshaus); OLG Koblenz, U. v. 21.07.2000, 8 U 1591/99, OLGR Koblenz 2001, 170 (Gaststätte)).Stattdessen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine funktionelle Betrachtung maßgeblich (vgl. BGH v. 14.04.1976 aaO).
- OLG Dresden, 15.10.2002 - 5 U 451/02
Konkludenter Regressverzicht bei leichter Fahrlässigkeit auch gegenüber einem …
Dafür würde sprechen, dass § 10 Nr. 2 zunächst einmal eine Wiederaufbaupflicht des Vermieters regelt, ohne eindeutig klarzustellen, ob damit auch der Fall der Totalzerstörung entgegen der sonst gegebenen Rechtslage (vgl. BGH NJW 1976, 1506) geregelt sein soll. - BGH, 12.01.1977 - VIII ZR 142/75
Ankaufsrecht - Brandversicherungsentschädigung - Gebäudeversicherung
Er hat aber keine Verpflichtung, die ohne sein Verschulden zerstörte Pachtsache wiederherzustellen: § 275 BGB (Senatsurteil vom 14. April 1976 - VIII ZR 291/74 " WM 1976, 640). - OLG Koblenz, 21.07.2000 - 8 U 1591/99
Beendigung des Pachtvertrages aufgrund Zerstörung der Pachtsache
Vielmehr besteht der Pachtvertrag mit einem geänderten Inhalt fort (BGH NJW 1976, 1506 f.). - LG Berlin, 30.11.1990 - 64 S 290/90 Der Abriss der Balkone hat nur zu einer teilweisen Zerstörung der Mietsache geführt und im Übrigen haben die Voreigentümer die Zerstörung zu vertreten (BGH NJW 1976, 1506).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".