Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 295/63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung des Alleinvertriebsrechts - Anspruch auf Schadensersatz - Anspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung - Alleinvertretung der Erzeugnisse der Beklagten für Italien - Fertigung von Pressstoffen und Automobilzubehör
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Alleinvertriebsrechts; Anspruch auf Schadensersatz; Anspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung; Alleinvertretung der Erzeugnisse der Beklagten für Italien; Fertigung von Pressstoffen und Automobilzubehör
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Verletzung des Alleinvertriebsrechts; Anspruch auf Schadensersatz; Anspruch der Klägerin auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung; Alleinvertretung der Erzeugnisse der Beklagten für Italien; Fertigung von Pressstoffen und Automobilzubehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Alleinverkaufsvertrag, Alleinvertretervertrag für das Gebiet eines ausländischen Staates, Alleinvertriebsvertrag, VHV, Auskunftsanspruch, Verpflichtung zur Untersagung der Weiterlieferung bei Reimporten, eidesstattliche Versicherung
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1117
- MDR 1966, 754
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 295/63
Auch wenn eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung darauf beruht, daß der Verpflichtete ein Alleinverkaufsrecht verletzt hat, brauchen Angaben, deren Ausnutzung zu Wettbewerbszwecken nahe liegt, nur insoweit gemacht zu worden, als sie zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind (Ergänzung zu BGHZ 10, 385).Der Auskunftspflichtige braucht deshalb Angeben, deren Ausnutzung zu vertragsfremden Zwecken, insbesondere zu solchen des Wettbewerbs, nach den Umständen naheliegt, nur insoweit zu machen, als sie zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt erforderlich sind (BGHZ 10, 385).
- BGH, 02.04.1957 - VIII ZR 60/56
Rechtsstellung eines Eigenhändlers
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 295/63
Daher kann bei Verletzung eines Alleinverkaufsrechtes der vom Schädiger erzielte Gewinn nur ein unter mehreren Faktoren für die Ermittlung des dem Verletzten erwachsenen Schadens sein (Urteil des erkennenden Senats vom 2. April 1957 - VIII ZR 60/56 - LM BGB § 687 Nr. 2 = NJW 1957, 1026). - BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 33/62
Alleinvertriebsrecht, Schadensersatz, VHV
Auszug aus BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 295/63
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 18. November 1963 (VIII ZR 33/62 - BGHWarn 1963 Nr. 245 = LM BGB § 687 Nr. 8) ausgesprochen hat, sind diejenigen Vorschriften des Handelsvertreterrechts, die dem Handelsvertreter eine gerechte Entlohnung für seine Tätigkeit sichern sollen und seinem Schutz dienen, auf den Eigenhändler nur dann entsprechend anwendbar, wenn bei dem Eigenhändler das Innenverhältnis zum Erzeuger so ausgestaltet ist und die Gesamtumstände im Verhältnis zwischen ihm und dem Erzeuger so liegen, daß der Eigenhändler wirtschaftlich dem Erscheinungsbild des Handelsvertreters entspricht und ihm auch rechtlich nahe kommt und wenn der gesetzgeberische Grundgedanke der Bestimmung des Handelsvertreterrechts auf den Eigenhändler zutrifft. - BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62
- OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24
Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus …
Es dürfe dabei u.a. mit BGH, Urteil vom 23. März 1966 - VIII ZR 295/63, NJW 1966, 1117, 1120 nicht auf die (vor-)prozessuale Verweigerung einer Auskunftserteilung abgestellt werden, denn anderenfalls wäre Folge jedweder Rechtsverteidigung gegen einen geltend gemachten Auskunftsanspruch sogleich auch ein Folgeanspruch auf Verurteilung zur Versicherung an Eides Statt.Rn. 143 Nicht ausreichend sind im Rahmen des § 259 Abs. 2 BGB zudem nur eine ursprüngliche Weigerung, eine Auskunft zu erteilen und/oder eine - sei es auch zur Auskunftspflicht führende - frühere Vertragsverletzungen des Schuldners (BGH, Urteil vom 23. März 1966 - VIII ZR 295/63, NJW 1966, 1117, 1120).
Rn. 146 (a) Die Berufungsbegründung rügt zwar zunächst zu Recht, dass bei der gebotenen Gesamtwürdigung nicht an eine vorprozessuale Verweigerungshaltung des Beklagten mit Blick auf Auskunfts- und Herausgabepflichten und seine diesbezügliche Prozessführung um die Grundsatzfragen angeknüpft werden kann (vgl. erneut BGH, Urteil vom 23. März 1966 - VIII ZR 295/63, NJW 1966, 1117, 1120).
- OLG Köln, 14.03.2025 - 15 U 300/24
Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen i.R.e. Erstellung der …
Es dürfe dabei u.a. mit BGH, Urteil vom 23. März 1966 - VIII ZR 295/63, NJW 1966, 1117, 1120 nicht auf die (vor-)prozessuale Verweigerung einer Auskunftserteilung abgestellt werden, denn anderenfalls wäre Folge jedweder Rechtsverteidigung gegen einen geltend gemachten Auskunftsanspruch sogleich auch ein Folgeanspruch auf Verurteilung zur Versicherung an Eides Statt. - OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 44/04
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Verdacht, dass eine …
Demzufolge muss der auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Klagende nicht die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Auskunft beweisen, sondern lediglich die den dahingehenden Verdacht stützenden Tatsachen (BGH, NJW 1966, 1117, 1119 - Alleinverkauf;… OLG Zweibrücken, a.a.O., Erman/Kuckuk, a.a.O, Rdnr. 23 m. w. N.).
- OLG Naumburg, 19.09.2013 - 2 U 20/13
Wettbewerbsvereinbarung zwischen einem Händler und einem Hersteller von …
Die Klägerin bedarf, um den Umfang der Schäden aus dem rechtswidrigen Handeln der Beklagten ermitteln und geltend machen zu können, der begehrten Informationen durch die Beklagte (zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs in diesen Fällen: RG, Urteil v. 12.02.1918 - Az.: III.254/17 - , RGZ 92, 201, 203;… Krüger in MünchKomm, BGB, Bd. 2, 6. Aufl., § 259 Rdn. 11 u. 13;… Grüneberg in Palandt, BGB, 72. Aufl., § 259, Rdn. 6; vgl. auch BGH, Urteil v. 23.03.1966 - Az.: VIII ZR 295/63 - , NJW 1966, 1117 ff.). - LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16 Vertragsverletzungen als solche oder Verweigerung von Auskunftserteilung vor Klageerhebung begründen noch nicht die Annahme mangelnder Sorgfalt (vgl. zum Ganzen BGH 23. März 1966 - VIII ZR 295/63 - zu B. II. der Gründe; 1. Dezember 1983 - IX ZR 41/83 - zu 2. a) der Gründe; BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - zu II. 3. d) der Gründe).
- LG Kiel, 08.02.2019 - 6 O 165/15
Nachlasssache: Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten auf eidesstattliche …
Hierfür genügt es nicht, dass der Schuldner früher die Rechnungslegung verweigert hat (BGH, Urteil vom 23.03.1966 - VIII ZR 295/63). - OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07
Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines …
Aus Treu und Glauben kann eine Auskunftspflicht bestehen, wenn eine zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die erforderliche Auskunft unschwer und ohne Preisgabe schützenswerter Geheimhaltungspflichten geben könnte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Oktober 1953 - II ZR 149/52, BGHZ 10, 387-389; BGH, Urteil vom 23. März 1966 - VIII ZR 295/63, LM Nr. 10 zu § 687 BGB ; BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - III ZR 148/06, NJW 2007, 1528 -1529; BGH, Urteil vom 6. Februar 2007 - X ZR 117/04, NJW 2007, 1806 -1809). - BGH, 09.02.1984 - I ZR 226/81
Ansprüche des alleinvertretungsberechtigten Eigenhändlers wegen Verletzung des …
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch bisher einen Anspruch des Eigenhändlers auf Zahlung einer Bezirksprovision im Falle der Verletzung einer Alleinvertriebsvereinbarung verneint (BGH LM Nr. 2 zu § 687 BGB = NJW 1957, 1026; LM Nr. 8 zu § 687 BGB = NJW 1964, 153 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] und NJW 1966, 1117). - OLG Schleswig, 15.10.2015 - 5 U 91/15
Umfang der Informationspflicht des Kommisionärs bei Ausführung von …
Der Anspruch auf Rechenschafts- oder Rechnungslegung erfasst immer nur die zur Ermittlung des mit der Auskunft verfolgten weiteren Anspruchs erforderlichen Umstände (BGH, Urteil vom 23. März 1966 - VIII ZR 295/63, [...]Rn. 19). - LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 4b O 201/09
Eidesstattlichen Versicherung
Demzufolge muss der auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Klagende nicht die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Auskunft beweisen, sondern lediglich den dahingehenden Verdacht stützende Tatsachen (BGH NJW 1966, 1117;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.04.2005, I-2 U 44/04, BeckRs 2008, 04704; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1997, 1474). - OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
Messerkopf für Fleischkutter
- BGH, 12.11.1969 - VIII ZR 116/67
Vertrag mit der aufschiebende Bedingung der Sicherung des Alleinvertriebsrechts - …
- LG Wiesbaden, 08.02.2011 - 8 O 162/09
Zum Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- OLG München, 18.07.2013 - U 4958/12
- Nemetschek 2 -, VH, Softwarevertrieb, Software-Service-Verträge, Servicevertrag …
- BGH, 18.03.1970 - VIII ZR 57/68
Alleinvertriebsvertrag über philatelistische Bedarfsartikel - Vereinbarung eines …
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