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Weiteres Verfahren unten: BGH

Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2016 - VIII ZR 31/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10556
BGH, 05.04.2016 - VIII ZR 31/15 (https://dejure.org/2016,10556)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2016 - VIII ZR 31/15 (https://dejure.org/2016,10556)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2016 - VIII ZR 31/15 (https://dejure.org/2016,10556)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis: Erforderlichkeit der Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft durch den Mieter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 566 BGB, § 854 BGB, § 856 BGB
    Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis: Erforderlichkeit der Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft durch den Mieter

  • IWW

    § 552a ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 566 BGB, § 566 Abs. 1, § 567 BGB, § 535 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB, § 566 Abs. 1 BGB, § 854 Abs. 1 BGB, § 856 Abs. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 566, 854, 856
    Tatsächlich ausgeübte Sachherrschaft als Anknüpfungspunkt für den mit § 566 BGB bezweckten Mieterschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 566 BGB zugunsten des zum Erwerbszeitpunkt die tatsächliche Sachherrschaft über die Mietsache ausübenden Mieters; Abgrenzung des Besitzerlangungsinteresses von der tatsächlichen Herrschaft über die Mietsache

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 566, 854, 856
    Kein Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis bei fehlender Sachherrschaft des Mieters zum Erwerbszeitpunkt, Vermieterwechsel, Mietvertrag ohne Vollzug der Übergabe der Mietsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566; BGB § 854; BGB § 856
    Anwendbarkeit des § 566 BGB zugunsten des zum Erwerbszeitpunkt die tatsächliche Sachherrschaft über die Mietsache ausübenden Mieters; Abgrenzung des Besitzerlangungsinteresses von der tatsächlichen Herrschaft über die Mietsache

  • rechtsportal.de

    BGB § 566 Abs. 1 ; BGB § 567
    Anwendbarkeit des § 566 BGB zugunsten des zum Erwerbszeitpunkt die tatsächliche Sachherrschaft über die Mietsache ausübenden Mieters; Abgrenzung des Besitzerlangungsinteresses von der tatsächlichen Herrschaft über die Mietsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Eintritt in das Mietverhältnis ohne Sachherrschaft des Mieters!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das verkaufte Grundstück - und der noch nicht eingezogene Mieter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kauf bricht nicht Miete - oder doch?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne tatsächliche Sachherrschaft des Mieters kein Eintritt in das Mietverhältnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ohne tatsächliche Sachherrschaft des Mieters kein Eintritt in das Mietverhältnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kauf bricht nicht Miete gilt nicht immer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt nur bei tatsächlicher Sachherrschaft des Mieters über Mietsache - Keine Anwendung von § 566 BGB zugunsten des Mieters bei fehlendem Besitz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis setzt Besitz des Mieters an der Mietsache voraus (IMR 2016, 311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 982
  • MDR 2016, 1198
  • NZM 2016, 675
  • ZMR 2016, 768
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.2014 - IX ZR 87/14

    Insolvenz des Vermieters: Fortbestehen des Mietverhältnisses mit Wirkung für die …

    Auszug aus BGH, 05.04.2016 - VIII ZR 31/15
    Der Erwerber tritt dagegen nicht schon dann in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, wenn die Wohnung zwar vermietet, aber zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs noch nicht an den Mieter überlassen war; gleiches gilt, wenn der Mieter einen ihm überlassenen Mietbesitz zum genannten Zeitpunkt - aus welchem Grunde auch immer - nicht mehr ausgeübt hat (BGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - IX ZR 87/14, BGHZ 204, 1 Rn. 26;… vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 313/08, NJW 2010, 1068 Rn. 21).

    Rn. 6 Erst die zum Erwerbszeitpunkt vom tatsächlichen Besitz eines Mieters ausgehende Publizitätswirkung ist es aber, die einem Erwerber ermöglicht, bereits aus der Besitzlage abzulesen, in welche Mietverhältnisse er eintreten muss, so dass er im Gegensatz zum besitzenden Mieter und dessen Besitzerhaltungsinteresse nur eingeschränkten Schutz verdient (BGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - IX ZR 87/14, aaO;… vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 313/08, aaO;… vom 4. April 2007 - VIII ZR 219/06, NJW 2007, 1818 Rn. 7 mwN).

    Die tatsächlich ausgeübte Sachherrschaft, wie sie in dem in § 566 Abs. 1 BGB geregelten Besitzüberlassungserfordernis ihren Ausdruck gefunden hat, bildet deshalb den Anknüpfungspunkt für den mit dieser Vorschrift bezweckten Mieterschutz (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2014 - IX ZR 87/14, aaO Rn. 26 f.;… MünchKommBGB/ Häublein, 6. Aufl., § 566 Rn. 2;… Eckert in Festschrift Blank, 2006, S. 129, 143 f.).

  • BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 313/08

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Mieters auf Wiedereinräumung der …

    Auszug aus BGH, 05.04.2016 - VIII ZR 31/15
    Der Erwerber tritt dagegen nicht schon dann in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, wenn die Wohnung zwar vermietet, aber zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs noch nicht an den Mieter überlassen war; gleiches gilt, wenn der Mieter einen ihm überlassenen Mietbesitz zum genannten Zeitpunkt - aus welchem Grunde auch immer - nicht mehr ausgeübt hat (…BGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - IX ZR 87/14, BGHZ 204, 1 Rn. 26; vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 313/08, NJW 2010, 1068 Rn. 21).

    Rn. 6 Erst die zum Erwerbszeitpunkt vom tatsächlichen Besitz eines Mieters ausgehende Publizitätswirkung ist es aber, die einem Erwerber ermöglicht, bereits aus der Besitzlage abzulesen, in welche Mietverhältnisse er eintreten muss, so dass er im Gegensatz zum besitzenden Mieter und dessen Besitzerhaltungsinteresse nur eingeschränkten Schutz verdient (…BGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - IX ZR 87/14, aaO; vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 313/08, aaO;… vom 4. April 2007 - VIII ZR 219/06, NJW 2007, 1818 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 04.04.2007 - VIII ZR 219/06

    Haftung des neuen Eigentümers für die Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung …

    Auszug aus BGH, 05.04.2016 - VIII ZR 31/15
    Rn. 6 Erst die zum Erwerbszeitpunkt vom tatsächlichen Besitz eines Mieters ausgehende Publizitätswirkung ist es aber, die einem Erwerber ermöglicht, bereits aus der Besitzlage abzulesen, in welche Mietverhältnisse er eintreten muss, so dass er im Gegensatz zum besitzenden Mieter und dessen Besitzerhaltungsinteresse nur eingeschränkten Schutz verdient (…BGH, Urteile vom 11. Dezember 2014 - IX ZR 87/14, aaO;… vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 313/08, aaO; vom 4. April 2007 - VIII ZR 219/06, NJW 2007, 1818 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 119/11

    Nutzungsentschädigung für zum Nachbargrundstück führende Versorgungsleitungen

    Auszug aus BGH, 05.04.2016 - VIII ZR 31/15
    Denn der Besitz einer Sache wird nach § 854 Abs. 1 BGB durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben; es ist also gerade die tatsächliche Sachherrschaft, die den hier in Rede stehenden unmittelbaren Besitz ausmacht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 119/11, WM 2012, 1926 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 04.09.2019 - XII ZR 52/18

    Gestattung dem Mieter der Nutzung eines im Eigentum des Vermieters stehenden …

    Die tatsächlich ausgeübte Sachherrschaft, wie sie in dem in § 566 Abs. 1 BGB geregelten Besitzüberlassungserfordernis ihren Ausdruck gefunden hat, bildet deshalb den Anknüpfungspunkt für den mit dieser Vorschrift bezweckten Mieterschutz (vgl. BGH Urteil vom 5. April 2016 - VIII ZR 31/15 - NJW-RR 2016, 982 Rn. 6 mwN).
  • OLG Köln, 24.11.2021 - 22 U 79/21

    Corona-Virus; Covid-19-Pandemie; Schließungsanordnung; Gebrauchsbeschränkung; …

    Zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels muss der Mieter daher schon im Besitz der Mietsache sein, das bloße Bestehen eines Mietvertrags reicht hingegen nicht (BGH, Hinweisbeschluss vom 05.04.2016 - VIII ZR 31/15 -, NJW-RR 2016, 982 Rn. 4;… Urteil vom 04.09.2019 - XII ZR 52/18 -, NJW 2020, 683 Rn. 29).
  • BayObLG, 24.07.2024 - 101 Sch 10/24

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Zulässigkeit der …

    Denn nach den genannten Vorschriften wäre die Beklagte mit Erwerb des Erbbaurechts als neue Verpächterin in den - nach den Feststellungen des Schiedsgerichts bestehenden - Pachtvertrag mit der Betriebsgesellschaft eingetreten (…vgl. Weiß in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2023, § 30 ErbbauRG Rn. 2 m. w. N.), sofern letztere den ihr überlassenen Pachtbesitz zum Zeitpunkt des Übergangs des Erbbaurechts auf die Beklagte noch ausgeübt hätte (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Beschluss vom 5. April 2016, VIII ZR 31/15, NJW-RR 2016, 982 Rn. 4;… Urt. v. 11. Dezember 2014, IX ZR 87/14, BGHZ 204, 1 Rn. 26).

    Das Aussonderungsrecht beschränkt sich nur dann auf die Herausgabe des mittelbaren Besitzes, wenn der Pächter oder Mieter im maßgeblichen Zeitpunkt, in dem die Verwaltungs- und Verfügungsmacht auf den (vorläufigen) Insolvenzverwalter übergeht, den Pacht- oder Mietbesitz auch tatsächlich ausübt (vgl. BGH NJW-RR 2016, 982 Rn. 4;… BGHZ 204, 1 [juris Rn. 26]).

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